Produkthaftung des Quasi-Herstellers
Eine fehlerhafte Kaffeemaschine hatte einen Schaden verursacht. In dem Verfahren um Schadenersatz wegen Produkthaftung ging es um die Frage, ob neben dem Anbringen einer Marke auf einem Produkt sonstige Kriterien erforderlich sind, damit der Markeninhaber als Hersteller iS der Produkthaftung gilt und damit haftet. Der EuGH verneinte dies.