Unzulässige Ausschlussklauseln in ARAG-Rechtsschutzversicherung
Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums den Versicherer "ARAG" wegen Klauseln geklagt, auf die sich Rechtsschutzversicherer stützen, um Deckungen bei COVID-19-bedingten Rechtsstreitigkeiten nach zB Reiserücktritten, Flugausfällen oder Veranstaltungsabsagen abzulehnen. Das HG Wien erklärte diese Klauseln nun für gesetzwidrig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.