Grob fahrlässiger Beratungsfehler bei Vermögensveranlagung
Der OGH bejahte einen grob fahrlässigen Beratungsfehler eines Anlageberaters, wenn dieser einer Anlegerin mit begrenzter Risikobereitschaft eine - verglichen mit dem Einkommen der Anlegerin - hohe Investion in Wertpapiere noch dazu mit Finanzierung durch einen Fremdwährungskredit rät. Auch die Berufung auf ein Sachverständigengutachten exkulpiert ihn dabei nicht.