GEWOG: unzulässige Bestimmungen in Übergabeprotokoll
Zur Dokumentation bei Wohnungsübergaben verwendete die GEWOG Gemeinnützige Wohnungsbau Ges.m.b.H. Formblätter, in denen unzulässige Klauseln enthalten sind, die gegen das Konsumentenschutzgesetz (KSchG) verstoßen. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat das Unternehmen - im Auftrag des Sozialministeriums - abgemahnt. Die GEWOG verpflichtet sich zur Unterlassung.