Urteil: Bank haftet - bei enger Vertriebsbindung - für Fehlberatungen des Anlageberaters
Zurechnung des Vermittlers zur Bank, wenn eine "ständige Vertriebsbindung besteht".
Zurechnung des Vermittlers zur Bank, wenn eine "ständige Vertriebsbindung besteht".
Inländische Zahlverfahren (mit Kontonummer und Bankleitzahl) dürfen nur mehr bis zum 1.2.2014 verwendet werden, danach ist das unionsweite SEPA Zahlverfahren (IBAN und BIC) anzuwenden.
Zahlreiche KonsumentInnen beschwerten sich in der Beratung des VKI darüber, dass "elitepartner" die auf bestimmte Zeit abgeschlossene Partnervermittlungsverträge verlängert, ohne in gesetzmäßiger Form darüber zu informieren, dass das Unterlassen einer Kündigung zu einer Vertragsverlängerung führt. Der VKI führt daher - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - eine Verbandsklage nach § 28a KSchG, weil diese Vorgehensweise gegen § 6 Abs 1 Z 2 KSchG verstößt.
Wie die PRESSE berichtet, spricht sich der OGH für eine Haftung der Bank für Beratungsfehler des Anlageberaters aus, wenn zwischen Bank und Berater eine "ständige" Vertriebsbindung besteht.
Stand der Anlegerverfahren rund um Immofinanz.
Dem AvW-geschädigten Kläger wurden vom Obersten Gerichtshof keine Zahlung von € 20.000,00 aus dem Entschädigungstopf der Anlegerentschädigung von Wertpapierfirmen (AeW) zugesprochen.
Der deutsche BGH verneint Rückforderungsansprüche der Kommanditgesellschaft gegen die Anleger.
Aktivlegitimation des VKI bei „Sammelklage österreichischer Prägung“ klargestellt: Keine Unwirksamkeit der Forderungsabtretung an VKI zum Inkasso wegen Verstoßes gegen das Verbot der quota litis (§ 879 Abs 2 Z 2 ABGB).
Sammelklagen werden fortgesetzt.
Erstes Urteil zu Schiffsfonds in Österreich: HG Wien bejaht Haftung der Bank wegen Fehlberatung. BGH weist Klagen auf Rückforderung gewinnunabhängiger Ausschüttungen ab.
Der VKI hat - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - eine Verbandsklage gegen die Deutsche Lufthansa AG hinsichtlich der sogenannten "Hin- und Rückflug" Klausel geführt. Der OGH hat die Revision der Lufthansa zurückgewiesen, weil die Frage der Zulässigkeit der Klausel bereits kürzlich durch den OGH in einer weiteren Verbandsklage des VKI (im Auftrag der AK Tirol) gegen die AUA entschieden wurde. Auch die Klausel, wonach bei Ticketerstattungen ein Bearbeitungsentgelt verlangt werden kann, ist unzulässig.
Das widerholte Zusenden von Gewinnzusagen an einen konkreten Verbraucher führt in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des OGH zu einer Auszahlungsverpflichtung sämtlicher Zusendungen.
Der VKI führt im Auftrag der Arbeiterkammer Tirol eine Verbandsklage gegen Sky Österreich GmbH wegen zahlreicher rechtswidriger Klauseln in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Der VKI führt im Auftrag der Arbeiterkammer Tirol eine Verbandsklage gegen Sky Österreich GmbH wegen zahlreicher rechtswidriger Klauseln in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
OGH bejaht Amtshaftung: IdR kein Mitverschulden des Mündels bei Verkauf oder Behalten der Wertpapiere.
Wie das Wirtschaftsblatt am 10.3.2013 berichtete, bejahte das LGZ Wien in einer aktuellen Entscheidung die Haftung einer selbständigen Vermögensberaterin für den Erwerb von Immofinanz-Aktien.
Wie der Kurier am 7.3.2013 berichtete, sprach das OLG Wien in einer aktuellen Entscheidung aus, dass die Meinl Bank gegenüber den Anlegern für die Fehlberatung durch einen externen Vermögensberater beim Erwerb von MEL-Zertifikaten haftet. Ausreichend ist das Vorliegen einer Vertriebskette.
43a VersVG – Zurechnung des Vermittlers: Wirtschaftliches Naheverhältnis bei Vorschusszahlungen des Versicherers an den Makler.
Blockieren von Beträgen auf dem Kreditkartenkonto soll bald auch auf der Bankomatkarte möglich sein.
Der VKI führte im Auftrag des BMASK Verbandsklage gegen Orange und gewann mit einer Reihe von Klauseln.
Das seit 1.1.2002 geltende Gewährleistungsrecht baut auf dem Prinzip der zweiten Chance für den Übergeber auf. Es ist nicht zulässig, dass der Übernehmer die Verbesserung verweigert oder das Recht der zweiten Andienung vereitelt, indem er die Sache selbst verbessert oder durch einen Dritten verbessern lässt. Dem Willen des Gesetzgebers kann aber nicht entnommen werden, dass der Werkbesteller bei voreiliger Selbstreparatur endgültig die gesamten Verbesserungskosten trägt.
In einer Verbandsklage des VKI im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums hat das Handelsgericht Wien festgestellt, dass die "Abschlagszahlungsklausel" in den Entgeltbestimmungen von T-Mobile/telering gröblich benachteiligend und überraschend ist. Nach der Klausel muss ein Kunde, der seinen Handyvertrag vor Ablauf der Mindestvertragsdauer kündigt oder einen weiteren Kündigungsverzicht abgegeben hat, eine Abschlagszahlung von EUR 80,00 für jede aktive SIM-Karte für Vorteile (zB Endgerätestützung, Gesprächsgutschrift) zahlen.
In einer Verbandsklage des VKI im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums hat das Handelsgericht Wien festgestellt, dass die "Abschlagszahlungsklausel" in den Entgeltbestimmungen von T-Mobile/telering gröblich benachteiligend und überraschend ist. Nach der Klausel muss ein Kunde, der seinen Handyvertrag vor Ablauf der Mindestvertragsdauer kündigt oder einen weiteren Kündigungsverzicht abgegeben hat, eine Abschlagszahlung von EUR 80,00 für jede aktive SIM-Karte für Vorteile (zB Endgerätestützung, Gesprächsgutschrift) zahlen.
Schließt ein Verbraucher über eine ebay-Versteigerung einen Kaufvertrag mit einem Unternehmer ab, kann er gem § 5e KSchG (Vertragsabschluss im Fernabsatz) vom Vertrag zurücktreten.
Nach den Schlussanträgen des Generalanwalts verstößt § 39 Abs 2 KartG, wonach am Kartellverfahren nicht beteiligte Personen in die Akten des Kartellgerichts nur mit Zustimmung der Parteien Einsicht nehmen können, gegen Unionsrecht.
Nach dem OGH ist die (nachträgliche) Vereinbarung eines "Stop-loss-Limits" von 15 % für die automatische Konvertierung in den Euro nichtig, wenn sie nicht auf eine konkrete Erfüllungsgefährdung der Bank abstellt.
Der vzbv Deutschland (Bundesverband der Verbraucherzentralen) hat sich nun auch in zweiter Instanz hinsichtlich unverbindlicher Flugzeiten gegen einen Reiseveranstalter durchgesetzt.
LG Wien spricht sich für eine Teilung der Prozesskosten aus, wenn der Kläger zwar mit seinem Zahlungsbegehren in der Hauptsache obsiegt, nicht aber mit jenem hinsichtlich der Inkasso- und Betreibungskosten.
Das OLG Linz als Berufungsgericht hat festgestellt, dass eine ordentliche Kündigung von Gesellschaftsverträgen der Imperial Kapitalbeteiligungsgesellschaft mbH & Co KG zum Ende eines Geschäftsjahres, auch bei Ansparverträgen, zulässig ist.
Das OLG Linz als Berufungsgericht hat festgestellt, dass eine ordentliche Kündigung von Gesellschaftsverträgen der Imperial Kapitalbeteiligungsgesellschaft mbH & Co KG zum Ende eines Geschäftsjahres, auch bei Ansparverträgen, zulässig ist.
OGH verneint ein Mitverschulden in Form der Nichtannahme von Vergleichsangeboten Dritter.
OGH spricht sich für eine Haftung der depotführenden Bank aus, wenn die von ihren Mitarbeitern via Vertriebskanal gestreuten Informationen erkennbar unrichtig oder irreführend sind.
OGH spricht sich für eine Haftung der Bank aus, wenn die von ihren Mitarbeitern via Vertriebskanal gestreuten Informationen erkennbar unrichtig oder irreführend sind.
Mit Beschluss vom 15. Januar 2013 hat der OGH die außerordentliche Revision des Telekommunikationsanbieters Hutchison zurückgewiesen. Die Urteile des Handelsgerichts Wien und des Oberlandesgerichts Wien, in denen Hutchison zur Unterlassung von Werbung mit Preisangaben ohne klare Angabe der jährlich erhobenen Servicepauschale verurteilt wurde, sind nun rechtskräftig
In einem vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) - im Auftrag des Sozialministeriums - geführten Verbandsklagsverfahren hat das HG Wien nun 30 von 33 inkriminierten Klauseln des Autovermieters "Buchbinder rent a car" für rechtswidrig befunden.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) war im Jahr 2011 im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums im Wege der Verbandsklage gegen eine Fernsehwerbung des Telekommunikationsanbieters Hutchison, mit welchem dieser seinen Tarif "3BestKombi" bewarb, vorgegangen.
Das Handelsgericht Wien hat die Helvetia Versicherung AG zur Unterlassung einer Werbung für eine prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge unter gleichzeitigem Angebot eines iPhone 4S oder iPad 3 als "Geschenk" verurteilt.
VKI Verbandsklagen führen zu divergenten Urteilen - letztlich wird der OGH für Klärung sorgen müssen.
Luftraumschließungen stellen "außergewöhnliche Umstände" dar, die Luftfahrtunternehmen aber nicht von der Betreuungspflicht entbinden.
Der VKI hat - im Auftrag der Arbeiterkammer Tirol - eine Verbandsklage gegen Austrian Airlines hinsichtlich der sogenannten "Hin- und Rückflug" Klausel eingebracht. Der OGH hat diese Klausel nun als für die Kunden überraschend und nachteilig und darüber hinaus als gröblich benachteiligend gemäß § 879 Abs 3 KSchG beurteilt .
Der VKI hat - im Auftrag der Arbeiterkammer Tirol - eine Verbandsklage gegen Austrian Airlines hinsichtlich der sogenannten "Hin- und Rückflug" Klausel eingebracht. Der OGH hat diese Klausel nun als für die Kunden überraschend und nachteilig und darüber hinaus als gröblich benachteiligend gemäß § 879 Abs 3 KSchG beurteilt.
Die Revision der BAWAG PSK gegen das Urteil des OLG Wien vom 24.02.2012 (15 R 32/12d) ist mit aktuellem Beschluss des OGH zurückgewiesen worden. Damit steht rechtskräftig fest, dass die von der BAWAG PSK in Kapitalsparbüchern verwendeten Klauseln zur Zinsberechnung bei vorzeitiger Auflösung von Sparbüchern unzulässig sind.
Mit aktuellem Beschluss vom 19. Dezember 2012 hat der OGH die Rechtsauffassung des im Auftrag der Arbeiterkammer Tirol klagenden Vereins für Konsumenteninformation bestätigt, wonach die Bawag P.S.K. unzulässige Klauseln in ihren Kapitalsparbüchern verwendet.
Wie die PRESSE berichtet, spricht sich der OGH für eine Haftung der Bank für Beratungsfehler des Anlageberaters aus, wenn zwischen Bank und Berater eine "ständige" Vertriebsbindung besteht.
Stand der Anlegerverfahren rund um Immofinanz.
Durch Klick auf „Akzeptieren“ willigen Sie ausdrücklich in die Datenübertragung in die USA ein. Achtung: Die USA bieten kein mit der EU vergleichbares angemessenes Schutzniveau für Ihre Daten. Aufgrund von US-Überwachungsgesetzen wie FISA 702 ist Youtube (Google Inc) dazu verpflichtet Ihre personenbezogenen Daten an US-Behörden weiterzugeben. Es liegt kein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission für die Übertragung von Daten in die USA vor. Youtube (Google Inc) kann weiters keine geeigneten Garantien zur Einhaltung eines mit der EU vergleichbaren angemessenen Schutzniveaus bieten. Weiters verfügen Sie in den USA nicht über wirksame und durchsetzbare Rechte sowie wirksame verwaltungsrechtliche und gerichtliche Rechtsbehelfe, die dem innerhalb der EU gewährleisteten Schutzniveau der Sache nach gleichwertig sind.
Bild: