OGH: Klausel zum Unterjährigkeitszuschlag intransparent
Der Oberste Gerichtshof beurteilt eine Klausel zum Unterjährigkeitszuschlag in der Lebensversicherung als intransparent. Rückforderungsansprüche sind denkbar, wenn die Höhe des Zuschlages auch sonst nicht ersichtlich war.