OLG Linz verurteilt Spar zur Unterlassung von aggressiver Kinderwerbung ("Stickermania")
Minderjährige bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres unterfallen dem Begriff "Kinder" im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und damit dem Schutzbereich der Ziffer 28 des Anhangs zum UWG, der ausdrücklich Kinder bezeichnet.