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Sammelklage gegen VEMMA

Wegen irreführender Werbung wurde in den USA die Führung einer Sammelklage gegen VEMMA beantragt.

OGH zum Aufwandersatz von "Erbensuchern"

Erbensucher haben in typischen Fällen Anspruch auf Honorierung bis zu jenem Zeitpunkt, in dem die Einholung einer Zustimmung der Erben tunlich ist. Der Anspruch ist aber auf den tatsächlichen nützlichen Aufwand beschränkt, eine prozentuelle Abrechnung vom Wert des erlangten Nachlasses scheidet damit aus.

Urteil: OGH: Geschäftsführerhaftung bei fehlender Haftpflichtversicherung

Besteht bei einem Wertpapierdienstleister keine ausreichende Eigenkapitalausstattung, ist eine Berufshaftplichtversicherung abzuschließen. Wird dies nicht veranlasst, kommt eine Haftung des Geschäftsführers für Schäden der Anleger wegen Verletzung eines Schutzgesetzes nach § 20 WAG 1996 in Betracht.

Haftung des Geschäftsführers bei fehlender Haftpflichtversicherung

Schließt ein Geschäftsführer für die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen bei zu geringer Eigenkapitalausstattung keine Haftpflichtversicherung ab, kommt eine Haftung gegenüber den geschädigten Anlegern wegen Verletzung eines Schutzgesetzes in Betracht.

Urteil: EuGH: Gebühren für Fluggepäck

Fluglinien dürfen für die Beförderung des aufgegebenen Gepäcks neben dem Flugpreis Zusatzkosten verlangen, wenn diese auf klare, transparente und eindeutige Art und Weise zu Beginn jedes Buchungsvorgangs mitgeteilt werden und ihre Annahme durch den Kunden auf "Opt-in"-Basis erfolgt. Für Handgepäck hingegen nicht.

EuGH: Gebühren für Fluggepäck

Fluglinien dürfen für die Beförderung des aufgegebenen Gepäcks neben dem Flugpreis unter gewissen Voraussetzungen Zusatzkosten verlangen, für das Handgepäck hingegen nicht.

Mobilfunk: 10 von 11 Klauseln bei yesss! unzulässig

Der VKI führte im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen yesss! Telekommunikation GmbH (nunmehr A1) wegen zahlreicher rechtswidriger Klauseln in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das nun vorliegende Urteil des OGH bestätigt: 10 von 11 Klauseln sind unzulässig.

LG Salzburg: 8 von 9 Klauseln in AGB von Parkgaragenunternehmen sind gesetzwidrig

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führte im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Contipark International Austria GmbH. Ausschlaggebend für das Vorgehen gegen das Parkgaragenunternehmen waren vor allem die Verrechnung von Bearbeitungsentgelten für die Zahlung ohne Lastschrifteinzugsverfahren sowie die Verrechnung von Bearbeitungsentgelten bei fehlender Bekanntgabe einer gültigen E-Mailadresse.

Unzulässige Klauseln der Diners Club Bank AG

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führte - im Auftrag des Sozialministeriums - gegen die Diners Club Bank AG eine Verbandsklage wegen gesetzwidriger Klauseln in deren AGB. Nun liegt die Entscheidung des OGH vor, in der 10 Klauseln der Diners Club Bank AG als rechtswidrig beurteilt wurden.

Urteil OLG Wien: Gesetzwidrige Klauseln bei T-Mobile Basispaket

Der VKI führt - im Auftrag der Arbeiterkammer Vorarlberg- eine Verbandsklage gegen T-Mobile, die sich gegen - aus unserer Sicht - unzulässige AGB-Klauseln über Abrechnungszeitraum und Verfallen der jährlichen Servicepauschale bei Vertragsbeendigung richtet. Die kürzlich ergangene Entscheidung des OLG Wien bestätigt: Die beiden Klauseln sind gesetzwidrig.

Gesetzwidrige Klauseln bei T-Mobile-Basispaket

Der VKI führt - im Auftrag der Arbeiterkammer Vorarlberg - eine Verbandsklage gegen T-Mobile, die sich gegen - aus unserer Sicht - unzulässige AGB-Klauseln über Abrechnungszeitraum und Verfallen der jährlichen Servicepauschale bei Vertragsbeendigung richtet. Die kürzlich ergangene Entscheidung des OLG Wien bestätigt: Die beiden Klauseln sind gesetzwidrig.

Urteil: Klauseln in Anerkennungs- und Ratenzahlungsformular eines Inkassobüros unwirksam - Verbraucherkreditgesetz anwendbar

In einer im Auftrag des Sozialministeriums geführten Verbandsklage hat nun auch das OLG Wien als Berufungsgericht einige Klauseln im Anerkenntnis- und Ratenzahlungsformular von Inko Inkasso GmbH für unzulässig erklärt. Darüber hinaus kann - wie hier - eine Ratenzahlungsvereinbarung einen entgeltlichen Zahlungsaufschub darstellen, sodass die Schutzbestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes einzuhalten sind.

OGH: Fluglinie haftet für Sturz am Flughafen

Stürzen Passagiere einer Fluglinie am Flughafen wegen einer mangelhaften Reinigung, so kommt nur eine Haftung der Fluglinie in Betracht. Eine vertragliche Haftung des Flughafenbetreibers scheidet hingegen aus.

Urteil: OGH: Fluglinie haftet bei Sturz am Flughafen für Erfüllungsgehilfen

Stürzen Passagiere einer Fluglinie am Flughafen, so kommt eine vertragliche Haftung der Fluglinie in Betracht, wenn die Verkehrssicherung mangelhaft war. Eine vertragliche Haftung des Flughafenbetreibers scheidet hingegen aus. Der Vertrag zwischen Fluglinie und Flughafen entfaltet nämlich keine Schutzwirkungen zugunsten der Passagiere.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

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