Außerordentliche Kündigung von Gesellschaftsverträgen mit Imperial
Ein Musterprozess des VKI im Auftrag des BMASK ergibt: Die außerordentliche Kündigung der atypisch stillen Gesellschaft zwischen einem Konsumenten und der Imperial Kapitalbeteiligungs GmbH & Co KG (Imperial) aufgrund des Wegfalls der garantierten 6%igen Verzinsung ist dann rechtswirksam, wenn diese Verzinsung ausschlaggebend für die Beteiligung des Konsumenten war.
