Paybox: Zustimmung durch Verschweigen unzulässig
Der VKI hat - im Auftrag der Arbeiterkammer Kärnten - Paybox wegen einer "Verschweigung-Klausel" geklagt, nach der Paybox seinen Kunden eine Vertragsänderung mitteilen konnte und diese wirksam wurde, falls die Kunden nicht binnen zwei Monaten widersprachen. Diese Klausel ist gesetzwidrig.
