Urteil: VKI gegen überbordende Werbung an Volksschulen erfolgreich
Übermäßige Werbung in Mitteilungsheften an Volksschüler stellt eine aggressive Geschäftspraktik gemäß § 1a UWG dar, entschied das HG Wien in einer aktuellen, nicht rechtskräftigen Entscheidung über eine Verbandsklage des VKI.