OGH zu „Wertsicherungsklauseln“ im Energiesektor
Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Wels Strom GmbH wegen einer Preisänderungsregel in den AGB für die Marke VOLTINO geklagt. Der OGH bestätigte nun die Rechtsansicht des VKI: Eine Wertsicherungsklausel darf nicht die Möglichkeit zur über die Wertsicherung hinausgehenden Preiserhöhung bieten.