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2.Instanz bestätigt Strafe von T-Mobile

Der VKI hatte T-Mobile wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens geklagt. Das OLG Wien gab der Klage des VKI rechtskräftig statt. In der Folge verstieß T-Mobile mehrmals gegen das Urteil, weshalb der VKI bisher schon zwei Exekutionsanträge einbrachte. Das Landesgericht (LG) für ZRS Wien bestätigte nun von der ersten Instanz verhängte Strafe in Höhe von EUR 60.000,--.

E-Scooter-Verleiher Superpedestrian unterlässt zahlreiche Klauseln

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat – im Auftrag des Sozialministeriums – die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der „Superpedestrian Europe BV – Niederlassung ÖsterreichBV“ geprüft. Die Firma betreibt in Österreich unter der Bezeichnung „LINK“ einen E-Scooter-Verleih. Im Zuge der Prüfung wurden 35 Klauseln der AGB bemängelt. LINK verpflichtete sich in einer außergerichtlichen Unterlassungserklärung, alle vom VKI beanstandeten Klauseln nicht mehr zu verwenden.

OGH: Zustimmungsfiktionsklausel unzulässig

Der VKI führte im Auftrag des Sozialministeriums ein Verbandsverfahren gegen die Easybank AG wegen mehrerer Klauseln in Geschäftsbedingungen ua für die easy Karte und für Kreditkarten. Die meisten eingeklagten Klauseln wurden vom Obersten Gerichtshof (OGH) bereits mittels Teilurteil entschieden. Zu einer Klausel war das Verfahren vom Berufungsgericht unterbrochen worden. Nun liegt die Entscheidung des OGH zur letzten noch verbliebenen Klausel vor.

EuGH zu missbräuchlichen Klauseln in Fremdwährungskrediten

Wird eine missbräuchliche Klausel als nichtig erklärt, dann darf ein nationales Gericht nicht bloß den tatsächlich missbräuchlichen Teil der Klausel aufheben und sie im Übrigen unwirksam lassen, sofern eine solche Aufhebung den Inhalt der Klausel grundlegend ändern würde.

Datenerfassung für Direktwerbung bei FlixBus unzulässig

Der VKI hatte die Flix SE iZm der obligatorischen Eingabe der Email-Adresse beim Buchungsvorgang und einer Klausel, die die Nutzung der E-Mail-Adresse für die Zusendung von "zusätzlichen Angaben rund um das Reisen" vorsah. Das OLG Wien gab der Unterlassungsklage statt.

Mehrere Gesetzesverstöße der Flix SE

Der VKI hatte die Flix SE iZm der obligatorischen Eingabe der Email-Adresse beim Buchungsvorgang und einer Klausel, die die Nutzung der E-Mail-Adresse für die Zusendung von "zusätzlichen Angaben rund um das Reisen" vorsah. Das OLG Wien gab der Unterlassungsklage statt.

Modernisierungsrichtlinie-Umsetzungsgesetze

In Umsetzung der Modernisierungs-Richtlinie wurden in Österreich mehrere verbraucherrechtlich relevante Gesetze geändert. Die Umsetzung fand durch das MORUG I und das MORUG II statt, beide traten am 20.7.2022 in Kraft.

Unterlassungserklärung der Harmony & Care GmbH

Der VKI hat – im Auftrag des Sozialministeriums – die 24h-Betreuungsagentur Harmony & Care GmbH wegen zweier Klauseln in ihrem Vermittlungsvertrag abgemahnt. Es handelt sich dabei um die Klauseln über den Beitrag zu den Reisekosten und der Organisation sowie um ein nachvertragliches Konkurrenzverbot inkl. Vertragsstrafe. Da diese Klauseln nach Ansicht des VKI zusammengefasst gegen diverse Bestimmungen im ABGB, der Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über Standes- und Ausübungsregeln für die Organisation von Personenbetreuung (PB-VO) und auch des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) verstoßen, wurde die Harmony & Care GmbH abgemahnt. Die Agentur hat zu beiden Klauseln umgehend eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Irreführende Werbung mit Gratishandy

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die A1 Telekom Austria AG (A1) wegen diverser Werbeschaltungen mit einem „Null-Euro“-Handy geklagt. In der Werbung war nach Ansicht des VKI nicht oder nicht ausreichend auf die Servicepauschale, die Aktivierungsgebühr, die 24-monatige Bindungsdauer und den Tarif hingewiesen worden. Das Handelsgericht (HG) Wien bestätigte jetzt eine irreführende Geschäftspraktik. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Verletzung der Informationspflicht des Reisevermittlers

In einem von der AK Kärnten unterstützten Verfahren ging es um einen Fall, in dem ein Reisebüro den Reisenden nicht ausreichend darüber informierte, dass es sich nicht um eine Pauschalreise, sondern nur um eine verbundene Reiseleistung handelt.

Irreführende Werbung: VKI gewinnt Verfahren gegen Neuro Socks

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Neuro Socks GmbH (Neuro Socks) wegen irreführender Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben geklagt. Das Landesgericht (LG) Wiener Neustadt gab dem VKI Recht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Versicherung gegen Leitungswasserschäden

Die Klage eines Versicherungsnehmers gegen den Versicherer wurde abgewiesen. Es ging um einen Schaden, der durch einen Wassereintritt durch eine nicht fachgerecht hergestellte Fuge zwischen der Wandverfliesung und der Duschtrennwand entstand.

Irreführende Werbung: VKI gewinnt Verfahren gegen Neuro Socks

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Neuro Socks GmbH (Neuro Socks) wegen irreführender Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben geklagt. Das Landesgericht (LG) Wiener Neustadt gab dem VKI Recht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

EuGH zu Flugausfällen bei Ausfall der Treibstoffversorgung

Der EuGH urteilte, dass ein allgemeiner Ausfall der Treibstoffversorgung als „außergewöhnlicher Umstand“ angesehen werden kann, der die Fluglinie von der Zahlung von Ausgleichsansprüche befreien kann, wenn der Ausgangsflughafen der betroffenen Flüge oder des betroffenen Flugzeugs für die Verwaltung des Treibstoffsystems der Flugzeuge verantwortlich ist.

Produkthaftung des Quasi-Herstellers

Eine fehlerhafte Kaffeemaschine hatte einen Schaden verursacht. In dem Verfahren um Schadenersatz wegen Produkthaftung ging es um die Frage, ob neben dem Anbringen einer Marke auf einem Produkt sonstige Kriterien erforderlich sind, damit der Markeninhaber als Hersteller iS der Produkthaftung gilt und damit haftet. Der EuGH verneinte dies.

OLG Wien: Ausschlussklauseln in Rechtsschutzversicherung unzulässig

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die D.A.S. Rechtsschutz AG (D.A.S.) wegen zweier Klauseln geklagt, auf die sich Rechtsschutzversicherer stützen, um Deckungen bei COVID-19-bedingten Rechtsstreitigkeiten abzulehnen. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien bestätigte nun die Gesetzwidrigkeit dieser Klauseln. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

OLG Wien: Ausschlussklauseln in Rechtsschutzversicherung unzulässig

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die D.A.S. Rechtsschutz AG (D.A.S.) wegen zweier Klauseln geklagt, auf die sich Rechtsschutzversicherer stützen, um Deckungen bei COVID-19-bedingten Rechtsstreitigkeiten abzulehnen. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien bestätigte nun die Gesetzwidrigkeit dieser Klauseln. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Wien Energie: Tarifumstellung und Preiserhöhung

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) ist mit massiven Beschwerden zur Preisänderung bei Wien Energie konfrontiert. Dieser Beitrag gibt einen Überblick für betroffene Konsumentinnen und Konsumenten. Es soll damit die selbstständige Entscheidung mit dieser finanziell belastenden und schwer durchschaubaren Situation erleichtert werden.

Vorlage an EuGH zur automatischen Vertragsverlängerung

In einem vom VKI im Auftrag des Sozialministeriums geführten Verfahren geht es um die Frage, ob bei einer automatischen Vertragsverlängerung eines Fernabsatzvertrages dem Verbraucher erneut ein Widerrufsrecht zukommt.

Informationspflicht des Werkunternehmers bei Ausbleiben der Leistung

Storniert ein Werkbesteller eine Leistung, hat der Werkunternehmer meist dennoch das Recht, einen (eingeschränkten) Werklohn zu fordern. Er muss sich aber anrechnen lassen, was er sich infolge Unterbleibens der Arbeit erspart oder durch anderweitige Verwendung erworben oder zu erwerben absichtlich versäumt hat. Verlangt er vom Verbraucher dennoch das vereinbarte Entgelt, hat er dem Verbraucher die Gründe dafür mitzuteilen, dass er infolge Unterbleibens der Arbeit weder etwas erspart noch durch anderweitige Verwendung erworben oder zu erwerben absichtlich versäumt hat.

Haftung bei Unfall im Supermarkt

Der OGH spricht hier aus, dass der konkrete Inhalt einer Verkehrssicherungspflicht immer von den Umständen des Einzelfalls abhängt; im konkreten Fall wurde die Haftung bejaht, aber ein Drittel Mitverschulden der Kundin bestätigt.

Irreführung bei befristeten Sonderangeboten

Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums T-Mobile wegen der Befristung einer Aktion geklagt, bei der nach Ende der Aktion Kundinnen und Kunden weiterhin denselben oder sogar noch einen höheren Aktionsnachlass bekamen. Das HG Wien bestätigte die Irreführung der ursprünglichen Werbung.

Irreführung bei befristeten Sonderangeboten

Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums T-Mobile wegen der Befristung einer Aktion geklagt, bei der nach Ende der Aktion Kundinnen und Kunden weiterhin denselben oder sogar noch einen höheren Aktionsnachlass bekamen. Das HG Wien bestätigte die Irreführung der ursprünglichen Werbung.

OGH erklärt mehrere Klauseln von S-Leasing für unzulässig

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums das Leasingunternehmern Erste Bank und Sparkassen Leasing GmbH (S-Leasing) wegen unzulässiger Klauseln geklagt. Der Oberste Gerichtshof (OGH) erklärte nunmehr alle vom VKI eingeklagten Klauseln für unzulässig.

OGH erklärt mehrere Klauseln von S-Leasing für unzulässig

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums das Leasingunternehmern Erste Bank und Sparkassen Leasing GmbH (S-Leasing) wegen unzulässiger Klauseln geklagt. Der Oberste Gerichtshof (OGH) erklärte nunmehr alle vom VKI eingeklagten Klauseln für unzulässig. Dabei ging es unter anderem um Klauseln, die Verzugsfolgen und weitere Gebühren regeln, die von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu entrichten waren. Auch die Klausel, dass „sämtliche Verwertungskosten“ zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbrauchern gehen, ist unzulässig.

Unterlassungserklärung der STADT SALZBURG Senioreneinrichtungen

Der VKI hat – im Auftrag des Sozialministeriums – die Stadt Salzburg (Senioreneinrichtungen) wegen elf Klauseln in ihrem Seniorenwohnhausvertrag abgemahnt. Davon umfasst sind ua Klauseln über eine einseitige Entgelterhöhung, Kündigung, Räumung bzw Benützungsentgelt für ein nicht rechtzeitig geräumtes Zimmer oder die Zahlung der Differenz infolge Nichtzahlung durch die Sozialhilfe. Da diese Klauseln nach Ansicht des VKI zusammengefasst gegen diverse Bestimmungen im Konsumentenschutzgesetz (KSchG), va des Heimvertragsrechts (§§ 27b ff KSchG) und auch des ABGB verstoßen, wurde die Stadt Salzburg abgemahnt. Die Stadt Salzburg hat zu allen Klauseln am 24.06.2022 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

EuGH-Vorlage im VKI-Verfahren

Der VKI hatte für einen Konsumenten die DocLX Travel Events GmbH im Zusammenhang mit der für Anfang des Sommers 2020 geplanten Massen-Maturareise geklagt. Der Verbraucher trat Anfang Mai wegen der Corona-Situation von der Reise zurück, DocLX verrechnete ihm dafür eine Stornogebühr. Die Reise konnte in der Folge nicht stattfinden. Der OGH legte nun eine Frage dazu dem EuGH vor.

OGH erklärt Preisklauseln der KELAG für unzulässig

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führte - im Auftrag des Sozialministeriums - eine Verbandsklage gegen die KELAG - Kärntner Elektrizitäts-Aktiengesellschaft (KELAG). Der Oberste Gerichtshof (OGH) erklärte die alte Preisänderungsklausel und eine Klausel, die die geänderten Preise fortschreiben sollte, für unzulässig.

OGH erklärt Preisklauseln der KELAG für unzulässig

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führte - im Auftrag des Sozialministeriums - eine Verbandsklage gegen die KELAG - Kärntner Elektrizitäts-Aktiengesellschaft (KELAG). Der Oberste Gerichtshof (OGH) erklärte die alte Preisänderungsklausel und eine Klausel, die die geänderten Preise fortschreiben sollte, für unzulässig.

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