OLG Wien untersagt Konsumentenschutz Verband Österreich Werbung mit „kostenfrei“
Werbung mit dem Begriff „Verbraucherschlichtung“ bereits 2013 verboten
Werbung mit dem Begriff „Verbraucherschlichtung“ bereits 2013 verboten
Am 14.11.2013 verurteilte das Handelsgericht Toulon den TÜV Rheinland und den TÜV Rheinland France zur Leistung eines vorläufigen Schadenersatzes von je 3000 Euro an Frauen, die durch fehlerhafte Brustimplantate der Firma PIP geschädigt wurden. Einem neuen Verfahren können sich nun auch betroffene Österreicherinnen als Nebenklägerinnen anschließen. Der Verein für Konsumenteninformation organisiert im Auftrag des Sozialministeriums die Sammelklage nach französischem Recht.
Gegen das Unternehmen "Edelweiß Versand", das mit Gewinnzusagen an Verbraucher herantritt liegt nunmehr ein rechtskräftiges und vollstreckbares Urteil vor, in welchem dem Kläger rund EUR 24.000,-- zugesprochen werden.
Verschuldensunabhängiger Kostenerstattungsanspruch, wenn Privatgutachterkosten zur Aufklärung der Verantwortlichkeit für Mängel aufgewendet werden.
Der Unternehmer hat dem Verbraucher im Rahmen der Gewährleistung auch die Ein- und Ausbaukosten einer mangelhaften Sachen zu ersetzen.
Das Erfordernis der leichten Zugänglichkeit eines Prospekts ist bei Online-Veröffentlichung nicht erfüllt, wenn auf der Website eine mit einer Haftungsausschlussklausel und der Pflicht zur Bekanntgabe einer E Mail-Adresse verbundene Registrierungspflicht besteht, wenn dieser elektronische Zugang kostenpflichtig ist oder wenn die kostenlose Abrufbarkeit von Prospektteilen auf zwei Dokumente pro Monat begrenzt ist.
Der EuGH hat sich mit der konkreten Veröffentlichung des Prospektes des Dragon FX Garant beschäftigt. Auf das Rücktrittsrecht selbst geht er dabei nicht ein.
Die Haftung auf den zugesagten Gewinn iSd § 5j KSchG trifft auch jenen Unternehmer, der unter dem Namen einer anderen Person auftritt.
Ab Herbst bietet der VKI bietet im Rahmen der VKI-Akademie Seminare zum VRUG an, in denen über alle wichtigen Neuerungen und Auswirkungen auf Beratungspraxis und Verbandsklagstätigkeit informiert wird.
Seit 17.2.2005 gelten nach Inkrafttreten der Fluggastrechte-Verordnung (Verordnung 261/2004) im gesamten EU Raum
verbesserte Rechte von Flugpassagieren in Fällen von Überbuchungen, Annullierungen und längeren
Verspätungen von Flügen.
Der VKI hat - im Auftrag des Vereins zur Bekämpfung von Wohnungsspekulation - die IM Immobilienentwicklung GmbH bezüglich insgesamt 32 Klauseln in einem Mietvertragsformblatt abgemahnt. Diese 32 Klauseln verstoßen nach Ansicht des VKI zusammengefasst gegen das Konsumentenschutzgesetz, das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch und das Mietrechtsgesetz. Die IM Immobilienentwicklung GmbH hat reagiert und sich zur Unterlassung verpflichtet.
Den Anlegern eines Vermögensverwaltungsvertrages wurde laut HG Wien von der Wiener Privatbank zu wenig ausbezahlt.
Den Anlegern eines Vermögensverwaltungsvertrages wurde laut HG Wien von der Wiener Privatbank zu wenig ausbezahlt.
BKS bietet betroffenen Kunden bis zu 30 Prozent Ersatz ihrer Schäden an
Ein Finanzprodukt, bei dem die Prämien eines langfristigen Versicherungsvertrages durch die Aufnahme von kurzfristigen Privatkrediten finanziert werden sollen, also ein "Sparen ohne eigenes Geld", ist hoch riskant. Wird nicht über das Verlustrisiko aufgeklärt, liegt ein Beratungsfehler des Versicherungsmaklers vor.
Der Vermögensberater und Versicherungsmakler Mag. Steiner haftet für einen Beratungsfehler im Zusammenhang mit einem Finanzprodukt, bei dem die Prämien eines langfristigen Versicherungsvertrages durch die Aufnahme von kurzfristigen Privatkrediten finanziert werden sollen.
VIP Management GmbH blitzt mit haarsträubendem Klagebegehren gegen Baby ab.
Heute, am 26.5.2014, hat am Wiener Straflandesgericht ein Strafverfahren gegen den Mann hinter der Marke "Friedrich Müller" begonnen. Ihm wird schwerer gewerbsmäßiger Betrug vorgeworfen.
Seinerzeit hatte der VKI eine Vielzahl von Musterprozessen gegen die Firmen dieses Herrn geführt und gewonnen.
Haftet der Leasingnehmer verschuldensunabhängig für den Zustand des Leasingobjektes bei der Rückgabe, ist von einem Finanzierungsleasingvertrag auszugehen, weswegen das Verbraucherkreditgesetz (VKrG) anzuwenden ist. Steht in der Werbung, dass das VKrG nicht anwendbar ist, ist dies irreführend.
Haftet der Leasingnehmer verschuldensunabhängig für den Zustand des Leasingobjektes bei der Rückgabe, ist von einem Finanzierungsleasingvertrag auszugehen, weswegen das Verbraucherkreditgesetz (VKrG) anzuwenden ist. Steht in der Werbung, dass das VKrG nicht anwendbar ist, ist dies irreführend.
Bei § 6 Abs 1 Z 1 Var 2 KSchG sind die Interessen des Unternehmers auf Durchführung des Vertrags gegen die Interessen des Verbrauchers auf angemessene und feststellbare Erfüllungszeit abzuwägen, ohne dass auf Wertungen des § 15 KSchG zurückzugreifen wäre.
In einem Fitnesscentervertrag ist eine Bindungsdauer von einem Jahr und eine anschließende Kündigungsmöglichkeit nur jedes halbe Jahr zulässig.
Etappensieg: Das HG Wien stellt klar, dass es für die Verbandsklage des VKI gegen die TVP-Treuhandgesellschaft international zuständig ist.
Alte gesetzwidrige Dauerrabattklauseln fallen gegenüber Verbrauchern ersatzlos weg. Die Praxis der Allianz Versicherung, in Versicherungsverträgen gegenüber Verbrauchern die alten gesetzwidrigen Dauerrabattklauseln einseitig durch andere neue Klauseln zu ersetzen und daraus Forderungen abzuleiten, ist unzulässig.
Die Praxis der Allianz Versicherung, in Versicherungsverträgen gegenüber Verbrauchern alte - gesetzwidrige - Dauerrabattklauseln einseitig durch andere neue Klauseln zu ersetzen und auf dieser Basis eine wenn auch geringere Rückzahlung des Dauerrabattes zu verlangen, ist unzulässig.
T-Mobile hat seinen Smart-Phone-Kunden via SMS einen entgeltlichen Virenschutz (1,90 Euro/Monat) angeboten. Wer das nicht will müsse "STOP" schreiben.
In Deutschland kommt es zu einer Welle von Rückforderungen. Wie sieht die Rechtslage in Österreich aus?
Nicht offengelegte Bestandsprovisionen für die Vermittlung von Finanzprodukten sind unzulässig. VKI bietet Unterstützung für betroffenen Kund:innen, die vor 2018 bei Bank Austria, Erste Bank oder einer Sparkasse Fonds erworben haben. Mit der Bank Austria konnte bereits eine Einigung zur Erstattung von Bestandsprovisionen gefunden werden.
Der Geschädigte muss nur die Tatsache eines Produktfehlers im Sinn des § 5 PHG nachweisen. Er muss nicht nachweisen, welcher Bestandteil defekt wurde, warum es zu einem Defekt kam oder welche Art eines Produktfehlers vorliegt. Für den Gegenbeweis, dass der Fehler bei Inverkehrbringen noch nicht vorlag, ist eine mehr als 50 %ige Wahrscheinlichkeit erforderlich.
Der Geschädigte muss zwar das Vorliegen eines Produktfehlers nachweisen, nicht aber, welcher Bestandteil genau defekt wurde oder welche Art eines Produktfehlers vorliegt. Für den Gegenbeweis des Herstellers, dass der Fehler bei Inverkehrbringen noch nicht vorlag, ist eine mehr als 50 %ige Wahrscheinlichkeit erforderlich.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums eine Verbandsklage gegen die umstrittenen E-Banking-Bedingungen der BAWAG PSK. Zahlreiche Kunden führten Beschwerde darüber, dass in den AGB alle möglichen Risken auf die Kunden verschoben werden und von den Kunden völlig überzogene Sorgfaltspflichten verlangt werden. Das OLG Wien hat nun das Urteil des HG Wien bestätigt: 9 beanstandete Klauseln sind gesetzwidrig.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums eine Verbandsklage gegen die umstrittenen E-Banking-Bedingungen der BAWAG PSK. Zahlreiche Kunden führten Beschwerde darüber, dass in den AGB alle möglichen Risken auf die Kunden verschoben werden und von den Kunden völlig überzogene Sorgfaltspflichten verlangt werden. Das Handelsgericht Wien (HG Wien) hatte neun der zehn beanstandeten Klauseln für gesetzwidrig erklärt. Dies wurde nun vom OLG-Wien bestätigt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Das OLG Wien beurteilt zwei Klausels aus der Unfallversicherung als gesetzwidrig. Eine Klausel zur Kostentragungspflicht hinsichtlich der Kosten der Ärztekommission weicht trotz Kostenbegrenzung gröblich benachteiliegend von den günstigeren Regelungen der ZPO ab.
Zwei gängige AUVB-Klauseln in der Unfallversicherung sind gesetzwidrig
Der VKI führt im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen T-Mobile zur Frage der Zulässigkeit der automatischen Umstellung von der Papierrechnung auf die Onlinerechnung, wenn der Kunde nicht aktiv widerspricht. Nun folgte auch das Oberlandesgericht Wien als Berufungsgericht der Auffassung des VKI. Sowohl die verwendeten Mitteilungen an die Kunden über die sofort erfolgende Umstellung wie auch die faktische Umsetzung sind binnen zwei Monaten zu unterlassen.
Der VKI führt im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen T-Mobile zur Frage der Zulässigkeit der automatischen Umstellung von der Papierrechnung auf die Onlinerechnung, wenn der Kunde nicht aktiv widerspricht. Nun folgte auch das Oberlandesgericht Wien als Berufungsgericht der Auffassung des VKI. Sowohl die verwendeten Mitteilungen an die Kunden über die sofort erfolgende Umstellung wie auch die faktische Umsetzung sind binnen zwei Monaten zu unterlassen.
TVP-Treuhandgesellschaft hat die Anleger informiert, dass das Finanzierungskonzept gescheitert ist.
Die VKI-Akademie sorgt für eine permanente Aus- und Weiterbildung von VerbraucherberaterInnen in ganz Österreich. Aktuell: Seminare zur Umsetzung der Verbraucherrechte Richtlinie und AGB.
Übermäßige Werbung in Mitteilungsheften an Volksschüler stellt eine aggressive Geschäftspraktik gemäß § 1a UWG dar, entschied das HG Wien in einer aktuellen, nicht rechtskräftigen Entscheidung über eine Verbandsklage des VKI.
Das Handelsgericht Wien gab dem VKI in einem Gerichtsverfahren wegen aggressiver Werbung an Schulen Recht: Die Verteilung von Mitteilungsheften, die in nennenswertem Umfang Werbung enthalten, an Volksschüler ist unzulässig.
Wäre ein Verbrauchervertrag (hier Kreditvertrag) durch den Wegfall einer missbräuchlichen Klausel nicht mehr durchführbar, so ist die missbräuchliche Klausel durch eine allfällige dispositive Vorschrift zu ersetzen.
Wäre ein Verbrauchervertrag (hier Kreditvertrag) durch den Wegfall einer missbräuchlichen Klausel nicht mehr durchführbar, so ist die missbräuchliche Klausel durch eine allfällige dispositive Vorschrift zu ersetzen.
Das HG Wien stellt - in einem Verfahren eines Anlegers gegen seine Rechtsschutzversicherung - klar, dass der Rechtsschutzversicherer für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aus dem Erwerb von Beteiligungen an Geschlossenen Fonds deckungspflichtig ist.
Die Informationsmaßnahmen im Zuge der Pneumokokken-Kampagne aus den Jahren 2012 und 2013 stellen eine unzulässige Arzneimittelwerbung für den Impfstoff Prevenar 13 dar, auch wenn dieser nicht direkt genannt wird.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt - im Auftrag des Sozialministeriums (Diners Club und PayLife) bzw der Arbeiterkammer Kärnten (Paybox) -Verbandsklagen gegen drei Zahlungsdiensteanbieter wegen unzulässiger Klauseln in deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Nun liegen Entscheidungen des Handelsgerichtes Wien (PayLife) und des OLG Wien als Berufungsgericht (Diners Club und Paybox) vor. Nahezu alle vom VKI eingeklagten typischen Klauseln im Zahlungsverkehr mit Karten oder mit dem Handy wurden von den Gerichten als gesetzwidrig und nichtig angesehen. Alle drei Urteile sind nicht rechtskräftig.
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