"Kick-Back"-Rechtsprechung des BGH gilt auch bei freien Vermittlern
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichtes Düsseldorf (OLG Düsseldorf) ist die Aufklärungspflicht des Anlageberaters hinsichtlich Rückvergütungen auch auf freie Anlagevermittler übertragbar (entgegen BGH, Urteil vom 15.04.2010, III ZR 196/09).