BGH: Keine vorzeitige Kündigung eines DSL-Anschlusses bei Umzug
Der Inhaber eines DSL-Anschlusses kann den Vertrag mit seinem Telekommunikationsunternehmen vor Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer auch dann nicht kündigen, wenn er an einen Ort umzieht, an dem noch keine DSL-fähigen Leitungen verlegt sind. Im Sinne dieses BGH-Urteils hat der Kunde die Grundgebühr selbst dann zu bezahlen, wenn der Betreiber im Gegenzug seine Leistung gar nicht erbringen kann.