OGH schafft Klarheit - "Hin- und Rückflug"-Klausel der AUA rechtswidrig
Der VKI hat - im Auftrag der Arbeiterkammer Tirol - eine Verbandsklage gegen Austrian Airlines hinsichtlich der sogenannten "Hin- und Rückflug" Klausel eingebracht. Der OGH hat diese Klausel nun als für die Kunden überraschend und nachteilig und darüber hinaus als gröblich benachteiligend gemäß § 879 Abs 3 KSchG beurteilt.