Anlegerentschädigung: Ansprüche verjähren in 30 Jahren
Ansprüche gegen die Anlegerentschädigungseinrichtung auf Grund eines Konkurses von Wertpapierdienstleistungsunternehmen verjähren erst in 30 Jahren.
Ansprüche gegen die Anlegerentschädigungseinrichtung auf Grund eines Konkurses von Wertpapierdienstleistungsunternehmen verjähren erst in 30 Jahren.
Strafanzeige und Sammelaktion zum Anschluss als Privatbeteiligte.
Resümee der Sammelintervention des VKI gegen österreichische Banken.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führte im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Contipark International Austria GmbH. Ausschlaggebend für das Vorgehen gegen das Parkgaragenunternehmen waren vor allem die Verrechnung von Bearbeitungsentgelten für die Zahlung ohne Lastschrifteinzugsverfahren sowie die Verrechnung von Bearbeitungsentgelten bei fehlender Bekanntgabe einer gültigen E-Mailadresse.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führte - im Auftrag des Sozialministeriums - gegen die Diners Club Bank AG eine Verbandsklage wegen gesetzwidriger Klauseln in deren AGB. Nun liegt die Entscheidung des OGH vor, in der 10 Klauseln der Diners Club Bank AG als rechtswidrig beurteilt wurden.
Die Pflegschaftsbehörde versagt einem vom Vermögensberater Mag. Johannes Steiner an einen Minderjährigen vermittelten Anlagemodell mit einer kreditfinanzierten Lebensversicherung die pflegschaftsbehördliche Genehmigung.
Der Vermögensberater und Versicherungsmakler Mag. Steiner haftet für die Täuschung über ein riskantes Anlagemodell, bei dem die Prämien eines langfristigen Versicherungsvertrages durch kurzfristige Privatkredite finanziert werden sollen.
Der VKI führt - im Auftrag der Arbeiterkammer Vorarlberg- eine Verbandsklage gegen T-Mobile, die sich gegen - aus unserer Sicht - unzulässige AGB-Klauseln über Abrechnungszeitraum und Verfallen der jährlichen Servicepauschale bei Vertragsbeendigung richtet. Die kürzlich ergangene Entscheidung des OLG Wien bestätigt: Die beiden Klauseln sind gesetzwidrig.
Der VKI führt - im Auftrag der Arbeiterkammer Vorarlberg - eine Verbandsklage gegen T-Mobile, die sich gegen - aus unserer Sicht - unzulässige AGB-Klauseln über Abrechnungszeitraum und Verfallen der jährlichen Servicepauschale bei Vertragsbeendigung richtet. Die kürzlich ergangene Entscheidung des OLG Wien bestätigt: Die beiden Klauseln sind gesetzwidrig.
In einer im Auftrag des Sozialministeriums geführten Verbandsklage hat nun auch das OLG Wien als Berufungsgericht einige Klauseln im Anerkenntnis- und Ratenzahlungsformular von Inko Inkasso GmbH für unzulässig erklärt. Darüber hinaus kann - wie hier - eine Ratenzahlungsvereinbarung einen entgeltlichen Zahlungsaufschub darstellen, sodass die Schutzbestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes einzuhalten sind.
Kunden haben Rücktrittsrecht und Anspruch auf Angabe des Effektivzinssatzes.
Erst zu diesem Zeitpunkt kann nach dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) das Ausmaß der Verspätung im Hinblick auf eine etwaige Entschädigung nach der Fluggastrechte - VO bestimmt werden.
Schon fast 4.000 Teilnehmer an VKI-Sammelaktion
Ein Rücktritt vom Pauschalreisevertrag wegen einer kurz vor Reisebeginn aufgetretenen Flutkatastrophe in Bangkok im Jahr 2011 aus dem Titel des Wegfalls der Geschäftsgrundlage ist gerechtfertigt.
Ein Rücktritt vom Pauschalreisevertrag wegen einer vor Reisebeginn aufgetretenen Flutkatastrophe in Bangkok im Jahr 2011 aus dem Titel des Wegfalls der Geschäftsgrundlage ist gerechtfertigt.
Die automatische Umstellung von Papierrechnung auf Onlinerechnung für den Fall, dass der Kunde dieser Umstellung nicht widerspricht, höhlt das Wahlrecht des Kunden auf eine Papier- oder eine Onlinerechnung in unzulässiger Weise aus und verstößt daher gegen § 100 TKG.
Die automatische Umstellung von Papierrechnung auf Onlinerechnung höhlt in unzulässiger Weise das Wahlrecht des Kunden auf eine Papier- oder eine Onlinerechnung aus.
Die Einhebung von Strafentgelten für die Bezahlung per Zahlschein oder Onlinebanking ist auch für Versicherungen unzulässig.
Stürzen Passagiere einer Fluglinie am Flughafen wegen einer mangelhaften Reinigung, so kommt nur eine Haftung der Fluglinie in Betracht. Eine vertragliche Haftung des Flughafenbetreibers scheidet hingegen aus.
Stürzen Passagiere einer Fluglinie am Flughafen, so kommt eine vertragliche Haftung der Fluglinie in Betracht, wenn die Verkehrssicherung mangelhaft war. Eine vertragliche Haftung des Flughafenbetreibers scheidet hingegen aus. Der Vertrag zwischen Fluglinie und Flughafen entfaltet nämlich keine Schutzwirkungen zugunsten der Passagiere.
Der VKI hat im Auftrag der AK OÖ die Bawag P.S.K. Bank wegen der Verrechnung eines Entgeltes für die Kontoschließung und die Ausstellung einer Restschuldbestätigung erfolgreich geklagt.
Der VKI hat im Auftrag der AK OÖ die Bawag P.S.K. Bank wegen der Verrechnung eines Entgeltes für die Kontoschließung und die Ausstellung einer Restschuldbestätigung erfolgreich geklagt.
Nach einem weiteren Urteil des OGH ist die Einhebung von Strafentgelten für die Bezahlung der Rechnung per Zahlschein oder Onlinebanking auch bei A1 unzulässig.
Einhebung von Strafentgelten für die Bezahlung per Zahlschein oder Onlinebanking auch für A1 unzulässig!
Der VKI klagte - im Auftrag der Arbeiterkammer Kärnten - Paybox erfolgreich wegen einer Klausel, nach der Paybox seinen Kunden eine Vertragsänderung mitteilen konnte und diese wirksam wurde, falls die Kunden nicht binnen zwei Monaten widersprachen.
Das OLG Wien bejaht die Haftung der vermittelnden Vermögensberaterin für die Fehlberatung bei Erwerb der Beteiligung am Reefer-Flottenfonds und bestätigt damit die Entscheidung des Erstgerichts.
In einem Musterprozess des VKI im Auftrag des Sozialministeriums hat der OGH bestätigt, dass Zahlungen des Reisenden an das insolvente Reisebüro schuldbefreiend sind.
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Die über den Vermögensberater Mag. Steiner organisierte Veranlagung von Geld mittels der Vergabe von Privatkrediten stellt ein Bankgeschäft dar, wenn dies gewerblich erfolgt. Bei der Vergabe von 20 Privatkrediten an unterschiedliche unbekannte Personen handelt es sich um ein derartiges Bankgeschäft, weshalb der Kreditgeber nach § 100 BWG keinen Anspruch auf Zinsen hat.
Der Vermögensberater Mag. Steiner vermittelte zwischen privaten Anlegern und privaten Kreditsuchenden Privatkredite.
Das OLG Wien stellt klar, dass der Rechtsschutzversicherer ARAG SE Deckung für einen Rechtsstreit zu einer Fehlberatung bei Fremdwährungskrediten gewähren muss. Der Spekulationsausschluss in Art 7.1.10. ARB kommt bei der Vermittlung von Fremdwährungskrediten nicht zur Anwendung.
Das OLG Wien stellt klar, dass bei Rechtsstreitigkeiten über eine mögliche Fehlberatung bei Fremdwährungskrediten der Spekulationsausschluss nicht zur Anwendung kommt.
Die von T-Mobile/tele.ring zusätzlich zur ausstehenden Grundgebühr verrechnete Abschlagszahlung von 80 Euro je aktivierter SIM-Karte ist gröblich benachteiligend und überraschend.
Das BG für Handelssachen Wien sprach einer Konsumentin insgesamt EUR 35.100,-- samt Zinsen und EUR 7.764,-- an Kosten gegen die "Shopping Alliance Ltd." zu.
Die von T-Mobile/tele.ring zusätzlich zur ausstehenden Grundgebühr verrechnete Abschlagszahlung von 80 Euro je aktivierter SIM-Karte ist gröblich benachteiligend und überraschend.
In Leasingwerbungen ist auf Kosten einer Nebenleistung hinzuweisen, auch wenn diese Nebenleistung nicht ausnahmslos bei jedem Vertragsabschluss zu erbringen ist..
Musterprozesse gegen örtliche Raiffeisenbanken, Sammelklage gegen die Hypo Steiermark
Die gesetzliche Halbierung der staatlichen Prämie im Jahr 2012 berechtigt nach Ansicht des OGH nicht zur vorzeitigen Aufhebung des Lebensversicherungsvertrags.
Gericht zweifelt nicht an der Konsumenteneigenschaft anlässlich des Gutscheinkaufs.
Gericht zweifelt nicht an der Konsumenteneigenschaft im Zeitpunkt des Gutscheinkaufes.
Im Auftrag des Sozialministeriums führt der VKI einen Musterprozess zur Frage, ob bei der Beschreibung der Leistungen einer Pauschalreise der fehlende Hinweis darauf, das der Transfer Flughafen-Hotel im Gesamtreisepreis nicht inkludiert ist, zu einer Irrtumsanfechtung berechtigt. Das Erstgericht hat dies im zweiten Rechtsgang nun bejaht.
Einhebung von Strafentgelten für die Bezahlung der Rechnung per Zahlschein oder Onlinebanking statt mit Einzugsermächtigung unzulässig!
Einhebung von Strafentgelten für die Bezahlung von Rechnungen statt per Einzugsermächtigung durch Zahlschein oder Onlinebanking ist unzulässig!
Nach Ansicht des HG Wien liegt ein haftungsauslösender Beratungsfehler vor, wenn die Bank den Kunden bei strukturierten Finanzprodukten (Zinsswaps) nicht über den anfänglich negativen Marktwert aufklärt.
Werbung mit dem Begriff Verbraucherschlichtung bereits 2013 verboten
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