EuGH präzisiert Umfang des Verbraucherschutzes bei grenzüberschreitenden Käufen
Verbrauchergerichtsstand liegt auch dann vor, wenn die Internetseite des Händlers für den Vertragsabschluss nicht kausal war. EuGH legt weitere Indizien für eine Ausrichtung der gewerblichen Tätigkeit auf einen anderen Mitgliedsstaat fest.
