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Urteil: Wien: Gesetzwidrige Klauseln bei Unfallversicherung II

Der VKI führt - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - eine Unterlassungsklage gegen die Zürich-Versicherung. Es geht um zwei gängige AUVB-Klauseln in der Unfallversicherung. Das HG Wien hat nun in erster Instanz entschieden und der Klage vollinhaltlich stattgegeben: Die inkriminierten Klauseln sind gesetzwidrig.

HG Wien verurteilt Zürich-Versicherung zur Unterlassung gesetzwidriger Klauseln

Der VKI führt - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - eine Unterlassungsklage gegen die Zürich-Versicherung. Es geht um zwei gängige AUVB-Klauseln in der Unfallversicherung. Das HG Wien hat nun in erster Instanz entschieden und dem VKI Recht gegeben: Die inkriminierten Klauseln sind gesetzwidrig.

Urteil: Mietvertrag untergejubelt: Rücktritt wirksam

In einem im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums mit Unterstützung des VKI geführten Musterprozess zweier Mieter hat der OGH nun festgestellt, dass der Rücktritt gemäß § 3 KSchG von einer untergejubelten einvernehmlichen Auflösung des alten Mietvertrags und vom neuen (verschlechterten) Mietvertrag rechtswirksam ist.

OGH: Rücktrittsrecht bei Mietvertragsänderungen zwischen Tür und Angel

In einem Musterprozess des VKI - im Auftrag des BMASK - hat der OGH die Rechte der Mieter gestärkt: Wenn zwischen Tür und Angel eine Änderung des Mietvertrages abgeschlossen wird, dann besteht für Konsumenten ein Rücktrittsrecht. Wenn darüber nicht belehrt wurde, dann ist dieses Rücktrittsrecht unbefristet; der Rücktritt kann daher jederzeit erklärt werden.

OLG Linz bestätigt: unzulässige Werbung für Vermittlung von Kindermodels

Der VKI klagte im Auftrag der AK Steiermark die VIP Management GmbH in Linz aufgrund deren iSd UWG aggressiven und irreführenden Werbeauftritts im Internet unter www.modelkids.at und www.babyfaces.at. Das OLG Linz hat nunmehr die Berufung der beklagten Partei abgewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Stand: 19.07.2013).

OGH: Constantia haftet für Fehlberatung durch Vermittler

Wie "Das Wirtschaftsblatt" gestern berichtete muss sich die Aviso Zeta (vormals Constantia) die Fehlberatung von Anlegern durch Anlageberater beim Erwerb von Immofinanz und Immoeast (IF/IE)-Aktien zurechnen lassen, weil sie diese durch Produktschulungen und Unterlagen instrumentalisierte.

Urteil: OLG Wien erkennt Entgeltänderungs- und Erklärungsfiktionsklauseln in den AGB der A1 Telekom Austria AG als rechtswidrig

Der VKI führt - im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich - eine Unterlassungsklage gegen A1. Es geht um zahlreiche Bestimmungen der AGB für die Festnetztelefonie. Das OLG Wien hat unter anderem nun bestätigt, dass auch bei vereinbarten Entgeltänderungsklauseln (Indexklauseln) und Erklärungsfiktionsklauseln, die eine nicht begünstigende Änderung von AGB oder Entgelterhöhungen herbeiführen, das Prozedere des § 25 Abs 3 TKG einzuhalten ist. Das heißt, Kunden ist in diesen Fällen ein außerordentliches, kostenloses Kündigungsrecht einzuräumen.

OLG Wien: Entgeltänderungs- und Erklärungsfiktionsklauseln in den AGB der A1 Telekom Austria AG rechtswidrig

Der VKI führt - im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich - eine Unterlassungsklage gegen A1. Es geht um zahlreiche Bestimmungen der AGB für die Festnetztelefonie. Das OLG Wien als Berufungsgericht hat unter anderem nun bestätigt, dass auch bei vereinbarten Entgeltänderungsklauseln (Indexklauseln) und Erklärungsfiktionsklauseln, die eine nicht begünstigende Änderung von AGB oder Entgelterhöhungen herbeiführen, das Prozedere des § 25 Abs 3 TKG einzuhalten ist. Das heißt, Kunden ist in diesen Fällen ein außerordentliches, kostenloses Kündigungsrecht einzuräumen.

Militärintervention in Ägypten - Reiserücktritt?

Medien berichten aktuell über die Entmachtung des ägyptischen Präsidenten durch das Militär - dabei ist auch von Miltärputsch die Rede. Die Sicherheitslage ist demnach sehr angespannt, es gibt Berichte über Zusammenstöße.

Unterlassungsklage gegen ergänzende Vertragsauslegung bei verbotenen Klauseln

HG Wien gibt Unterlassungsklage des VKI vollinhaltlich statt: Werden unzulässige Klauseln vereinbart, stellt die Berufung auf eine ergänzende Vertragsauslegung als Verstoß gegen § 28 Abs 1 S 2 KSchG eine unzulässige Geschäftspraktik dar, die mit (neuerlicher) Unterlassungsklage gem § 28a KSchG bekämpft werden kann.

Info: Alpine Bau Insolvenz

Die Alpine Bau GmbH ist insolvent. Am 19.6. wurde das Insolvenzverfahren beim HG Wien eröffnet (Geschäftszahl 5 S 80/13v) und ein Sanierungsplan mit einer Mindestquote von 20 % vorgelegt. Die erste Gläubigerversammlung soll am 4. Juli stattfinden. Masseverwalter ist der Wiener RA Dr. Stephan Riel.
Für die zahlreichen Kleinanleger, die noch im Mai 2012 eine Anleihe gezeichnet haben, stellt sich die Frage, ob sie ihr Geld wiedersehen, für das bei Laufzeitende im Jahr 2017 eine Kapitalgarantie vereinbart wurde. Im Folgenden eine überblicksweise Darstellung der Rechtslage.

Urteil: LG Innsbruck: Aufklärungspflichten des Maklers beim Nettopolizzensystem

Ein Versicherungsmakler muss bei der Vermittlung von Lebensversicherungen im Nettopolizzensystem über das sonst übliche Bruttopolizzensystem und die negativen Folgen von Nettopolizzen aufklären. Die Beschränkung der Beratung auf ein Produkt stellt eine Verletzung der Aufklärungspflichten nach § 28 MaklerG dar.

OGH: AvW-Geschädigte haben Insolvenzforderungen

OGH-Entscheidung stellt klar, dass geschädigte AvW-Genussscheininhaber im Konkursverfahren der Gesellschaft die Stellung von normalen Insolvenzgläubigern haben und daher nicht nachrangig befriedigt werden.

Urteil: T-Mobile - Automatische Umstellung auf elektronische Rechnung unzulässig

Der VKI führt im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums eine Verbandsklage gegen T-Mobile zur Frage der Zulässigkeit der automatischen Umstellung von der Papierrechnung auf die Onlinerechnung, wenn der Kunde nicht aktiv widerspricht. Das HG Wien folgt der Auffassung des VKI. Sowohl die verwendeten Mitteilungen als AGB Klauseln wie auch die faktische Umsetzung sind binnen zwei Monaten zu unterlassen. Es handle sich auch um eine binnen zwei Monaten zu unterlassende irreführende Geschäftspraktik.

T-Mobile - Automatische Umstellung auf elektronische Rechnung unzulässig

Der VKI führt im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums eine Verbandsklage gegen T-Mobile zur Frage der Zulässigkeit der automatischen Umstellung von der Papierrechnung auf die Onlinerechnung, wenn der Kunde nicht aktiv widerspricht. Das HG Wien folgte der Auffassung des VKI. Sowohl die verwendeten Mitteilungen an die Kunden über die sofort erfolgende Umstellung wie auch die faktische Umsetzung sind binnen zwei Monaten zu unterlassen. Es handle sich auch um eine binnen zwei Monaten zu unterlassende irreführende Geschäftspraktik.

OGH verbietet Bank-Klausel zur Änderung von Entgelten und Leistungen

Eine Klausel, die Schweigen als Zustimmung zu unbeschränkten Änderungen von Entgelten und Leistungen wertet, ist nach Einschätzung des Obersten Gerichtshofes unzulässig. Für ein unbeschränktes Änderungsrecht besteht nämlich keine sachliche Rechtfertigung. Die darauf basierende tatsächliche Erhöhung der Kontoführungsgebühr ist ebenfalls unzulässig.

LG Linz: Unzulässige Werbung für Kindermodels

Das Landesgericht Linz verbietet der VIP Management GmbH für die Vermittlung von Kindermodels zu werben, wenn dabei der Anschein erweckt wird, dass eine aktive Vermittlung gratis in Anspruch genommen werden kann. Es ist überdies darauf hinzuweisen, dass es möglich ist, dass es zu gar keinem Fotoauftrag kommt.

Urteil: Gewinnzusage erfolgreich eingeklagt

Einem Konsumenten sprach das Handelsgericht Wien im Urteil vom 23. März 2012 gegen ein spanisches Gewinnzusageunternehmen EUR 17.000,-- zu. Das Handelsgericht Wien stützte sich dabei auf die einschlägige Rechtsprechung zu § 5 j KSchG.

Urteil: Abschlagszahlung bei vorzeitiger Kündigung des Handyvertrages rechtswidrig

In einer Verbandsklage des VKI im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums hat das Handelsgericht Wien festgestellt, dass die "Abschlagszahlungsklausel" in den Entgeltbestimmungen von T-Mobile/telering gröblich benachteiligend und überraschend ist. Nach der Klausel muss ein Kunde, der seinen Handyvertrag vor Ablauf der Mindestvertragsdauer kündigt oder einen weiteren Kündigungsverzicht abgegeben hat, eine Abschlagszahlung von EUR 80,00 für jede aktive SIM-Karte für Vorteile (zB Endgerätestützung, Gesprächsgutschrift) zahlen.

Urteil: Abschlagszahlung bei vorzeitiger Kündigung des Handyvertrages rechtswidrig

In einer Verbandsklage des VKI im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums hat das Handelsgericht Wien festgestellt, dass die "Abschlagszahlungsklausel" in den Entgeltbestimmungen von T-Mobile/telering gröblich benachteiligend und überraschend ist. Nach der Klausel muss ein Kunde, der seinen Handyvertrag vor Ablauf der Mindestvertragsdauer kündigt oder einen weiteren Kündigungsverzicht abgegeben hat, eine Abschlagszahlung von EUR 80,00 für jede aktive SIM-Karte für Vorteile (zB Endgerätestützung, Gesprächsgutschrift) zahlen.

Urteil: Zurechnung des Vermögensberaters an Bank wegen Vertriebsvereinbarung

Wie der Kurier am 7.3.2013 berichtete, sprach das OLG Wien in einer aktuellen Entscheidung aus, dass die Meinl Bank gegenüber den Anlegern für die Fehlberatung durch einen externen Vermögensberater beim Erwerb von MEL-Zertifikaten haftet. Ausreichend für die Zurechnung ist das Vorliegen einer Vertriebskette.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

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