Amtsgericht München: Kein Urlaubsflug - 50% Schadenersatz
Reisebüro vergisst Flugreservierung - Amtsgericht München spricht Familie 50% des Reisepreises als Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude zu.
Reisebüro vergisst Flugreservierung - Amtsgericht München spricht Familie 50% des Reisepreises als Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude zu.
Zwei Klauseln in den AGB von Paybox widersprechen dem Zahlungsdienstegesetz. Das HG Wien bestätigt nun: Diese Klauseln dürfen gegenüber Verbrauchern nicht verwendet werden.
Der Reiseveranstalter Geo Reisen Incentive & Marketing GmbH mit Standorten in Salzburg und Linz musste Konkurs anmelden.
Erfreuliches Urteil gegen das Gewinnzusagenunternehmen "Die schlanke Silhouette Versand S.L."
Der Streit um die strittige Indexklausel, welche in Bankbedingungen die einseitige Anpassung der Kontoentgelte an die Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) vorsieht, findet nunmehr ein Ende: Der Oberste Gerichtshof bestätigt die Rechtsansicht des VKI und hält derartige Klauseln seit Inkrafttreten des Zahlungsdienstegesetzes (ZaDiG) im November 2011 für unzulässig.
Die Bewerbung eines Bauspardarlehens mit 1,5 % ist irreführend, wenn nicht ausreichend deutlich darauf aufmerksam gemacht wird, dass dieser Zinssatz nur für eineinhalb Jahre gilt und außerdem auch für die Eigenmittel zu bezahlen ist.
Nach einem Urteil des HG Wien dürfen auch Versicherungen kein Zahlscheinentgelt verrechnen. Die Bestimmungen des Zahlungsdienstegesetzes gehen dem VersVG vor.
Nach einem Urteil des HG Wien ist der Ausschluss einer Kündigung für einen Zeitraum von 15 Jahren bei der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge gesetzwidrig. Er verstößt insbesondere gegen § 864a ABGB
Die Firma Metatron ist der österreichische Veranstalter der Magnifico Circus GmbH & Co KG, die den Ticketverkauf für die von André Heller konzipierte Show Magnifico durchgeführt hatte.
Der Oberste Gerichtshof stellte in diesem Verfahren, bei welchem Schadenersatzansprüche einer Anlegerin gegen den Anlageberater zu beurteilen waren, folgendes fest: Die Haftung des Beraters ist auf diejenigen Schäden begrenzt, die adäquat durch die Verletzung von Aufklärungspflichten verursacht wurden
Makler haftet für falsche Aufklärung und mangelnde Nachforschung
Auch zahlreiche ÖsterreicherInnen betroffen
Das LG Innsbruck erkannte vier einklagte Klauseln in (Fremdwährungs-)Krediten als unzulässig. Hierbei geht es vor allem um die Besicherungslage des Kredites, die Folgen einer Kursverschlechterung beim Fremdwährungskredit und die Folgen einer vorzeitigen Rückzahlung.
Der VKI klagte im Auftrag der Arbeiterkammer Tirol die UniCredit Bank Austria AG wegen drei Klausel der Allgemeinen Bankbedingungen. Diese Klausel wirken sich vor allem auf Fremdwährungskredite aus. Das Handelsgericht Wien gab dem VKI voll Recht und stufte alle drei Klauseln als rechtswidrig ein.
OGH stellt in AK Musterverfahren klar: Anlageberater haften, wenn sie Anleger nicht über die mit MEL verbundenen Risiken informiert haben, und zwar auch dann, wenn sich die Kursverluste aus einem Folgerisiko wie Kursmanipulationen des Wertpapieremittenten ergeben.
Der Hersteller einer Seilrutsche haftet auch dann für die Unfallfolgen, wenn Jugendliche die Möglichkeiten des von ihm erzeugten Spielgerätes ausreizen.
Letzter wichtiger Etappensieg im Kampf gegen die Zahlscheingebühr: OLG Wien bestätigt nun auch im Verfahren gegen A1 Telekom die Unzulässigkeit der Gebühr. Im Urteil wird in Hinblick auf die bereits ergangenen OLG-Entscheidungen ausführlich dargelegt, warum ein Zahlschein ein sog Zahlungsinstrument darstellt.
Neues Projekt der AK Tirol nimmt unzulässige Kinderwerbung ins Visier
Der Oberste Gerichtshof bestätigt die Entscheidung der Unterinstanzen und gibt dem VKI vollinhaltlich Recht: Die Bank direktanlage.at verwendet in ihren Geschäftsbedingungen ua eine Klausel, welche die Haftung der Bank für Schäden "welcher Art und Ursache auch immer" bei leichter Fahrlässigkeit der Bank ausschließt. Das ist klar gesetzwidrig, so der OGH.
Werden mehrere - nicht zusammenzurechnende- Ansprüche des Klägers gegen den Beklagten geltendgemacht, hat die Prüfung der Zulässigkeit einer Revision oder eines Revisionsrekurses jeweils einzeln zu erfolgen.
Zwei Konsumenten buchten bei Iberia Flüge von Malaga via Madrid nach Wien. Aufgrund schlechter Wetterverhältnisse konnte die Maschine in Malaga erst verspätet starten, sodass die Konsumenten den Anschlussflug nach Wien verpassten. In Madrid lies die Fluglinie die Konsumenten die ganze Nacht an einem Schalter in der Schlange stehen, ohne ihnen irgendwelche Betreuungsleistungen oder Informationen über die Möglichkeit eines Weitertransportes zu geben. Völlig entnervt buchten die Konsumenten daher Ersatzflüge mit einer anderen Fluglinie. Iberia zahlte in der Folge lediglich die Kosten für das nicht benützte Ticket zurück.
Der EuGH entscheidet in einer aktuellen Vorabentscheidung, dass bei mangelhaften Waren, die schon (von Dritten) eingebaut wurden, im Rahmen der Gewährleistung neben der Lieferung neuer Ware auch der Ersatz der Kosten für den Ausbau und Wiedereinbau zustehen.
Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat gegen einen international tätigen Telefonspammer eine Klage auf Unterlassung der irreführenden Werbung eingebracht und nun vom OGH Recht bekommen Es ging um den - unter verschiedenen Namen und Firmen tätigen - Österreicher Gerhard Bruckberger, der etwa auch unter dem Namen "Friedrich Müller" auftritt.
Der VKI hatte - im Auftrag des BMASK - ab 2007 neun Verbandsverfahren wegen Allgemeiner Leasingbedingungen für Kfz-Leasing geführt. Nunmehr liegt das letzte Urteil dazu vor.
Wer nicht darüber aufklärt, dass das Werk in der vereinbarten Beschaffenheit untauglich ist, haftet nur für den Vertrauensschaden. Sowieso Kosten sind nicht durch eine allfällige Warnpflichtverletzung verursacht und zählen daher auch nicht zu dem zu ersetzenden Vertrauensschaden.
Ist der Mangel behebbar, steht bei Verzug oder Verbesserungsverweigerung dem Übernehmer der Anspruch auf das Erfüllungsinteresse in Höhe der Verbesserungskosten zu. Die Ersatzfähigkeit der Reparaturkosten setzt die bereits durchgeführte Reparatur nicht voraus. Vielmehr genügt die Reparaturabsicht.
Auch in 2.Instanz bekam der VKI nun in Sachen "Umweltbeitrag" von T-Mobile Recht.
In einem neuen Urteil fasst der OGH wichtige Punkte zur Haftung einer dritten Person für einen Kredit des Hauptschuldners zusammen.
Ob der Mangel gem. § 932 Abs 4 ABGB als nicht geringfügig anzusehen ist und damit das Recht auf Wandlung bei einem Fertigteilhaus zu Recht besteht, ist anhand einer Interessensabwägung durchzuführen.
Ein Reisebüro muss Mehrkosten und den entgangenen Urlaubstag ersetzen, die aus einer Fehlberatung über die Möglichkeit, einen Anschlussflug zu erreichen, erwachsen sind.
VKI vergleicht sich im Auftrag des BMASK mit Prolactal
In einer Verbandsklage der Arbeiterkammer gegen den Telefonanbieter My Phone hat das Oberlandesgericht Linz in zweiter Instanz 15 von 18 Klauseln für unzulässig befunden.
Wer das Internet intensiv nutzt, ist auf vielfache Weise auch mit Rechtsfragen konfrontiert. Ein neues Buch des VKI schafft Klarheit in dieser noch jungen Rechtsmaterie.
HG Wien erklärt 22 von 24 AGB-Klauseln von UPC für gesetzwidrig.
Prospekthaftungsansprüche eines Aktionärs haben Vorrang vor aktienrechtlichen Bestimmungen, zumal diese Prospekthaftungsansprüche nur Neuaktionäre im Zuge der Kapitalerhöhung haben.
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichtes Wien soll die prämiengeförderte Zukunftsvorsorge frühestens nach 10 Jahren gekündigt werden können. Davor sei eine Kündigung ausgeschlossen.
Nach zwei Entscheidungen des OLG Wien hat nun der OGH endgültig einen Schlussstrich gezogen: Rekurse des AWD sind gesetzwidrig.
Auch Sammelklage II wird fortgesetzt - Verzögerungstaktik des AWD erneut gescheitert.
Die Wiener Mozart Orchester Konzertveranstaltungs GmbH muss im Internet unter www.viennaticketoffice.com über die Höhe der zu zahlenden Vermittlungsgebühr in zumindest prozentueller Angabe bereits während des Buchungsvorganges informieren, damit VerbraucherInnen die Möglichkeit des Preisvergleiches mit anderen Kartenanbietern haben.
Oberlandesgericht Wien bestätigt damit das Urteil des Erstgerichts: "...Bei den staatlichen Aufsichtsorganen hätten "die Alarmglocken schrillen müssen..."
Da einseitige Vertragsänderungen nur in engen gesetzlichen Grenzen zulässig sind, weichen immer mehr Branchen dazu aus, "einvernehmliche" Vertragsänderungen vorzunehmen. Die Vertragsänderung wird dem Kunden mitgeteilt - schweigt er, gilt das als Zustimmung. Es gibt zwar auch hier gesetzliche Grenzen, doch diese reichen nicht aus, um Nachteile für die Verbraucher hintanzuhalten.
Aktuelles Buch des VKI schützt von Internet-Betrug.
Der deutschen und österreichischen Polizei ist - wie gestern bekannt wurde - ein Schlag gegen Internet-Betrüger gelungen. Man rechnet mit 100.000 Geschädigten und einer Schadenssumme von rund 25 Millionen Euro. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) gibt Tipps für Konsumenten beim Einkauf im Internet und bietet dazu auch ein druckfrisches neues Buch ("Ihr Recht im Internet") an.
Ist der Geschäftsirrtum (auch) durch den Verkaufsprospekt hervorgerufen worden, kann die Beurteilung einer allenfalls zusätzlichen Verletzung der Aufklärungspflicht durch den Finanzberater auf sich beruhen.
Ist der Geschäftsirrtum (auch) durch den Verkaufsprospekt hervorgerufen worden, kann die Beurteilung einer allenfalls zusätzlichen Verletzung der Aufklärungspflicht durch den Finanzberater auf sich beruhen.
Durch Klick auf „Akzeptieren“ willigen Sie ausdrücklich in die Datenübertragung in die USA ein. Achtung: Die USA bieten kein mit der EU vergleichbares angemessenes Schutzniveau für Ihre Daten. Aufgrund von US-Überwachungsgesetzen wie FISA 702 ist Youtube (Google Inc) dazu verpflichtet Ihre personenbezogenen Daten an US-Behörden weiterzugeben. Es liegt kein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission für die Übertragung von Daten in die USA vor. Youtube (Google Inc) kann weiters keine geeigneten Garantien zur Einhaltung eines mit der EU vergleichbaren angemessenen Schutzniveaus bieten. Weiters verfügen Sie in den USA nicht über wirksame und durchsetzbare Rechte sowie wirksame verwaltungsrechtliche und gerichtliche Rechtsbehelfe, die dem innerhalb der EU gewährleisteten Schutzniveau der Sache nach gleichwertig sind.
Bild: