Schifffonds: Schadenersatz wegen unterlassener Aufklärung über kick-backs bejaht
Das Landgericht Hamburg verurteilte die deutsche Vermittlerbank M.M. Warburg & Co. KG zu Schadenersatz in Höhe von 44.500 Euro. Die Bank hatte dem klagenden Anleger eine Beteiligung an einem Schifffonds vermittelt und die Höhe der Rückvergütungen verschwiegen.
