Geschlossene Fonds: Klauseln der TVP unwirksam
OGH stärkt Verbraucherschutz bei grenzüberschreitenden Vermögensanlagen.
OGH stärkt Verbraucherschutz bei grenzüberschreitenden Vermögensanlagen.
Der Kläger beschädigte sich beim Essen eines Müsliriegels einen Zahn. Das Produkt enthielt keinen Warnhinweis darauf, dass Schalen von Mandeln oder Nüssen enthalten sein könnten. Die Klage gestützt auf Produkthaftung wurde abgewiesen. Es entspreche der allgemeinen Erfahrung, dass in Müsliprodukten, denen eine gewisse Kernigkeit und Stückigkeit immanent sei, Kern- und Schalenteile enthalten sein könnten.
Der VKI hat im Auftrag des Sozialministeriums den Telekommunikationsanbieter T-Mobile wegen irreführender Bewerbung seiner „5G-Ready“-Tarife geklagt und bekam nun vom Handelsgericht (HG) Wien Recht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
In einem Verbandsverfahren der Bundesarbeiterkammer gegen ein Kreditinstitut wegen Klauseln in Verbraucherkrediten nach dem VKrG ging es vor allem um Verweise auf andere Klauselwerke und um die Möglichkeit der Teilung von Klauseln.
EuGH-Entscheidung zur Frage, wie sich eine Gerichtsstandsvereinbarung, die sich in den Beförderungsbedingungen einer Fluglinie befindet, darauf auswirkt, wenn der Fluggast seinen Anspruch an einen Dritten zur Eintreibung abgetreten hat und ob diese Gerichtsstandsvereinbarung nach der Klausel-Richtlinie zu prüfen ist.
Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die easybank AG wegen mehrerer Klauseln in deren Geschäftsbedingungen geklagt, darunter auch Klauseln der Vertragsbedingungen für Bankomat- und Kreditkarte. Dabei ging es ua um ungerechtfertigte Gebühren sowie zu weitreichende Sorgfaltspflichten der Verbraucher. Der OGH hat nun den Großteil der eingeklagten Klauseln als gesetzwidrig eingestuft.
Höchste Zeit für Entschädigung der österreichischen Geschädigten
Der VKI hatte – im Auftrag des Sozialministeriums – die Austrian Airlines AG (AUA) geklagt, die zwei Verbrauchern den Rückflug eigenmächtig stornierte, nachdem diese wegen eines Staus den Hinflug versäumt hatten. Die AUA berief sich hierbei auf ihre No-Show-Klausel, nach der sie einen Rückflug stornieren kann, wenn der Hinflug nicht angetreten wurde. Nach Klagseinbringung durch den VKI zahlte die AUA den Konsumenten die Kosten für den Ersatzflug.
Mit einer geplanten Gesetzesänderung ab 1.Jänner 2021 ist es für bestimmte Kredite klargestellt, dass Verbraucher, bei vorzeitiger Rückzahlung ihrer Kreditverträge sowohl die laufzeitabhängigen als auch die laufzeitunabhängigen Kosten anteilig zurückerstattet bekommen. Für Altverträge ist dies derzeit umstritten.
Wir bieten Ihnen einen Überblick, welche Gesetze mit Bezug zum Konsumentenschutz im Jahr 2021 geändert werden.
In einem Verfahren über Vertragsklauseln zu Bankkarten mit NFC-Funktion (Near Field Communication; üblicherweise als „kontaktlose Zahlungsfunktion“ bezeichnet) beschäftigte sich der EuGH mit der Zustimmungsfiktion im Anwendungsbereich der Zahlungsdienste-Richtlinie und um die Frage, wie die NFC-Funktion rechtlich einzuordnen ist und welche Folgen das hat.
Vor dem 24. Dezember werden die Geschenke gekauft - nach dem 24.Dezember stellt sich die Frage: Was mache ich mit einem Geschenk, das nicht gefällt oder auch nicht funktioniert?
Sehr beliebte Weihnachtsgeschenke sind Gutscheine. Aber was passiert mit diesen, wenn der Unternehmer insolvent wird?
Der OGH bejahte die Voraussetzungen der Anscheinsvollmacht eines Schadensreferenten, der im Namen des Haftpflichtversicherers und des Versicherungsnehmers ein Anerkenntnis abgab. Der Schadensreferent war zwar nicht berechtigt, für den Versicherer Anerkenntnisse abzugeben. Dies war aber dem Geschädigten nicht erkennbar und der Schadensreferent war vom Versicherer zur Abwicklung von Versicherungsfällen eingesetzt worden. Der Versicherer hat daher den Anschein gesetzt, als ob der Schadensreferent zur Abgabe von den Schadensfall betreffenden Erklärungen im Namen des Versicherers bevollmächtigt war.
Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Laudamotion GmbH geklagt. Bereits Anfang 2020 erklärte der OGH die Rechtswahlklausel zugunsten irischen Rechts als auch die Klausel zur Check-in-Gebühr für unzulässig.
Im rumänischen Anlassfall arbeitet der EuGH verschiedene Kriterien für die Rechtmäßigkeit der Einwilligung in die Datenverarbeitung heraus. Die Beweislast für das Vorliegen einer gültigen Einwilligung obliegt dem für die Verarbeitung Verantwortlichen.
Der OGH bejahte den Auszahlungsanspruch einer Finderin von Überbringersparbüchern, die nach der alten Rechtslage eröffnet waren, obwohl sie das Losungswort nicht kannte.
Verbandsverfahren der Bundesarbeiterkammer gegen ein Kreditinstitut wegen Klauseln in verschiedenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der OGH beurteilte zahlreiche Klauseln für unzulässig.
Der OGH bejahte die Deckungspflicht einer Haushaltsversicherung für einen Wasserschaden, den ein Unternehmer bei Umbauarbeiten in der vom Versicherungsnehmer gemieteten Wohnung durch Beschädigung eines Heizungsrohrs in der im Erdgeschoss befindlichen Praxis eines Tierarztes verursachte.
Der OGH verneint den Honoraranspruch eines Zahnarztes für die wegen des Behandlungsabbruchs durch die Patientin noch nicht von ihm erbrachten Leistungen, weil die Patientin wegen Vertrauensverlustes in Folge eines Kunst- und Aufklärungsfehlers die weitere Behandlung aus wichtigem Grund abbrach.
Die Kundin eines Einkaufszentrums stürzte, weil sich eine Aufzugstür öffnete, obwohl sich die Kabine etwa 10 cm über dem Niveau des angefahrenen Stockwerks befand. Die Klage gegen die Betreiberin des Einkaufszentrums auf Schadenersatz wegen Verletzung von Verkehrssicherungspflichten wurde abgewiesen, weil die Mitarbeiter der Beklagten die Aufzüge täglich mehrmals kontrollierten.
Bei Inanspruchnahme eines Winterdienstes dürfen Verbraucher mit einer den gesetzliche Vorgaben entsprechenden Räumung der vereinbarten Flächen rechnen. Abweichende Vereinbarungen sind laut HG Wien unzulässig.
Lässt sich der Kreditnehmer den Kredit in Euro auszahlen, bleibt der Kredit damit zwar ein Fremdwährungskredit, weil die fremde Währung weiterhin die Rechnungsgrundlage für die Rückzahlungsverpflichtung bildet. Zusätzlich schließt der Kreditnehmer aber einen entgeltlichen Geldwechselvertrag ab. Es stellt keine unzulässige Geschäftspraxis iSd § 28a KSchG dar, dass die Bank bei Unwirksamkeit von Umrechnungsklauseln zur Bestimmung des Umrechnungskurses ihr hausinternes Devisenfixing zur Anwendung bringt und der Verkehrssitte entsprechende Auf- und Abschläge von 0,0066 je 1 EUR beim An- und Verkauf von Devisen verrechnet.
Der OGH bejahte die Deckungspflicht der Rechtsschutzversicherung in einem Fall einer Amtshaftungs- und Schadenersatzklage eines ehemaligen Beamten gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber.
Der VKI hatte - im Auftrag des Sozialministeriums - die Porsche Bank AG wegen Klauseln der Leasingbedingungen für das KFZ-Leasing mit Verbrauchern geklagt. Insgesamt beanstandete der VKI zehn Klauseln. Darunter waren sowohl leasingspezifische Bestimmungen, beispielsweise zu den Folgen einer vorzeitigen Beendigung des Leasingvertrags, als auch generelle Regelungen, beispielweise zu der Frage, wann eine Zahlung per Banküberweisung als rechtzeitig erfolgt gilt. Der OGH hat nun alle zehn Klauseln für unzulässig erklärt.
Der VKI hatte im Juni 2019 im Auftrag des Sozialministeriums die CTS Eventim Austria GmbH geklagt, die das Ticketservice "Ö-Ticket" betreibt. Gegenstand des Verfahrens sind Klauseln zur Personalisierung von Konzertkarten. Für bestimmte Konzerte werden die Eintrittskarten von Ö-Ticket mit dem Namen des Käufers personalisiert, auch wenn dieser mehrere Karten auf einmal erwirbt. Bei solchen Veranstaltungen wird Besuchern nur gemeinsam mit dem auf dem Ticket aufgedruckten Käufer Einlass gewährt. Eine Änderung der Personalisierung ist auch beim Kauf mehrerer Karten nur für den gesamten Auftrag möglich und Ö-Ticket verlangt dafür eine Gebühr in Höhe von 10 Euro pro Karte. Das HG Wien erklärte jetzt sämtliche vom VKI beanstandeten Klauseln für unzulässig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Das Kunst-, Kultur- und Sportsicherungsgesetz, kurz KuKuSpoSiG, soll verlängert werden.
Das Kunst-, Kultur- und Sportsicherungsgesetz, kurz KuKuSpoSiG, soll verlängert werden.
Coronabedingte Deckungsablehnungen sind zu Unrecht erfolgt – das ist die Konsequenz eines aktuellen Urteils des Handelsgerichts (HG) Wien in einem vom VKI im Auftrag des Sozialministeriums gegen die UNIQA geführten Verfahren.
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat sich zum ersten Mal mit § 25d TKG befasst. § 25d TKG verbietet eine längere als 24 Monate dauernde Mindestbindungsdauer genauso (Abs 1), wie eine Vertragsgestaltung, die für Teilnehmer als negativer Anreiz für einen Betreiberwechsel wirkt (Abs 2).
Bei "außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossenen Verträgen" haben Verbraucher idR ein Rücktrittsrecht. Ein solches Rücktrittsrecht besteht aber nicht bei Verträgen über Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Dazu führt der EuGH nun aus, dass diese Ausnahme vom Rücktrittsrecht unabhängig davon besteht, ob der Unternehmer mit der Herstellung der Ware begonnen hat oder nicht.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die MediClass Gesundheitsclub GmbH. Diese betreibt eine vorsorgemedizinische Einrichtung. Inhalt des Verfahrens waren die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Thema Datenschutz und Haftungsausschluss.
VKI klagt beim LG Salzburg für 181 Betroffene Kapitalverlust von 800.000 Euro plus Zinsen ein.
Die Befristung ist durchsetzbar, wenn der Vertrag schriftlich errichtet wurde und wenn von vornherein durch Datum oder Fristablauf ein Endtermin bestimmt ist. Die Befristungsvereinbarung muss ausreichend bestimmt und unzweifelhaft erfolgen.
Der Oberste Gerichtshof geht in dieser Entscheidung darauf an, unter welchen Umständen den Reiseveranstalter eine Warnpflicht gegenüber den Reisenden trifft, wenn die Reisenden im Rahmen der Pauschalreise zu Teppich- und Schmuckhändlern gebracht werden.
Eine Verbraucherin trat nach 4 Tagen von einem auf ein Jahr abgeschlossenen Online-Partnervermittlungsvertrag mit Parship zurück. Parship verrechnete ihr für die vier Tage rund EUR 393,--. Der Gesamtpreis für ein Jahr betrug rund EUR 524. Parship rechtfertigte dies damit, dass zu Beginn der Vertragslaufzeit ein Großteil der Leistung erbracht wird. Dem erteilte der EuGH nun eine Abfuhr: Grundsätzlich kann in einem solchen Fall nur ein zeitanteiliger Wertersatz verrechnet werden. Eine Ausnahme davon gibt es nur dann, wenn der geschlossene Vertrag ausdrücklich vorsieht, dass Leistungen gleich zu Beginn der Vertragsausführung vollständig und gesondert zu einem getrennt zu zahlenden Preis erbracht werden.
Ein zwischen Verbrauchern vereinbartes Kompensationsverbot in einem Mietvertrag auch für konnexe Gegenforderungen des Mieters gegen Mietzinsforderungen des Vermieters ist grundsätzlich zulässig.
Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die DEGIRO B.V. wegen diverser Klauseln in ihren Geschäftsbedingungen geklagt. DEGIRO ist ein international tätiger Web-Trader mit Sitz in den Niederlanden, der auf "degiro.at" eine Online-Trading-Plattform anbietet, über die Kundinnen und Kunden Wertpapiere erwerben können. Der VKI hatte über 50 Klauseln aus verschiedenen Geschäftsbedingungen beanstandet. Nachdem bereits in erster Instanz 44 der eingeklagten Klauseln für gesetzwidrig befunden wurden, erklärte nun das Oberlandesgericht (OLG) Wien weitere sechs Klauseln, dh insgesamt 50 Klauseln, für unzulässig. Der Berufung von DEGIRO bezüglich der 44 Klauseln wurde hingegen gar nicht Folge gegeben.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Erste Bank der österreichischen Sparkassen AG. Inhalt des Verfahrens sind Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Internetbanking "George", für Sparbücher und für Sparbuchschließfächer. Vom VKI wurden vor allem Klauseln im Zusammenhang mit der Haftung der Kundinnen und Kunden in Missbrauchsfällen und mit der Verzinsung von Sparbüchern kritisiert.
Der Käufer eines Ofens mit Schiebetür wurde nicht darauf hingewiesen, dass es bei unterlassener Schmierung des Gleitlagers zum plötzlichen Bersten des Schiebeglases kommen kann. Der OGH bejahte einen Instruktionsfehler wegen unzureichender Wartungshinweise und damit die Produkthaftung des Produzenten.
Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums Klage gegen die kitzVenture GmbH eingebracht. Die kitzVenture GmbH hatte auf der Webseite mundschutzmasken24.com sowohl Desinfektionsmittel als auch Mundschutzmasken angeboten. Die Klage war vor allem gegen die mangelhafte Beschreibung der Produkte gerichtet. Weiters warf der VKI kitzventure beim Angebot von Desinfektionsmitteln Wucher vor. Kitzventure hat nun dazu vor Gericht einen rechtskräftigen Unterlassungsvergleich abgeschlossen.
VKI klagt beim HG Wien für 464 Betroffene Kapitalverlust von 1,7 Mio. Euro plus Zinsen ein.
Das Handelsgericht Wien beurteilt ein Konkurrenzverbot für 18 Monaten nach Vertragsende für gröblich benachteiligend. Der Klausel zufolge musste der/die PersonenbetreuerIn bei Verstoß gegen das Konkurrenzverbot den Mitgliedsbeitrag bis zu 18 Monate der Pflegeagentur bezahlen. Die pflegebedürftige Person musste eine Pönale von EUR 2.500 begleichen.
Der deutsche Autokonzern bestreitet in den VKI-Sammelklagen weiterhin jedes Fehlverhalten.
Der Schaden tritt im Ankaufszeitpunkt ein und beträgt 30 Prozent des Kaufpreises.
Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Hartlauer Handelsgesellschaft mbH wegen einer Klausel in deren Formularvorlage für Reparatur-Aufträge geklagt. Die beanstandete Klausel überträgt die gesamten Kosten für die Prüfung, ob bei einer Reparatur ein Gewährleistungs- oder ein Garantiefall vorliegt, ohne Einschränkung auf die Kunden, sofern weder Gewährleistung noch Garantie greifen. Den Kunden wird dadurch ohne Abstellen auf deren Verschulden eine nicht abschätzbare Kostenbelastung aufgebürdet. Das Oberlandeslandesgericht (OLG) Linz beurteilte daher die Klausel für unzulässig.
Durch Klick auf „Akzeptieren“ willigen Sie ausdrücklich in die Datenübertragung in die USA ein. Achtung: Die USA bieten kein mit der EU vergleichbares angemessenes Schutzniveau für Ihre Daten. Aufgrund von US-Überwachungsgesetzen wie FISA 702 ist Youtube (Google Inc) dazu verpflichtet Ihre personenbezogenen Daten an US-Behörden weiterzugeben. Es liegt kein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission für die Übertragung von Daten in die USA vor. Youtube (Google Inc) kann weiters keine geeigneten Garantien zur Einhaltung eines mit der EU vergleichbaren angemessenen Schutzniveaus bieten. Weiters verfügen Sie in den USA nicht über wirksame und durchsetzbare Rechte sowie wirksame verwaltungsrechtliche und gerichtliche Rechtsbehelfe, die dem innerhalb der EU gewährleisteten Schutzniveau der Sache nach gleichwertig sind.
Bild: