OGH: Vier gängige Klauseln in der Unfallversicherung gesetzwidrig
Unzulässig sind für den OGH Regelungen zu Vertragsanpassungen bei Änderung der Beschäftigung, Zustimmungspflichten hinsichtlich Obduktion und bestimmte Nachzahlungspflichten bei einer Vertragsauflösung.