OGH: Anfechtung der Kaufverträge über MEL-Zertifikate wegen Irrtums berechtigt
Der Kläger, der sich bezüglich des Risikos der MEL-Zertifikate aufgrund der Werbebroschüre irrte, konnte die Kaufverträge gegenüber der Meinl-Bank erfolgreich anfechten und bekommt Zug um Zug gegen Übergabe der Zertifikate von der Bank den Kaufpreis rückerstattet.