Kein Anspruch auf Arzthonorar bei berechtigtem Behandlungsabbruch
Der OGH verneint den Honoraranspruch eines Zahnarztes für die wegen des Behandlungsabbruchs durch die Patientin noch nicht von ihm erbrachten Leistungen, weil die Patientin wegen Vertrauensverlustes in Folge eines Kunst- und Aufklärungsfehlers die weitere Behandlung aus wichtigem Grund abbrach.