Wen der Kreditgeber warnen muss
In einem neuen Urteil fasst der OGH wichtige Punkte zur Haftung einer dritten Person für einen Kredit des Hauptschuldners zusammen.
In einem neuen Urteil fasst der OGH wichtige Punkte zur Haftung einer dritten Person für einen Kredit des Hauptschuldners zusammen.
Ob der Mangel gem. § 932 Abs 4 ABGB als nicht geringfügig anzusehen ist und damit das Recht auf Wandlung bei einem Fertigteilhaus zu Recht besteht, ist anhand einer Interessensabwägung durchzuführen.
Ein Reisebüro muss Mehrkosten und den entgangenen Urlaubstag ersetzen, die aus einer Fehlberatung über die Möglichkeit, einen Anschlussflug zu erreichen, erwachsen sind.
VKI vergleicht sich im Auftrag des BMASK mit Prolactal
In einer Verbandsklage der Arbeiterkammer gegen den Telefonanbieter My Phone hat das Oberlandesgericht Linz in zweiter Instanz 15 von 18 Klauseln für unzulässig befunden.
Wer das Internet intensiv nutzt, ist auf vielfache Weise auch mit Rechtsfragen konfrontiert. Ein neues Buch des VKI schafft Klarheit in dieser noch jungen Rechtsmaterie.
HG Wien erklärt 22 von 24 AGB-Klauseln von UPC für gesetzwidrig.
Prospekthaftungsansprüche eines Aktionärs haben Vorrang vor aktienrechtlichen Bestimmungen, zumal diese Prospekthaftungsansprüche nur Neuaktionäre im Zuge der Kapitalerhöhung haben.
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichtes Wien soll die prämiengeförderte Zukunftsvorsorge frühestens nach 10 Jahren gekündigt werden können. Davor sei eine Kündigung ausgeschlossen.
Nach zwei Entscheidungen des OLG Wien hat nun der OGH endgültig einen Schlussstrich gezogen: Rekurse des AWD sind gesetzwidrig.
Auch Sammelklage II wird fortgesetzt - Verzögerungstaktik des AWD erneut gescheitert.
Die Wiener Mozart Orchester Konzertveranstaltungs GmbH muss im Internet unter www.viennaticketoffice.com über die Höhe der zu zahlenden Vermittlungsgebühr in zumindest prozentueller Angabe bereits während des Buchungsvorganges informieren, damit VerbraucherInnen die Möglichkeit des Preisvergleiches mit anderen Kartenanbietern haben.
Oberlandesgericht Wien bestätigt damit das Urteil des Erstgerichts: "...Bei den staatlichen Aufsichtsorganen hätten "die Alarmglocken schrillen müssen..."
Da einseitige Vertragsänderungen nur in engen gesetzlichen Grenzen zulässig sind, weichen immer mehr Branchen dazu aus, "einvernehmliche" Vertragsänderungen vorzunehmen. Die Vertragsänderung wird dem Kunden mitgeteilt - schweigt er, gilt das als Zustimmung. Es gibt zwar auch hier gesetzliche Grenzen, doch diese reichen nicht aus, um Nachteile für die Verbraucher hintanzuhalten.
Aktuelles Buch des VKI schützt von Internet-Betrug.
Der deutschen und österreichischen Polizei ist - wie gestern bekannt wurde - ein Schlag gegen Internet-Betrüger gelungen. Man rechnet mit 100.000 Geschädigten und einer Schadenssumme von rund 25 Millionen Euro. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) gibt Tipps für Konsumenten beim Einkauf im Internet und bietet dazu auch ein druckfrisches neues Buch ("Ihr Recht im Internet") an.
Ist der Geschäftsirrtum (auch) durch den Verkaufsprospekt hervorgerufen worden, kann die Beurteilung einer allenfalls zusätzlichen Verletzung der Aufklärungspflicht durch den Finanzberater auf sich beruhen.
Ist der Geschäftsirrtum (auch) durch den Verkaufsprospekt hervorgerufen worden, kann die Beurteilung einer allenfalls zusätzlichen Verletzung der Aufklärungspflicht durch den Finanzberater auf sich beruhen.
In einem Amtshaftungsprozess hat der OGH festgestellt, dass ein Privatgutachten für die Zustimmung des Pflegschaftsgerichtes nicht ausreicht, sondern ein Gerichtssachverständiger beizuziehen ist. Ob allerdings dieser eine eindimensionale Veranlagung in Immobilienaktien als "wirtschaftliche Vermögensverwaltung" gesehen hätte müsse durch ein Sachverständigengutachten geprüft werden.
In einem Amtshaftungsprozess hat der OGH festgestellt, dass ein Privatgutachten für die Zustimmung des Pflegschaftsgerichtes nicht ausreicht, sondern ein Gerichtssachverständiger beizuziehen ist. Ob allerdings dieser eine eindimensionale Veranlagung in Immobilienaktien als "wirtschaftliche Vermögensverwaltung" gesehen hätte müsse durch ein Sachverständigengutachten geprüft werden.
1. Der Anlageberater haftet nicht für das positive Vertragsinteresse; der Anleger kann nur verlangen, er möge so gestellt werden, wie er stünde, wenn der Anlageberater pflichtgemäß gehandelt hätte.
2. Der Anlageberater haftet dabei für den Vertrauensschaden, der durch eine Differenzrechnung zu ermitteln ist: Vom hypothetischen heutigen Vermögensstand ohne das schädigende Ereignis ist der heutige tatsächliche Vermögenswert abzuziehen.
In einem richtungsweisenden Urteil hat der Oberste Gerichtshof die Schoellerbank AG zum Ersatz des Schadens bei Vermittlung von strukturierten Anleihen verurteilt.
Durch diese OGH-Entscheidung wird auch der Anlagevermittler als Partner eines konkludent abgeschlossenen Beratungsvertrages für Verluste aus risikoträchtigen Geschäften haftbar gemacht.
Ein Musterprozess des VKI im Auftrag des BMASK ergibt: Die außerordentliche Kündigung der atypisch stillen Gesellschaft zwischen einem Konsumenten und der Imperial Kapitalbeteiligungs GmbH & Co KG (Imperial) aufgrund des Wegfalls der garantierten 6%igen Verzinsung ist dann rechtswirksam, wenn diese Verzinsung ausschlaggebend für die Beteiligung des Konsumenten war.
Aufgelaufene Kosten zur Abwehr gegen die Abzocke müssen erstattet werden.
Mit 1. Mai tritt das Konsumentenschutzrechts-Änderungsgesetz 2011 (KSchRÄG 2011) in Kraft. Das Gesetz bringt deutliche Verbesserungen im Kampf gegen Cold Calling.
Ein Mobilfunkanbieter darf keine Gebühr dafür verlangen, dass er dem Kunden nach einer Kündigung das vorhandene Restguthaben erstattet. Diese und drei weitere Klauseln in den Bedingungen für Prepaid-Verträge des Unternehmens klarmobil sind unwirksam. Das hat das Landgericht Kiel nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden.
Sammelklage I wird fortgesetzt - Verzögerungstaktik des AWD erneut gescheitert
Das Oberlandesgericht Wien rechnet den durch eine externe Beraterin veursachten Irrtum der Aviso Zeta Bank zu. Der Ankauf des Dragon FX kann daher gegenüber der verkaufenden Bank erfolgreich wegen Irrtums angefochten werden.
Wichtiger Etappensieg im Kampf gegen die Zahlscheingebühr: OLG Wien bestätigt deren Unzulässigkeit und begründet ausführlich, warum ein Zahlschein ein sog Zahlungsinstrument darstellt
Großer Erfolg für VKI und Konsumentenschutzministerium: Urteil gegen Bankgebühren führt dazu, dass Bank Austria und Erste Bank auf die Erhöhung im Jahr 2011 verzichten.
Deutscher Bundesgerichtshof (BGH) bejaht eine Verletzung der Aufklärungsflicht einer Bank bei einem hochkomplex strukturierten riskanten Produkt.
Der VKI hatte im Auftrag des BMASK gegen die Bawag PSK Bank Verbandsklage eingebracht und nun in zweiter Instanz obsiegt.
In einem Musterprozess des VKI im Auftrag der AK Vorarlberg prüfte das Bezirksgericht St. Pölten, ob der Anlageberater seinen Aufklärungs- und Beratungspflichten gegenüber der Anlegerin nachgekommen war und verneinte dies: Grob fahrlässig habe er entgegen den Wünschen und Bedürfnissen der Kundin zur Veranlagung in MEL-Zertifikate geraten. Der Konsumentin wurde Schadenersatz zugesprochen.
Smartphones boomen. Mobiles Internet verspricht den schnellen Zugang von überall. Leider nehmen auch böse Überraschungen durch hohe Telefonrechnungen zu. Gerade Jugendliche sind da besonders betroffen. Das Konsumentenschutzministerium hat den VKI beauftragt in einer Schwerpunktaktion über diese Gefahren aufzuklären und Beschwerden zu sammeln.
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichtes Düsseldorf (OLG Düsseldorf) ist die Aufklärungspflicht des Anlageberaters hinsichtlich Rückvergütungen auch auf freie Anlagevermittler übertragbar (entgegen BGH, Urteil vom 15.04.2010, III ZR 196/09).
Nach einer aktuellen Entscheidung des Obersten Gerichtshofes gelten die Wohlverhaltensregeln des WAG alt auch für Vermögensberater mit kleiner Vermögensberatungs-Gewerbeberechtigung. Im konkreten Fall hatte ein Finanzberater bei den AvW-Papieren eine Veranlagung wie bei einem Sparbuch versprochen.
Für das Landesgericht Salzburg liegt ein grober Beratungsfehler vor, wenn geraten wird, Eigenkapital nicht direkt in einen Wohnungskauf sondern in einen Tilgungsträger zu zu investieren und einen dann entsprechend höheren Fremdwährungskredit aufzunehmen.
Laut Medienberichten stehen Beamte im Verdacht, gegen Bestechungsgelder Informationen über Schuldner an den Wirtschaftsauskunftsdienst Kreditinform weitergegeben zu haben. Gegen den Wirtschaftsauskunftsdienst wird wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs ermittelt. Laut "Standard" prüft die Staatsanwaltschaft, ob das Verfahren auf Verantwortliche einer zweiten Auskunftei, der Deltavista GmbH ausgeweitet wird.
HG Wien untersagt derartige Nebengebühren wegen gröblicher Benachteiligung.
Versicherungen müssen ab Ende 2012 einheitliche Tarife für Frauen und Männer anbieten. Unterschiedliche hohe Prämien und Leistungen stellen nämlich nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) eine unzulässige Diskriminierung dar.
Der VKI hat - im Auftrag der Arbeiterkammer Tirol - eine Verbandsklage gegen die Firma Josko Fenster und Türen GmbH eingebracht, nachdem das Unternehmen keine strafbewehrte Unterlassungerklärung abgegeben hatte.
Der OGH bejahte einen grob fahrlässigen Beratungsfehler eines Anlageberaters, wenn dieser einer Anlegerin mit begrenzter Risikobereitschaft eine - verglichen mit dem Einkommen der Anlegerin - hohe Investion in Wertpapiere noch dazu mit Finanzierung durch einen Fremdwährungskredit rät. Auch die Berufung auf ein Sachverständigengutachten exkulpiert ihn dabei nicht.
Mit 23.2.2011 tritt das neue Teilzeitnutzungsgesetz (BGBl I 2011/8) in Kraft. Es löst das bisher geltende TNG 1997 (BGBl 1997/32) ab und ist auf Verträge, die ab diesem Zeitpunkt geschlossen werden, anzuwenden.
In einem vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - geführten Verbandsklagsverfahren hat das HG Wien nun 30 von 33 inkriminierten Klauseln des Autovermieters "Buchbinder rent a car" für rechtswidrig befunden.
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