Haftung des Geschäftsführers bei fehlender Haftpflichtversicherung
Schließt ein Geschäftsführer für die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen bei zu geringer Eigenkapitalausstattung keine Haftpflichtversicherung ab, kommt eine Haftung gegenüber den geschädigten Anlegern wegen Verletzung eines Schutzgesetzes in Betracht.