VW-Skandal: Erste Urteile geben VerbraucherInnen Recht
Das LG Linz entschied auf Irrtumsanfechtung und Rückabwicklung des Kaufvertrages.
Das LG München ging sogar vom Vorliegen einer arglistigen Täuschung bezüglich der Angaben zum Schadstoffausstoß auf Verkäuferseite aus.