OLG Wien: Zusendung kostenpflichtiger Zusatzangebote per SMS ist aggressive Werbung
Das OLG Wien beurteilt das Zusenden von kostenpflichtigen Zusatzangeboten per SMS mit dem Hinweis, dass man das Zusatzangebot per SMS abbstellen muss, wenn man dieses nicht haben will, als Nötigung im Sinn des § 1a UWG und somit als unzulässige aggressive Werbung.