VKI: Gericht bejaht Forderung im AvW Konkurs
VKI-Musterprozess in erster Instanz erfolgreich.
VKI-Musterprozess in erster Instanz erfolgreich.
Vertragsklauseln in Verbraucherverträgen, die im Sinn der Richtlinie über missbräuchliche Vertrags-klauseln RL 93/13 missbräuchlich sind, dürfen von Gerichten nicht eingeschränkt oder abgewandelt aufrecht erhalten werden. Es kommt demnach zu keiner geltungserhaltenden Reduktion oder ergänzenden Vertragsauslegung.
Tagsatzungen (9.00 und 10.00) am Landesgericht Klagenfurt
Der VKI hat - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - eine Verbandsklage gegen die Deutsche Lufthansa AG hinsichtlich der sogenannten "Hin- und Rückflug" Klausel und hinsichtlich der verlangten Bearbeitungsgebühr von € 35,00 bei Rückforderung von Steuern und Gebühren bei Nichtgebrauch des Tickets eingebracht. Das OLG Wien hat diese Klauseln nun als für die Kunden überraschend und nachteilig bzw als gröblich benachteiligend beurteilt.
Der VKI hat - im Auftrag der Arbeiterkammer Tirol - eine Verbandsklage gegen Austrian Airlines hinsichtlich der sogenannten "Hin- und Rückflug" Klausel eingebracht. Das OLG Wien hat diese Klausel nun als für die Kunden überraschend und nachteilig beurteilt.
Das OLG Graz hat das erstinstanzliche Urteil gegen die Raiffeisenbank Graz-Straßgang bestätigt. Die umfassende Erklärungsfiktion in den Banken AGB ist gesetzwidrig. Das Gericht verwies ausdrücklich darauf, dass das Verbraucherkreditgesetz (VKrG) im Umfang des § 29 Abs. 3 VKrG auch auf Altfälle anwendbar sei.
Der Verbrauchergerichtsstand (=Wohnsitz des Konsumenten) liegt auch dann vor, wenn der tatsächliche Vertragsabschluss nicht online, sondern direkt in den Geschäftsräumlichkeiten des Unternehmers in einem anderen EU-Staat erfolgt.
Die prämiengeförderte Zukunfstvorsorge ist nach 10 Jahren kündbar, eine darüber hinausgehende Bindung - im vorliegenden Fall 15 Jahre - ist unzulässig.
Zahlreiche KonsumentInnen beschwerten sich in der Beratung des VKI darüber, dass "elitepartner" die auf bestimmte Zeit abgeschlossene Partnervermittlungsverträge verlängert, ohne in gesetzmäßiger Form darüber zu informieren, dass das Unterlassen einer Kündigung zu einer Vertragsverlängerung führt. Der VKI führt daher - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - eine Verbandsklage nach § 28a KSchG, weil diese Vorgehensweise gegen § 6 Abs 1 Z 2 KSchG verstößt.
Das BG Fünfhaus hat die Klage eines Mobilfunkbetreibers gegen einen Kunden auf Zahlung ausstehender Entgelte abgewiesen, weil er es unterlassen hat, den Kunden vor kostenpflichtigen SMS zu schützen und es darüber hinaus verabsäumt hat, die monatlichen Rechnungen an den Kunden zu übermitteln.
Immer wieder werden ahnungslose Konsumenten von beauftragten Rechtsanwälten abgemahnt, weil sie angeblich illegale CDs im Internet zum Verkauf angeboten hätten. So wurde ein Vorarlberger Konsument vom Leadsänger der ehemals weltbekannten Rockgruppe "The Sweet", Andy Scott, geklagt. In dem von der Arbeiterkammer Vorarlberg unterstützten Musterprozess hat der OGH nun festgestellt, dass der private Verkauf solcher CDs nicht rechtswidrig ist.
Ein Kapitalanlageberater haftet aus § 826 BGB, wenn er bei der Empfehlung eines Zertifikats (wahrheitswidrig) behauptet, die Anlage sei "so sicher wie Spareinlagen".
Kein Gründungsgeschäft mehr, wenn es sich um ein eigentliches Unternehmensgeschäft handelt, das der unmittelbar der laufenden Verfolgung des Unternehmenszweckes dient.
Anlegeranwalt Poduschka bringt Klagen beim Bezirksgericht Hartberg bzw. beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz gegen Meinl und Weinzierl ein.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) unterstützt - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - eine Reihe von Konsumenten, die nach Kündigung oder Rückkauf von Lebensversicherungen vom Versicherungsmakler Blue Vest Equity mit Forderungen auf Zahlung hoher Provisionen in Anspruch genommen werden. In diesem Zusammenhang war nun eine Verbandsklage des VKI gegen Blue Vest Equity erfolgreich.
Das Landesgericht Linz stellt fest, dass die Provisionsvereinbarungen in den AGB des Maklers dem Verbraucherkreditgesetz (VKrG) unterliegen und daher über das Rücktrittsrecht nach § 12 VKrG zu informieren sei. Da dies aber nicht erfolgte, haben die betroffenen Kunden immer noch das Recht, von der Provisionsvereinbarung zurückzutreten.
Die TKK hat erstmals von ihrer neuen Kompetenz Gebrauch gemacht und über die Mehrwertdienstrufnummern 0900/540517, 0900/540575 und 0900/540573 mit Bescheid vom 11.5.2012 einen ab diesem Datum auf drei Monate befristeten Auszahlungsstopp verhängt. Das heißt, dass der Dienstanbieter für diesen Zeitraum keine Entgelte für Anrufe zu diesen Rufnummern ausbezahlt bekommt.
Das Oberlandesgericht Graz beurteilt die Beratung zu einer Pensionsvorsorge: Die Empfehlung einen Fremdwährungskredit aufzunehmen und das Geld in Lebensversicherungen zu stecken, stellt bei einem sicherheitsorientierten Verbraucher eine eklatante Fehlberatung dar.
Die ehemalige Constantia Privatbank (jetzt Aviso Zeta AG) unterliegt in einem Verfahren im Zusammenhang mit Aktien der Immofinanz. Sie hatte einer Minderjährigen zum Erwerb von Immofinanz-Aktien geraten ohne die Genehmigung des Pflegschaftgerichtes einzuholen.
Minderjährige bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres unterfallen dem Begriff "Kinder" im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und damit dem Schutzbereich der Ziffer 28 des Anhangs zum UWG, der ausdrücklich Kinder bezeichnet.
Die Allgemeinen Bankbedingungen sehen vor, dass die Bank die Entgelte und den Leistungsumfang in der Weise ändern kann, dass die Bank dies dem Kunden mitteilt und die Änderung wirksam wird, wenn der Kunde nicht binnen 2 Monaten widerspricht. Nun gibt es ein zweites Urteil, in dem die Unzulässigkeit dieser Vorgehensweise festgestellt wurde.
Zahlreiche KonsumentInnen beschwerten sich in der Beratung des VKI darüber, dass "elitepartner" die auf bestimmte Zeit abgeschlossene Partnervermittlungsverträge verlängert, ohne in gesetzmäßiger Form darüber zu informieren, dass das Unterlassen einer Kündigung zu einer Vertragsverlängerung führt. Der VKI führt daher - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - eine Verbandsklage nach § 28a KSchG, weil diese Vorgehensweise gegen § 6 Abs 1 Z 2 KSchG verstößt.
Sowohl LG für Zivilrechtssachen Wien als auch HG Wien haben die Haftung der Anlegerentschädigung für Genussscheine der AvW Gruppe AG und der AvW Invest AG erstinstanzlich abgelehnt.
Das Landesgericht Wiener Neustadt hat angekündigt, ca. 900 Klagen gegen den damaligen Wirtschaftsprüfer von AvW wegen Verjährung abzuweisen. Das Urteil wird in etwa einem Monat erwartet.
Der OGH äußert sich zu dem Verhältnis von Naturalrestitution und Geldersatz bei fehlerhafter Anlageberatung und zur Möglichkeit der Feststellungsklage, wenn der Anleger die erworbenen Wertpapiere noch hat.
Untergrenze des Mäßigungsrechtes bei Reugeld ist der tatsächlich eingetretene Schaden.
Neuerliche Verwirrung bei Handyverträgen
Neuerliche Verwirrung bei Handyverträgen
Mit den jüngsten AGB-Änderungen werden VerbraucherInnen auch überraschende Änderungen untergejubelt.
Ob ein wichtiger Grund für die vorzeitige Auflösung eines Dauerschuldverhältnisses vorliegt, ist im Einzelfall zu beurteilen.
Einem Konsument sprach das Handelsgericht Wien im Urteil vom 23. März 2012 gegen ein spanisches Gewinnzusageunternehmen EUR 17.000,-- zu. Das Handelsgericht Wien stützte sich dabei auf die einschlägige Rechtsprechung zu § 5 j KSchG.
Der OGH hat über Verbandsklage des VKI (im Auftrag des BMASK) gegen T-Mobile entschieden: Papierrechnungsentgelte sind gesetzwidrig. Der VKI bietet - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - eine kostenlose Sammelaktion zur Rückforderung an.
Der OGH hat über Verbandsklage des VKI entschieden: Papierrechnungsentgelte sind gesetzwidrig. Der VKI bietet - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - eine kostenlose Sammelaktion zur Rückforderung an.
Das Handelsgericht Wien beurteilt eine Klausel zur Änderung der Veranlagung in einer indexgebundenen Lebensversicherung als unzulässig, weil auf Grund der Vielzahl an Fremdwörtern unklar bleibt, was mit der Klausel geregelt werden soll und in welchem Umfang die Veranlagung geändert werden kann.
Die Refinanzierungskosten einer Bank, die über den LIBOR hinausgehen, sind ausschließlich in der subjektiven Sphäre der Bank angesiedelt. Eine ausschließliche Überwälzung dieses Refinanzierungsrisikos auf den Kunden benachteiligt diesen gröblich.
Die Allgemeinen Bankbedingungen sehen vor, dass die Bank die Entgelte und den Leistungsumfang in der Weise ändern kann, dass die Bank dies dem Kunden mitteilt und die Änderung wirksam wird, wenn der Kunde nicht binnen 2 Monaten widerspricht. Für das Gericht ist diese Klausel unzulässig.
Nach einem nicht rechtskräftigen Urteil des Oberlandesgerichtes Linz ist die Darstellung von Statt-Preisen in einer Werbung unzulässig, wenn dabei insgesamt mehr als zwei verschiedene Fußnotensymbole verwendet werden (*, **, + oder ähnliche).
Das Bezirksgericht Leopoldstadt hat eine Klage der Blue Vest Equity Finanzmangement GmbH auf Zahlung der offenen Vermittlungsprovision zu einer Lebensversicherung abgewiesen.
Auch die zweite Instanz bestätigt die Unzulässigkeit von zwei Klauseln zur Verzinsung von Kapitalsparbüchern der Bawag P.S.K. Der VKI geht im Auftrag der AK Tirol gegen diese Klauseln, die beide den Kunden gröblich benachteiligen, vor.
Das Handelsgericht Wien hat - in einer Verbandsklage des VKI im Auftrag des BMASK - die Firma Orange zur Unterlassung von irreführendender Werbung verurteilt. Das Unternehmen hatte in seinen Werbespot Tarife zu Aktionspreisen beworben, ohne deutlich darauf hinzuweisen, dass zusätzlich zu den genannten Preisen noch eine jährliche sogenannte Servicepauschale anfiel. Diese Werbung hielt das Gericht für unzulässig.
Weiterer Erfolg gegen AGB von UPC Telekabel Wien:OLG Wien bestätigt Nichtigkeit von 19 AGB-Klauseln.
Der VKI hat - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - eine Verbandsklage gegen die Deutsche Lufthansa hinsichtlich der sogenannten "Hin- und Rückflug" Klausel eingebracht. Auch die Frage der Zulässigkeit von Bearbeitungsgebühren für die Rückforderung von Steuern und Gebühren bei Nichtgebrauch des Tickets steht auf dem Prüfstand.
Handelsgericht Wien gibt VKI-Verbandsklage gegen UPC statt.
Der OGH hatte entschieden, dass die Bank Austria jenen finanziellen Schaden tragen muss, der durch eine an die Vorarlberger Gebietskrankenkasse verkaufte Zinswette entstanden ist. Die wesentliche Begründung für das Urteil: Die Bank hatte den Kunden nicht über die eigene Marge und den damit verbundenen Interessenskonflikt aufgeklärt. Das Urteil des OGH in Österreich folgt damit einem ähnlichen Urteil des Bundesgerichtshofes in Deutschland.
Auch der Marktführer der Maturareiseveranstalter verzichtet auf Alkoholwerbung.
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