FinanzTV berichtet über VKI - AWD
FinanzTV (www.Finanz-TV.com) berichtet in Interviews und redaktionellen Berichten über die letzte Gerichtsverhandlung zwischen VKU und AWD
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Klausel in Reparaturbedingungen intransparent und daher gesetzwidrig
Die Waldbrände in Russland sind - so Medienberichte - ausser Kontrolle und führen offenbar zu starken Belästigungen durch Rauchentwicklung auch in den Städten. Dies stellt für unmittelbar geplante Urlaubsreisen uU einen "Wegfall der Geschäftsgrundlage" dar und berechtigt daher Reisende uU zu einem kostenlosen Rücktritt vom Reisevertrag.
Die Bundes-Arbeiterkammer hat mit der Meinl Bank einen Vergleich abgeschlossen: Die Meinl Bank hat sich darin bereiterklärt, rund 5.000 Anlegern, die sich an die AK gewandt haben, die erlittenen Kursverluste in einem Gesamtbetrag von bis zu 12,4 Millionen Euro auszugleichen.
Medienberichten zufolge sitzen derezeit zahlreiche Urlauber in ihren Hotels und auf Campingplätzen fest, weil es keinen Treibstoff für ihre Autos gibt. Ein Ende des Streiks ist derzeit nicht in Sicht. Besorgte Reisende fragen an, wie sie sich nun verhalten sollen.
Der VKI klagte im Auftrag des BMASK auf Unterlassung einer haftungsbeschränkenden Klausel der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Direktanlage.at hatte - nachdem der VKI die entsprechende Klausel abgemahnt hatte - nur eine eingeschränkte Unterlassungserklärung abgegeben. Nun bekam der VKI vom Landesgericht Salzburg Recht: Die Klausel ist gesetzwidrig.
Forderungen aus ehemaliger Quargel-Produktion sollen auf eigene Gesellschaft ausgelagert werden. VKI hilft Geschädigten.
Es ist wettbewerbswidrig, mit Finanzierungsangeboten zu "0% Zinsen" zu werben, wenn tatsächlich Bearbeitungs- und Kontoführungsgebühren verrechnet werden und es dadurch zu einem Effektivzinssatz von 1,9% oder 5,02% kommt. Das hat nun auch der Oberste Gerichtshof bestätigt.
Der OGH präzisierte bzw wiederholte Kriterien für die Prüfung, wann die Haftungserklärung eines Familienangehörigen für Kreditschulden sittenwidrig sei.
Der OGH stellt nun klar, welche Schadenersatzansprüche gegen den Vermögensverwalter gegeben sein können, wenn die Vermögensverwaltung nicht im Rahmen der vereinbarten Geschäftsabwicklung erfolgt ist.
HG Wien sieht Sammelklage für zulässig an und beginnt Prozess.
Der VKI war mit Verbandsklage im Auftrag des BMASK auch gegen die Geschäftsbedingungen der - von der Bank Austria emittierten - Teilschuldverschreibungen "Callable Snowball Floater" vorgegangen. Nun erging auch hierzu das Urteil des Obersten Gerichtshofes, der sich in seiner Begründung auf das jüngst ergangene gegen die Erste Bank (siehe verbraucherrecht.at am 9.6.2010) stützt: Das einseitige Kündigungsrecht der Bank ist gesetzwidrig.
Im Auftrag des BMASK hatte der VKI die UniCredit Bank Austria - stellvertretend für viele Banken - wegen Verstößen zahlreicher Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingunge gegen das Zahlungsdienstegesetz (kurz: ZaDiG) mit Verbandsklage auf Unterlassung geklagt.
Am 7.7.2010 wird das HG Wien über Zulässigkeit der größten Sammelklage (rund 1300 Schadenersatzansprüche) verhandelt.
Achtung: Der Richter weist uns freundlicherweise darauf hin, dass Personen, die als Zeugen geführt werden (also insb Geschädigte), der Verhandlung nicht werden beiwohnen dürfen. Darüberhinaus ist die Verhandlung aber natürlich öffentlich.
Ab 1. Juli 2010 wird Telefonieren in der EU billiger. Aufgrund einer EU-Verordnung müssen Betreiber die Preise neuerlich senken. Es bestehen für Konsumenten Schutzvorkehrungen betreffend Datenroaming.
Dauerrabattnachzahlungsklauseln sind gesetzwidrig, wenn im Fall der vorzeitigen Auflösung einer Versicherung der nachzuzahlende Betrag bei längerer tatsächlicher Vertragsdauer steigt statt sinkt. Die in der Vergangenheit auf dieser Basis verrechneten Dauerrabattrückforderungen sind von den Versicherungen zurückzuzahlen.
Im Golf von Mexiko werden durch das austretende Öl der Bohrplattform Strände verschmutzt. Nun gibt es Pressemeldungen, dass auch im Roten Meer in Ägypten angeblich Probleme mit Ölaustritten aus einer Bohrleitung bestünden und Strände durch Öl verschmutzt wurden. Reisende fragen, welche Rechte Sie haben.
Von acht Musterprozessen in Sachen Immofinanz sind bislang vier Verfahren durch Zahlungen des AWD verglichen. Bei den Sammelklagen gibt sich der AWD weiter stur.
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichtes Wien haftet ein Vermittler für den Schaden, der sich aus der Veruntreuung von AMIS Kundengeldern ergibt. Er hätte seinen Kunden auf das hohe Risiko beim AMIS Generationsplan und die Möglichkeit eines Kapitalverlustes hinweisen müssen.
Anfang 2010 startete die AMA eine Werbekampagne mit dem Titel "Jedes Joghurt stärkt Ihre Abwehrkräfte". Dagegen ging Danone mit Klage und Antrag auf Einstweilige Verfügung vor, weil sich die AMA-Kampagne auf den Werbeslogan von Actimel bezieht, die AMA für ihre gesundheitsbezogene Angabe aber keine formale Zulassung habe. Das Gericht erließ nun die einstweilige Verfügung gegen die AMA.
Am 11.06.2010 tritt das Verbraucherkreditgesetz (VKrG) in Kraft. Dieses hat Österreich in Umsetzung der Richtlinie 2008/48/EG vom 23.04.2008 über Verbraucherkreditverträge im Rahmen des Darlehens- und Kreditrechts-Änderungsgesetzs (DaKRÄG) (BGBl I 28/2010) erlassen. Dadurch werden die gesetzlichen Grundlagen des Kreditwesens umfangreichen Neuerungen unterworfen.
Der OGH untersagte einem Matratzenhersteller die irreführende Werbung mit einem veralteten Testurteil eines Konsument-Matratzentests.
Führt eine Zinsklausel zwingend dazu, dass ein einmal erreichter Zinssatz von 0% dieses Niveau in allen Folgeperioden unabhängig von der jeweiligen Marktentwicklung beibehält, liegt eine gröbliche Benachteiligung des Anlegers vor.
Wie berichtet, erteilte jüngst das OLG Wien der vermeintlichen Zulässigkeit von sog Zahlscheingebühren in einem Verfahren des VKI gegen eine Kung-Fu-Schule eine klare Absage. Nun liegt auch das erste Urteil im Verbandsverfahren gegen einen Mobilfunkbetreiber vor: Das HG Wien spricht sich klar gegen die Zulässigkeit dieser "Strafgebühren" aus, da das sog Zahlungsdienstegesetz (kurz: ZaDiG) seit November 2009 derartige Entgelte untersagt.
VKI will nun auch Beratungsfehler wegen Boden-Invest gerichtlich prüfen lassen.
OGH gab Erwerber von AvW-Genussscheinen Recht. AvW zu Schadenersatzzahlung verurteilt.
In einem Verbandsverfahren gegen Vertragsklauseln einer Kung Fu Schule nimmt nun das OLG Wien erstmals zur Frage der (Un-)Zulässigkeit sogenannter Zahlscheingebühren nach der neuen Rechtslage des ZahlungsdiensteG Stellung.
Der OGH hatte in jüngerer Zeit meist ein Löschungsrecht von Daten aus Bonitätsdatenbanken bejaht. Nun reagiert der Gesetzgeber darauf und schließt dieses Löschungsrecht bei gewissen - großen - Datenbanken aus.
Das OLG Wien bestätigte die Unzulässigkeit aller - vom VKI im Auftrag des BMASK eingeklagten - Klauseln der Geschäftsbedingungen der IMB Vermögensverwaltung. Immer deutlicher wird damit, von welchen Pflichten sich eine Vermögensverwaltung nicht freizeichnen kann.
Erste Auswertung der Beschwerden rund um Flugabsagen wegen der Vulkanaschewolke. Erhebung wird am 31.5.2010 beendet.
Das Wärmestofftier "Beddy Bear" verursachte bei einem Baby Verbrennungen dritten Grades. Trotz Einhaltung der Gebrauchsanweisung kam es zu einer zu starken Wärmeentwicklung.
Gewinnversprechen anlässlich einer Werbefahrt, bei denen der Busunternehmer mitwirkt und auf denen nur sein Name ersichtlich ist, müssen vom Busunternehmer eingelöst werden.
Gewinnversprechen anlässlich einer Werbeveranstaltung, "zu dessen Auszahlung offenbar von Anfang an keine Bereitschaft bestand”, muss eingelöst werden.
Staatsanwaltschaft und Gericht sind gefordert, Gläubigeransprüche sicherzustellen
Es hängt immer vom Einzelfall ab, wann die konkrete schadenersatzrechtliche Verjährungsfrist für die Rückzahlung von zu viel bezahlten Kreditzinsen beginnt.
Der BGH hat über Klage des vzbv (Bundesverbands der Verbraucherzentralen) gegen die Verwendung von Klauseln über Zahlungsmodalitäten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Luftverkehrsunternehmens entschieden.
Das Interesse einer Person, die bei der FMA - zur Durchsetzung allfälliger Schäden vor den Zivilgerichten - eine Auskunft beantragt, kann nicht (generell) weniger wiegen als das Interesse der Parteien der (verwaltungsstrafrechtlichen) Verfahren an der Geheimhaltung.
Das OLG Wien gab dem VKI in einem im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums geführten Verbandsverfahren gegen die Gemeinnützige Wohnbaugesellschaft nun Recht. Die Genossenschaft darf die inkriminierten Klauseln nicht verwenden und sich nicht darauf berufen.
Die Haftung von Fluggesellschaften für das Gepäck ist auf gut 1100 Euro begrenzt. Für nicht gesondert versichertes Gepäck ist dies die Gesamtobergrenze für alle Schäden, urteilte der EuGH.
Eine neue Broschüre des Konsumentenschutzministeriums - "Fliegen ohne Turbulenzen" - informiert Sie über ihre Rechte rund ums Fliegen.
Musterprozesse im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums sollen Vertragslage klären.
In einem aktuellen Urteil hat das BG Innsbruck im zweiten Rechtsgang festgestellt, dass die Tiroler Gaslieferantin TIGAS bzw ihre Rechtsvorgängerin Innsbrucker Kommunalbetriebe AG einem Kunden bewusst jahrelang einen zu hohen Gaspreis verrechnet hat.
Griechische Gewerkschaftsverbände haben aufgrund der geplanten Maßnahmen der Regierung zur Bekämpfung der Staatsverschuldung zum Streik aufgerufen. Für Griechenland-Urlauber bedeutet das derzeit, dass sie mit Einschränkungen im öffentlichen Leben des Landes rechnen müssen. Vom Streik sind auch öffentliche Verkehrsmittel und Fähren betroffen.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat gegen den Verein "Konsumenten-Schutz für den österreichischen Kapitalmarkt" beim Handelsgericht Wien eine umfangreiche einstweilige Verfügung erwirkt.
Dieser darf sich - bis zu einem endgültigen Urteil - nicht mehr als "Konsumentenschützer" oder "Konsumentenschutzorganisation" bezeichnen, wenn er gleichzeitig als Versicherungsmakler oder Finanzdienstleister tätig ist und auch nicht zur Verwechslung mit dem VKI Anlass geben.
Das LG Klagenfurt hat heute über die AvW Gruppe AG und die AvW Invest AG das Konkursverfahren eröffnet. Das Konsumentenschutzministerium hat den VKI beauftragt, Sachverhaltsdarstellungen der geschädigten Anleger zu sammeln und für diese einen Anschluss als Privatbeteiligte im anhängigen Ermittlungsverfahren vorzubereiten.
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