OGH: Bank haftet für Beratungsfehler bei Fremdwährungskredit
OGH bejaht Haftung der Bank wegen mangelnder Aufklärung der Kreditnehmer über die Risiken eines Fremdwährungskredits.
OGH bejaht Haftung der Bank wegen mangelnder Aufklärung der Kreditnehmer über die Risiken eines Fremdwährungskredits.
Ein Versicherungsmakler muss bei der Vermittlung von Lebensversicherungen im Nettopolizzensystem über das sonst übliche Bruttopolizzensystem und die negativen Folgen von Nettopolizzen aufklären. Die Beschränkung der Beratung auf ein Produkt stellt eine Verletzung der Aufklärungspflichten nach § 28 MaklerG dar.
Ein Versicherungsmakler muss bei der Vermittlung einer Lebensversicherung im Nettopolizzensystem über das sonst übliche Bruttopolizzensystem aufklären, weiters auch über die negativen Folgen von Nettopolizzen.
§ 39 Abs 2 KartG, wonach am Kartellverfahren nicht beteiligte Personen in die Akten des Kartellgerichts nur mit Zustimmung der Parteien Einsicht nehmen können, verstößt gegen Unionsrecht.
OGH-Entscheidung stellt klar, dass geschädigte AvW-Genussscheininhaber im Konkursverfahren der Gesellschaft die Stellung von normalen Insolvenzgläubigern haben und daher nicht nachrangig befriedigt werden.
Der VKI führt im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums eine Verbandsklage gegen T-Mobile zur Frage der Zulässigkeit der automatischen Umstellung von der Papierrechnung auf die Onlinerechnung, wenn der Kunde nicht aktiv widerspricht. Das HG Wien folgt der Auffassung des VKI. Sowohl die verwendeten Mitteilungen als AGB Klauseln wie auch die faktische Umsetzung sind binnen zwei Monaten zu unterlassen. Es handle sich auch um eine binnen zwei Monaten zu unterlassende irreführende Geschäftspraktik.
Der VKI führt im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums eine Verbandsklage gegen T-Mobile zur Frage der Zulässigkeit der automatischen Umstellung von der Papierrechnung auf die Onlinerechnung, wenn der Kunde nicht aktiv widerspricht. Das HG Wien folgte der Auffassung des VKI. Sowohl die verwendeten Mitteilungen an die Kunden über die sofort erfolgende Umstellung wie auch die faktische Umsetzung sind binnen zwei Monaten zu unterlassen. Es handle sich auch um eine binnen zwei Monaten zu unterlassende irreführende Geschäftspraktik.
Eine Klausel, die Schweigen als Zustimmung zu unbeschränkten Änderungen von Entgelten und Leistungen wertet, ist nach Einschätzung des Obersten Gerichtshofes unzulässig. Für ein unbeschränktes Änderungsrecht besteht nämlich keine sachliche Rechtfertigung. Die darauf basierende tatsächliche Erhöhung der Kontoführungsgebühr ist ebenfalls unzulässig.
Urteilsverkündung für 10. Dezember 2013 angekündigt.
Der VKI führt im Auftrag des BMASK eine Verbandsklage gegen yesss! Telekommunikation GmbH wegen zahlreicher rechtswidriger Klauseln in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Der VKI führte - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - Verbandsklage gegen einen Verein, der BetreuerInnen für die 24-Stunden Pflege vermittelt.
Die Versicherung darf eine Schadenszahlung nach einem Einbruch berechtigterweise ablehnen, wenn ein leicht erreichbares Fenster bei Verlassen der Räumlichkeiten gekippt bleibt.
Eine Versicherung darf eine Schadensleistung nach einem Einbruch ablehnen, wenn ein leicht erreichbares Fenster gekippt bleibt. Darin liegt eine grobe Fahrlässigkeit, welche berechtigterweise zur Leistungsfreiheit führt.
VKI mit drei österreichischen Opfern vor Ort
Das Landesgericht Linz verbietet der VIP Management GmbH für die Vermittlung von Kindermodels zu werben, wenn dabei der Anschein erweckt wird, dass eine aktive Vermittlung gratis in Anspruch genommen werden kann. Es ist überdies darauf hinzuweisen, dass es möglich ist, dass es zu gar keinem Fotoauftrag kommt.
Mehr als 20 Sammelkläger in den letzten drei Jahren verstorben
Nachdem die Handelskette Spar bereits im September 2012 verurteilt wurde, aggressive Kinderwerbung im Rahmen der Aktion "Stickermania" zu unterlassen, liegt nun das rechtskräftige Urteil des OGH zur Billa-Sammelstickeraktion "Rekorde im Tierreich" vor.
Einem Konsumenten sprach das Handelsgericht Wien im Urteil vom 23. März 2012 gegen ein spanisches Gewinnzusageunternehmen EUR 17.000,-- zu. Das Handelsgericht Wien stützte sich dabei auf die einschlägige Rechtsprechung zu § 5 j KSchG.
Schließt ein Verbraucher über eine ebay-Versteigerung einen Kaufvertrag mit einem Unternehmer ab, kann er gem § 5e KSchG (Vertragsabschluss im Fernabsatz) vom Vertrag zurücktreten.
In einer Verbandsklage des VKI im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums hat das Handelsgericht Wien festgestellt, dass die "Abschlagszahlungsklausel" in den Entgeltbestimmungen von T-Mobile/telering gröblich benachteiligend und überraschend ist. Nach der Klausel muss ein Kunde, der seinen Handyvertrag vor Ablauf der Mindestvertragsdauer kündigt oder einen weiteren Kündigungsverzicht abgegeben hat, eine Abschlagszahlung von EUR 80,00 für jede aktive SIM-Karte für Vorteile (zB Endgerätestützung, Gesprächsgutschrift) zahlen.
In einer Verbandsklage des VKI im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums hat das Handelsgericht Wien festgestellt, dass die "Abschlagszahlungsklausel" in den Entgeltbestimmungen von T-Mobile/telering gröblich benachteiligend und überraschend ist. Nach der Klausel muss ein Kunde, der seinen Handyvertrag vor Ablauf der Mindestvertragsdauer kündigt oder einen weiteren Kündigungsverzicht abgegeben hat, eine Abschlagszahlung von EUR 80,00 für jede aktive SIM-Karte für Vorteile (zB Endgerätestützung, Gesprächsgutschrift) zahlen.
43a VersVG - Zurechnung des Vermittlers: "Wirtschaftliches Naheverhältnis" bei Vorschusszahlungen des Versicherers an den Makler.
Haftung der Bank, wenn die von ihren Mitarbeitern via Vertriebskanal gestreuten Informationen erkennbar unrichtig oder irreführend sind.
Wie der Kurier am 7.3.2013 berichtete, sprach das OLG Wien in einer aktuellen Entscheidung aus, dass die Meinl Bank gegenüber den Anlegern für die Fehlberatung durch einen externen Vermögensberater beim Erwerb von MEL-Zertifikaten haftet. Ausreichend für die Zurechnung ist das Vorliegen einer Vertriebskette.
Zurechnung des Vermittlers zur Bank, wenn eine "ständige Vertriebsbindung besteht".
Inländische Zahlverfahren (mit Kontonummer und Bankleitzahl) dürfen nur mehr bis zum 1.2.2014 verwendet werden, danach ist das unionsweite SEPA Zahlverfahren (IBAN und BIC) anzuwenden.
Zahlreiche KonsumentInnen beschwerten sich in der Beratung des VKI darüber, dass "elitepartner" die auf bestimmte Zeit abgeschlossene Partnervermittlungsverträge verlängert, ohne in gesetzmäßiger Form darüber zu informieren, dass das Unterlassen einer Kündigung zu einer Vertragsverlängerung führt. Der VKI führt daher - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - eine Verbandsklage nach § 28a KSchG, weil diese Vorgehensweise gegen § 6 Abs 1 Z 2 KSchG verstößt.
Wie die PRESSE berichtet, spricht sich der OGH für eine Haftung der Bank für Beratungsfehler des Anlageberaters aus, wenn zwischen Bank und Berater eine "ständige" Vertriebsbindung besteht.
Stand der Anlegerverfahren rund um Immofinanz.
Dem AvW-geschädigten Kläger wurden vom Obersten Gerichtshof keine Zahlung von € 20.000,00 aus dem Entschädigungstopf der Anlegerentschädigung von Wertpapierfirmen (AeW) zugesprochen.
Der deutsche BGH verneint Rückforderungsansprüche der Kommanditgesellschaft gegen die Anleger.
Aktivlegitimation des VKI bei „Sammelklage österreichischer Prägung“ klargestellt: Keine Unwirksamkeit der Forderungsabtretung an VKI zum Inkasso wegen Verstoßes gegen das Verbot der quota litis (§ 879 Abs 2 Z 2 ABGB).
Sammelklagen werden fortgesetzt.
Erstes Urteil zu Schiffsfonds in Österreich: HG Wien bejaht Haftung der Bank wegen Fehlberatung. BGH weist Klagen auf Rückforderung gewinnunabhängiger Ausschüttungen ab.
Der VKI hat - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - eine Verbandsklage gegen die Deutsche Lufthansa AG hinsichtlich der sogenannten "Hin- und Rückflug" Klausel geführt. Der OGH hat die Revision der Lufthansa zurückgewiesen, weil die Frage der Zulässigkeit der Klausel bereits kürzlich durch den OGH in einer weiteren Verbandsklage des VKI (im Auftrag der AK Tirol) gegen die AUA entschieden wurde. Auch die Klausel, wonach bei Ticketerstattungen ein Bearbeitungsentgelt verlangt werden kann, ist unzulässig.
Das widerholte Zusenden von Gewinnzusagen an einen konkreten Verbraucher führt in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des OGH zu einer Auszahlungsverpflichtung sämtlicher Zusendungen.
Der VKI führt im Auftrag der Arbeiterkammer Tirol eine Verbandsklage gegen Sky Österreich GmbH wegen zahlreicher rechtswidriger Klauseln in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Der VKI führt im Auftrag der Arbeiterkammer Tirol eine Verbandsklage gegen Sky Österreich GmbH wegen zahlreicher rechtswidriger Klauseln in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
OGH bejaht Amtshaftung: IdR kein Mitverschulden des Mündels bei Verkauf oder Behalten der Wertpapiere.
Wie das Wirtschaftsblatt am 10.3.2013 berichtete, bejahte das LGZ Wien in einer aktuellen Entscheidung die Haftung einer selbständigen Vermögensberaterin für den Erwerb von Immofinanz-Aktien.
Wie der Kurier am 7.3.2013 berichtete, sprach das OLG Wien in einer aktuellen Entscheidung aus, dass die Meinl Bank gegenüber den Anlegern für die Fehlberatung durch einen externen Vermögensberater beim Erwerb von MEL-Zertifikaten haftet. Ausreichend ist das Vorliegen einer Vertriebskette.
43a VersVG – Zurechnung des Vermittlers: Wirtschaftliches Naheverhältnis bei Vorschusszahlungen des Versicherers an den Makler.
Blockieren von Beträgen auf dem Kreditkartenkonto soll bald auch auf der Bankomatkarte möglich sein.
Der VKI führte im Auftrag des BMASK Verbandsklage gegen Orange und gewann mit einer Reihe von Klauseln.
Das seit 1.1.2002 geltende Gewährleistungsrecht baut auf dem Prinzip der zweiten Chance für den Übergeber auf. Es ist nicht zulässig, dass der Übernehmer die Verbesserung verweigert oder das Recht der zweiten Andienung vereitelt, indem er die Sache selbst verbessert oder durch einen Dritten verbessern lässt. Dem Willen des Gesetzgebers kann aber nicht entnommen werden, dass der Werkbesteller bei voreiliger Selbstreparatur endgültig die gesamten Verbesserungskosten trägt.
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