VKI-Sieg: OLG untersagt Zahlscheinentgelt
Im Auftrag des BMASK hatte der VKI gegen Mobilfunkbetreiber und Versicherungen Verbandsklagen wegen der sogenannten "Zahlscheingebühr" eingebracht. Nun bestätigt - nach vier erfolgreichen Urteilen in erster Instanz (drei gegen Mobilfunker, eines gegen eine Versicherung) - in zweiter Instanz auch das Oberlandesgericht Wien das Urteil gegen T-Mobile: "Strafentgelte" für die Bezahlung mit Zahlschein sind seit Inkrafttreten des Zahlungsdienstegesetzes (ZaDiG) am 1.11.2009 in Österreich gesetzwidrig.