Amtshaftung: Mündelgeld in Immobilienaktien
OGH bejaht Amtshaftung: IdR kein Mitverschulden des Mündels bei Verkauf oder Behalten der Wertpapiere.
OGH bejaht Amtshaftung: IdR kein Mitverschulden des Mündels bei Verkauf oder Behalten der Wertpapiere.
Wie das Wirtschaftsblatt am 10.3.2013 berichtete, bejahte das LGZ Wien in einer aktuellen Entscheidung die Haftung einer selbständigen Vermögensberaterin für den Erwerb von Immofinanz-Aktien.
Wie der Kurier am 7.3.2013 berichtete, sprach das OLG Wien in einer aktuellen Entscheidung aus, dass die Meinl Bank gegenüber den Anlegern für die Fehlberatung durch einen externen Vermögensberater beim Erwerb von MEL-Zertifikaten haftet. Ausreichend ist das Vorliegen einer Vertriebskette.
43a VersVG – Zurechnung des Vermittlers: Wirtschaftliches Naheverhältnis bei Vorschusszahlungen des Versicherers an den Makler.
Blockieren von Beträgen auf dem Kreditkartenkonto soll bald auch auf der Bankomatkarte möglich sein.
Der VKI führte im Auftrag des BMASK Verbandsklage gegen Orange und gewann mit einer Reihe von Klauseln.
Das seit 1.1.2002 geltende Gewährleistungsrecht baut auf dem Prinzip der zweiten Chance für den Übergeber auf. Es ist nicht zulässig, dass der Übernehmer die Verbesserung verweigert oder das Recht der zweiten Andienung vereitelt, indem er die Sache selbst verbessert oder durch einen Dritten verbessern lässt. Dem Willen des Gesetzgebers kann aber nicht entnommen werden, dass der Werkbesteller bei voreiliger Selbstreparatur endgültig die gesamten Verbesserungskosten trägt.
In einer Verbandsklage des VKI im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums hat das Handelsgericht Wien festgestellt, dass die "Abschlagszahlungsklausel" in den Entgeltbestimmungen von T-Mobile/telering gröblich benachteiligend und überraschend ist. Nach der Klausel muss ein Kunde, der seinen Handyvertrag vor Ablauf der Mindestvertragsdauer kündigt oder einen weiteren Kündigungsverzicht abgegeben hat, eine Abschlagszahlung von EUR 80,00 für jede aktive SIM-Karte für Vorteile (zB Endgerätestützung, Gesprächsgutschrift) zahlen.
Schließt ein Verbraucher über eine ebay-Versteigerung einen Kaufvertrag mit einem Unternehmer ab, kann er gem § 5e KSchG (Vertragsabschluss im Fernabsatz) vom Vertrag zurücktreten.
Nach den Schlussanträgen des Generalanwalts verstößt § 39 Abs 2 KartG, wonach am Kartellverfahren nicht beteiligte Personen in die Akten des Kartellgerichts nur mit Zustimmung der Parteien Einsicht nehmen können, gegen Unionsrecht.
Nach dem OGH ist die (nachträgliche) Vereinbarung eines "Stop-loss-Limits" von 15 % für die automatische Konvertierung in den Euro nichtig, wenn sie nicht auf eine konkrete Erfüllungsgefährdung der Bank abstellt.
Der vzbv Deutschland (Bundesverband der Verbraucherzentralen) hat sich nun auch in zweiter Instanz hinsichtlich unverbindlicher Flugzeiten gegen einen Reiseveranstalter durchgesetzt.
LG Wien spricht sich für eine Teilung der Prozesskosten aus, wenn der Kläger zwar mit seinem Zahlungsbegehren in der Hauptsache obsiegt, nicht aber mit jenem hinsichtlich der Inkasso- und Betreibungskosten.
Das OLG Linz als Berufungsgericht hat festgestellt, dass eine ordentliche Kündigung von Gesellschaftsverträgen der Imperial Kapitalbeteiligungsgesellschaft mbH & Co KG zum Ende eines Geschäftsjahres, auch bei Ansparverträgen, zulässig ist.
OGH verneint ein Mitverschulden in Form der Nichtannahme von Vergleichsangeboten Dritter.
OGH spricht sich für eine Haftung der Bank aus, wenn die von ihren Mitarbeitern via Vertriebskanal gestreuten Informationen erkennbar unrichtig oder irreführend sind.
In einem vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) - im Auftrag des Sozialministeriums - geführten Verbandsklagsverfahren hat das HG Wien nun 30 von 33 inkriminierten Klauseln des Autovermieters "Buchbinder rent a car" für rechtswidrig befunden.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) war im Jahr 2011 im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums im Wege der Verbandsklage gegen eine Fernsehwerbung des Telekommunikationsanbieters Hutchison, mit welchem dieser seinen Tarif "3BestKombi" bewarb, vorgegangen.
VKI Verbandsklagen führen zu divergenten Urteilen - letztlich wird der OGH für Klärung sorgen müssen.
Luftraumschließungen stellen "außergewöhnliche Umstände" dar, die Luftfahrtunternehmen aber nicht von der Betreuungspflicht entbinden.
Der VKI hat - im Auftrag der Arbeiterkammer Tirol - eine Verbandsklage gegen Austrian Airlines hinsichtlich der sogenannten "Hin- und Rückflug" Klausel eingebracht. Der OGH hat diese Klausel nun als für die Kunden überraschend und nachteilig und darüber hinaus als gröblich benachteiligend gemäß § 879 Abs 3 KSchG beurteilt.
Mit aktuellem Beschluss vom 19. Dezember 2012 hat der OGH die Rechtsauffassung des im Auftrag der Arbeiterkammer Tirol klagenden Vereins für Konsumenteninformation bestätigt, wonach die Bawag P.S.K. unzulässige Klauseln in ihren Kapitalsparbüchern verwendet.
Wie die PRESSE berichtet, spricht sich der OGH für eine Haftung der Bank für Beratungsfehler des Anlageberaters aus, wenn zwischen Bank und Berater eine "ständige" Vertriebsbindung besteht.
Stand der Anlegerverfahren rund um Immofinanz.
Handybetreiber wies Mahnspesen in Klage nicht korrekt aus.
RA Prof. Dr. Ronald Schmidt und RA Holger Hopperdietzel sind Herausgeber der neu erschienenen Wiesbadener Tabelle der Fluggastrechte.
Hat der geschädigte Anleger ein Leistungsbegehren auf Naturalrestitution erhoben, so ist grundsätzlich bei einem vereitelten Verkauf seiner Anlage ein rechtliches Interesse an der bloßen Feststellung der Haftung des Beraters zu verneinen.
Der VKI hat - im Auftrag des Konsumentenschutzministerium - das Ausmaß und die Methoden der Unternehmen bei unerbetenen Werbeanrufen im letzten Jahr erhoben. Mehr als 1300 Konsumenten sind der Einladung des VKI gefolgt, ihre Probleme mit unerwünschten Werbeanrufen und Cold-Calling-Verträgen auf der Homepage des VKI über einen Fragebogen mitzuteilen.
Der VKI führt - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - eine Verbandsklage nach § 28a KSchG gegen den Internet-Partnervermittler. Auch nach dem OLG Wien als Berufungsgericht ist die Form der vermeintlichen Vertragsverlängerungen gegenüber Kunden gesetzwidrig und zu unterlassen.
Ein Ehepaar konnte aufgrund witterungsbedingter Flugverspätung und darauffolgendem Verpassen des Anschlussfluges ihre Überseekreuzfahrt nicht antreten und bleibt nun auf einem Schaden von EUR 26.070.- sitzen.
VKI klagt weitere 15 Fälle ein, die 2013 zu verjähren drohen.
Der VKI ist - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - mit Verbandsklage gegen UPC vorgegangen. Das Verfahren wurde durch drei Instanzen geführt. Schlußendlich hat der Oberste Gerichtshof (OGH) dem VKI bei 19 von 22 eingeklagten Klauseln Recht gegeben. Das Urteil bringt für die gesamte Telekom-Branche wesentliche Beschränkungen im Sinne des Verbraucherschutzes.
OLG Wien untersagt Gewinnzusendung des slowakischen Unternehmens.
Banken sind in der Kritik. Verbraucher wollen wissen, was mit ihrem Geld passiert. Alternative Modelle für Privatanleger bei regionalen Unternehmen ecken an am "Bankenmonopol". Verbraucher wünschen sich vor allem eines: Transparenz, Wahlfreiheit und Sicherheit. Wie kann nun ein Kompromiss zwischen Anlegerschutz und freier Entscheidung aussehen? Dazu veranstaltet der Verein für Konsumenteninformation (VKI) am Dienstag, den 11. Dezember 2012, eine Podiumsdiskussion.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) unterstützt - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - eine Reihe von Konsumenten, die nach Kündigung oder Rückkauf von Lebensversicherungen vom Versicherungsmakler Blue Vest Equity mit Forderungen auf Zahlung hoher Provisionen in Anspruch genommen werden. In diesem Zusammenhang war nun eine Verbandsklage des VKI gegen Blue Vest Equity auch in zweiter Instanz erfolgreich.
Der OGH bestätigt die bisherige Rechtsprechung.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums und mit Unterstützung der FORIS AG - gegen den AWD Österreich für rund 2.500 Geschädigte Sammelklagen mit einem Gesamtstreitwert von rund 40 Mio. Euro. Der Vorwurf lautet auf "systematische Fehlberatung" im Zuge der Vermittlung von Immofinanz- und Immoeast-Aktien. Die "Großmutter"-Gesellschaft des AWD Österreich - die SWISS LIFE AG in der Schweiz - beabsichtigt, wie sie heute verlauten ließ, die Marke AWD aufzugeben und das Vermittlungsgeschäft unter der Marke Swiss Life Select zu betreiben. Der VKI weist darauf hin, dass alleine ein Namenswechsel die Probleme der Vergangenheit nicht lösen kann.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Schadenersatzansprüche von Familien und anderen Reisegruppen für verlorenes Fluggepäck verbessert. Nach dem EuGH besteht Anspruch auf Schadenersatz jeweils für den einzelnen Reisenden, auch wenn sich Gegenstände im Koffer eines Mitreisenden befanden.
VKI-Musterprozess auch in zweiter Instanz erfolgreich
Das OLG Wien beurteilt das Zusenden von kostenpflichtigen Zusatzangeboten per SMS mit dem Hinweis, dass man das Zusatzangebot per SMS abbstellen muss, wenn man dieses nicht haben will, als Nötigung im Sinn des § 1a UWG und somit als unzulässige aggressive Werbung.
Der VKI führt - im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich - eine Unterlassungsklage gegen A1. Es geht um zahlreiche Bestimmungen der AGB für die Festnetztelefonie.
In einem Verbandsverfahren der Arbeiterkammer gegen eine Bank stellt der OGH in einem verstärkten Senat fest, dass das Beifügen von neu formulierten Ersatzklauseln bei Unterlassungserklärungen dazu führt, dass keine vollständige Unterwerfung vorliegt und daher die Wiederholungsgefahr - als Voraussetzung für eine Unterlassungsklage - aufrecht bleibt. Dies auch dann, wenn die neue Klausel im Verhältnis zur abgemahnten Klausel nicht sinngleich ist.
OGH entscheidet erstmals über die Zulässigkeit von Gewinnzusagenklagen gem. § 5j KSchG iZm mit der RL 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken.
Bei Flugverspätungen von mehr als drei Stunden haben Reisende Anspruch auf eine Ausgleichsleistung von bis zu 600 Euro. Die Airlines müssen nur dann nicht zahlen, wenn die Ursachen der Verspätung von den Gesellschaften "nicht zu beherrschen" war.
Werbesendungen, die den fälschlichen Eindruck erwecken, der Verbraucher habe einen Preis gewonnen, obwohl er einen Betrag zahlen und Kosten übernehmen muss, sind nach dem Unionsrecht verboten.
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