BG Döbling: Besitzstörungsklage zum CPO Parkplatz Muthgasse wieder abgewiesen
Das BG Döbling beurteilt die Beschilderung beim Problemparkplatz Muthgassein 1190 Wien als missverständlich. Das Gericht weist daher die Besitzstörungsklage der CPO in einem Musterverfahren des VKI ab.