OGH: Rechtsschutzversicherung muss Streit um Fremdwährungskredit decken
Der Oberste Gerichtshof stellt klar, dass bei Rechtsstreitigkeiten über eine mögliche Fehlberatung beim Abschluss von Fremdwährungskrediten der Spekulationsausschluss nicht zur Anwendung kommt. Die ARAG SE muss im konkreten Rechtsstreit daher Deckung gewähren.