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VKI erreicht Rücknahme von unberechtigt eingeklagter Kreditkartenforderung
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des Sozialministeriums erfolgreich einen Verbraucher unterstützt. Der Konsument hatte, nach eigenen Angaben, mehrere unberechtigte Forderungsschreiben eines Inkassobüros erhalten und wurde anschließend von einer Bank wegen einer nicht nachvollziehbaren (Kreditkarten-)Forderung von rund 1.580 Euro geklagt. Nach dem Einschreiten des VKI zog die Bank die Klage zurück.
Verhütungsspirale gebrochen: Hersteller Eurogine zu Schadenersatz verurteilt
Bezirksgericht Klagenfurt bestätigt Materialfehler nach dem Produkthaftungsgesetz und spricht Schmerzengeld zu
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Erfolgreiche VKI-Klage gegen SmileDirektClub DEU GmbH
Der VKI hatte die SmileDirectClub DEU GmbH geklagt. Das Unternehmen bewarb Zahnkorrekturen mit einem zu niedrigen Preis. Außerdem fehlten bei der Werbung für eine Ratenzahlung die gesetzlich notwenigen Informationen, wie der Zinssatz oder der zu zahlende Gesamtbetrag. Das Handelsgericht (HG) Wien gab der Unterlassungsklage des VKI statt.
Universal Versand - Sammelintervention - Kund:innen mit Teilzahlungsvereinbarungen können Zinsen zurückfordern
Universal Versand verrechnete bei Teilzahlungsvereinbarung bis September 2020 unzulässige Teilzahlungskosten von 21,7 Prozent Zinsen pro Jahr. VKI bietet betroffenen Konsument:innen Unterstützung an.
Informationspflicht des Werkunternehmers bei Unterbleiben der Leistung
Den Werkunternehmer trifft auch dann die Informationspflicht darzulegen, dass er infolge Unterbleibens der Arbeit weder etwas erspart noch durch anderweitige Verwendung erworben oder zu erwerben absichtlich versäumt hat, wenn er nicht das gesamte Entgelt verlangt, sondern nur einen Teil.
Beförderungsbedingungen eines Luftverkehrsunternehmens
In einem Verbandsverfahren der Bundesarbeiterkammer gegen die Austrian Airlines AG wurden fünf Klauseln aus deren Allgemeinen Beförderungsbedingungen für Passagiere und Gepäck („ABB“) für unwirksam erklärt.
OGH bestätigt Unzulässigkeit der Prämienumstellung bei Volljährigkeit
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Merkur Versicherung AG geklagt. Gegenstand der Verbandsklage war eine Klausel des Versicherers, nach der die Prämien für mitversicherte Kinder mit deren 18. Geburtstag auf einen vorab nicht festgelegten Betrag umgestellt werden. Die Versicherungsnehmer:innen können mitunter erst nach 15 Monaten diesen Vertrag auflösen und müssen in dieser Zeit die erhöhten Prämien zahlen. Laut Oberstem Gerichtshof (OGH) ist diese Klausel intransparent und daher unzulässig.
OGH bestätigt Unzulässigkeit der Prämienumstellung bei Volljährigkeit
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Merkur Versicherung AG geklagt. Gegenstand der Verbandsklage war eine Klausel des Versicherers, nach der die Prämien für mitversicherte Kinder mit deren 18. Geburtstag auf einen vorab nicht festgelegten Betrag umgestellt werden. Die Versicherungsnehmer:innen können mitunter erst nach 15 Monaten diesen Vertrag auflösen und müssen in dieser Zeit die erhöhten Prämien zahlen. Laut Oberstem Gerichtshof (OGH) ist diese Klausel intransparent und daher unzulässig.
OGH: (Keine) Haftung des Abschlussprüfers
In einem Schadenersatzverfahren gegen einen Abschlussprüfer wurde die Klage abgewiesen, weil der Kläger nicht behauptet hatte, dass er im Vertrauen auf die Bestätigungsvermerke des Abschlussprüfers der – später in die Insolvenz geratenen – Bank Geld als Einlage anvertraut hatte.
Irreführung bei „Corona-Imprägnierspray“
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums eine Gewerbetreibende, die einen „Corona-Imprägnierspray“ unter dem Namen „MIHESA“ vertrieb. Anlass für die Klage war die undifferenzierte Bewerbung des Produkts, dass es das Covid-19 Infektionsrisiko senke. Das Landesgericht Korneuburg bestätigte: Es fehlt an wissenschaftlichen Belegen für den behaupteten Schutz gegen eine primäre Infektion (dh Übertragung durch Einatmen infektiöser Viruspartikeln).
Irreführung bei „Corona-Imprägnierspray“
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums eine Gewerbetreibende, die einen „Corona-Imprägnierspray“ unter dem Namen „MIHESA“ vertrieb. Anlass für die Klage war die undifferenzierte Bewerbung des Produkts, dass es das Covid-19 Infektionsrisiko senke. Das Landesgericht Korneuburg bestätigte: Es fehlt an wissenschaftlichen Belegen für den behaupteten Schutz gegen eine primäre Infektion (dh Übertragung durch Einatmen infektiöser Viruspartikeln).
OGH: Unzulässige Klauseln in Unfallversicherungsbedingungen
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich die Wiener Städtische Versicherung AG Vienna Insurance Group (Wiener Städtische) wegen Klauseln in den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUVB Unfallvorsorge Premium). Der Oberste Gerichtshof (OGH) gab dem VKI nun fast zur Gänze Recht und erklärte 9 von 10 eingeklagten Klauseln für unzulässig.
OGH: Unzulässige Klauseln in Unfallversicherungsbedingungen
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich die Wiener Städtische Versicherung AG Vienna Insurance Group (Wiener Städtische) wegen Klauseln in den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUVB Unfallvorsorge Premium). Der Oberste Gerichtshof (OGH) gab dem VKI nun fast zur Gänze Recht und erklärte 9 von 10 eingeklagten Klauseln für unzulässig.
Unzulässige Verlängerung von Skiversicherung
Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums den Verein Freunde des Skisports e.V. im Deutschen Skiverband mit Sitz in Deutschland geklagt. Im Anlassfall ging es um eine automatische Vertragsverlängerung einer Skiversicherung. Das HG Wien beurteilte die zugrundeliegende und sechs weitere Klauseln für unzulässig.
Unzulässige automatische Verlängerung bei Skiversicherung
Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums den deutschen Verein „Freunde des Skisports e.V. im Deutschen Skiverband“ geklagt. Im Anlassfall ging es um die automatische Vertragsverlängerung einer Skiversicherung. Das Handelsgericht (HG) Wien beurteilte die zugrundeliegende sowie sechs weitere Klauseln für unzulässig.
VW-Abgasskandal: Bezirksgericht Innsbruck bestätigt Wertminderung und 30 jährige Verjährungsfrist
In einem den VW- Abgasskandal betreffenden Verfahren ging das Bezirksgericht (BG) Innsbruck von einer 18 prozentigen Wertminderung des vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs im Zeitpunkt des Kaufes aus. Darüber hinaus stellte das Gericht eine Haftung von VW auch für zukünftige Schäden aus dem Kauf des Fahrzeugs fest und bestätigte die lange 30 jährige Verjährungsfrist.
Irreführende Geschäftspraktik bei befristeten Sonderangeboten
In einem im Auftrag des Sozialministeriums geführten Verfahren des VKI bejahte der OGH erstmals das Vorliegen einer irreführenden Werbung, wenn der beworbene Rabatt nach Ablauf des befristeten Sonderangebots ohne jede Unterbrechung weiterhin gewährt wird. Im konkreten Anlassfall wurde das Verfahren zurück an das erstinstanzliche Gericht verwiesen, weil noch Tatsachenfeststellungen zu den Tarifmodellen der beklagten T-Mobile Austria GmbH (T-Mobile) fehlten. Bereits in der zweiten Instanz vom OLG Wien rechtskräftig wurde darüber entschieden, dass die blickfangartige Werbung mit dem Wort „gratis“ irreführend ist, wenn in Wahrheit auch eine Servicepauschale und ein Aktivierungsentgelt zu zahlen sind, darauf aber nicht ausreichend deutlich hingewiesen wird.
Irreführende Geschäftspraktik bei befristeten Sonderangeboten
In einem im Auftrag des Sozialministeriums geführten Verfahren des VKI bejahte der OGH erstmals das Vorliegen einer irreführenden Werbung, wenn der beworbene Rabatt nach Ablauf des befristeten Sonderangebots ohne jede Unterbrechung weiterhin gewährt wird. Im konkreten Anlassfall wurde das Verfahren zurück an das erstinstanzliche Gericht verwiesen, weil noch Tatsachenfeststellungen zu den Tarifmodellen der beklagten T-Mobile Austria GmbH (T-Mobile) fehlten. Bereits in der zweiten Instanz vom OLG Wien rechtskräftig wurde darüber entschieden, dass die blickfangartige Werbung mit dem Wort „gratis“ irreführend ist, wenn in Wahrheit auch eine Servicepauschale und ein Aktivierungsentgelt zu zahlen sind, darauf aber nicht ausreichend deutlich hingewiesen wird.
Mit „Bestens-Order“ bei Aktienankauf zur Kontoüberschreitung
Anleger forderten von ihrer Bank einen TAN an, um eine „Bestens-Order“ für den Ankauf von Aktien aufzugeben. Sie erhielten aufgrund eines 20 Minuten alten Aktienkurses die Summe „ca EUR 75.420“ genannt und gaben die Order auf. In der Zwischenzeit stieg der Kurs und es wurden Aktien zu einem Preis von ca EUR 92.140 gekauft, wodurch ihr Konto um ca EUR 18.700 überzogen wurde. Die Klage gegen die Bank wurde vom OGH abgewiesen.
OGH: Banken dürfen für pandemiebedingte Stundung keine Sollzinsen verrechnen
In einem VKI-Verfahren entschied der OGH, dass die Banken während der gesetzlich angeordneten, pandemiebedingten Kreditstundung keine Sollzinsen verlangen dürfen. Der VKI fordert die Banken auf, bei laufenden Krediten die Kreditkonten von sich aus richtigzustellen. Für Kreditnehmer:innen mit bereits ausgelaufenen Krediten stellt der VKI einen kostenlosen MUSTERBRIEF zur Verfügung.
OGH: Banken dürfen für pandemiebedingte Stundung keine Sollzinsen verrechnen
Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Bawag P.S.K. geklagt. Gegenstand des Verfahrens war die Frage, ob Banken während der gesetzlich angeordneten, pandemiebedingten Kreditstundung (sog Kreditmoratorium) Sollzinsen verlangen dürfen. Das Gesetz zu dem Kreditmoratorium nahm dazu nicht ausdrücklich Stellung. Diese Frage war seit Einführung des Gesetzes ein Streitpunkt zwischen der Bankenbranche und Konsumentenschützer:innen, die der OGH nun zu Gunsten der Verbraucher:innen entschied. Der VKI fordert die Banken auf, die Konten der betroffenen Verbraucher richtigzustellen.
Bergbahn Aktiengesellschaft Kitzbühel muss 17 Klauseln unterlassen
Der VKI hat die Bergbahn Aktiengesellschaft Kitzbühel auf Unterlassung von 17 Klauseln geklagt. Die Bergbahnen wollten das Verfahren möglichst schnell beenden und ließen sich daher nicht auf das Verfahren ein. Es erging ein – mittlerweile rechtskräftiges – Versäumnisurteil.
T-Mobile muss erneut Strafe zahlen
Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die T-Mobile Austria GmbH (T-Mobile) wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens geklagt. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien gab der Klage des VKI rechtskräftig statt. In der Folge verstieß T-Mobile aber mehrmals gegen das Urteil, weshalb der VKI bereits zwei Exekutionsanträge einbrachte. Nach einem aktuellen Beschluss des Bezirksgerichts Innere Stadt Wien muss T-Mobile nun 60.000 Euro Strafe zahlen. Der Exekutionsbeschluss ist noch nicht rechtskräftig.
Verbraucher können bei unlauterer Geschäftspraktik auf Schadenersatz klagen
Ein Verbraucher, der infolge einer wettbewerbswidrigen (hier: irreführenden) Handlung einen Vermögensschaden erlitten hat, kann den Unternehmer klagen.
Zahlreiche Klauseln von E-Scooter-Verleiher Bird unzulässig
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat die AGB der Bird Rides Austria GmbH (Bird) geprüft und anschließend im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage eingebracht. Die Klage richtete sich gegen 45 Klauseln. Zentraler Punkt der Beanstandung waren Klauseln, die die Haftung von Bird reduzierten bzw. die der ausleihenden Konsumentinnen und Konsumenten erheblich ausdehnten. Weiters waren etliche Klauseln nach Ansicht des VKI unverständlich. Bird verpflichtete sich vor dem Handelsgericht Wien, alle vom VKI beanstandeten Klauseln nicht mehr zu verwenden. Der Vergleich ist rechtskräftig.
Urteil zu Verjährungsklausel in Garantiebedingungen
Verkürzung der Anspruchsfrist aus Garantie auf zwei Monate unzulässig.
Deutscher BGH: Widerrufsrecht beim individuell angefertigten Kurventreppenlift
Ein Vertrag über die Lieferung und Montage eines Kurventreppenlifts mit einer individuell erstellten, an die Wohnverhältnisse des Kunden angepassten Laufschiene ist ein Werkvertrag. Wird ein solcher Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen mit einem Verbraucher geschlossen, steht diesem ein Widerrufsrecht nach § 312g Abs 1 BGB zu, weil der in § 312g Abs 2 Nr 1 BGB vorgesehene Ausschluss dieses Rechts Werkverträge nicht erfasst.
Rechtsschutzversicherung: Ausnahmesituations- und Katastrophenklausel gesetzwidrig
Der VKI hat im Auftrag des Sozialministeriums die D.A.S. Rechtsschutz AG (D.A.S.) wegen zweier Rechtsschutzausschlussklauseln geklagt, die der Rechtsschutzversicherer als Grund für Deckungsablehnungen bei unter anderem coronabedingten Rechtsstreitigkeiten heranzieht. Das Handelsgericht (HG) Wien beurteilte beide Klauseln als unzulässig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
OGH: Klauseln des Internetbanking-Schutzpakets der Unicredit unzulässig
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Unicredit Bank Austria AG wegen Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Internetbanking Schutzpaket „JUST-IN-CASE“. Dieses Produkt soll Verbraucher im Internetbanking gegen finanzielle Schäden durch Internetkriminalität absichern. Dabei klärte die Bank aber nicht ausreichend darüber auf, wann die Kunden nach dem Gesetz ohnehin keine Haftung trifft. Das Handelsgericht Wien (HG) hatte in erster Instanz alle eingeklagten Klauseln als unzulässig beurteilt. Die Beklagte erhob gegen Teile dieses erstinstanzlichen Urteils ein Rechtsmittel, welchem das Oberlandesgericht Wien (OLG) stattgab. Die nun vorliegende Entscheidung des Obersten Gerichtshof (OGH) gibt dem VKI hingegen Recht.
OGH: Klauseln des Internetbanking-Schutzpakets der Unicredit unzulässig
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Unicredit Bank Austria AG wegen Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Internetbanking Schutzpaket „JUST-IN-CASE“. Dieses Produkt soll Verbraucher im Internetbanking gegen finanzielle Schäden durch Internetkriminalität absichern. Dabei klärte die Bank aber nicht ausreichend darüber auf, wann die Kunden nach dem Gesetz ohnehin keine Haftung trifft. Das Handelsgericht Wien (HG) hatte in erster Instanz alle eingeklagten Klauseln als unzulässig beurteilt. Die Beklagte erhob gegen Teile dieses erstinstanzlichen Urteils ein Rechtsmittel, welchem das Oberlandesgericht Wien (OLG) stattgab. Die nun vorliegende Entscheidung des Obersten Gerichtshof (OGH) gibt dem VKI hingegen Recht.
Unzulässiger Genehmigungsvorbehalt zur Kleintierhaltung
Eine Vertragsklausel mit einem generellen Genehmigungsvorbehalt der Vermieterin zur Haltung von Hunden und Kleintieren durch eine Mieterin ist gröblich benachteiligend. Im Verbrauchergeschäft hat die Klausel daher zur Gänze zu entfallen, sodass die Mieterin einen Hund halten darf.
Aktuell! ENSTROGA stellt Verträge ohne Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben um
Zwei Tage vor Weihnachten, am 22.12.2021, haben Konsument:innen von ENSTROGA eine Information erhalten, dass ihr Vertrag mit 1.1.2022 auf einen variablen und wesentlich teureren Tarif umgestellt wird, wenn sie der Preisänderung nicht widersprechen. Mit dem Widerspruch soll das Vertragsverhältnis zwischen Kund:innen und ENSTROGA mit 1.1.2022 beendet werden. Von diesem Vorgehen sind auch Verträge betroffen, für die eine Preisgarantie aufrecht besteht. Dieses Vorgehen ist aus Sicht des VKI nicht nur eindeutig und mehrfach gesetzwidrig, sondern auch moralisch verwerflich.
Urteil: Gericht gibt Rahmen für Preisanpassungen für Energie vor
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des Sozialministeriums die Innsbrucker Kommunalbetriebe Aktiengesellschaft (IKB) wegen Preisänderungsklauseln, einer Klausel zur Grundversorgung und einer zur Direktwerbung geklagt. Der Oberste Gerichtshof (OGH) erklärte nun alle vom VKI beanstandeten Klauseln für unzulässig. Nach dem Grundsatzurteil, das der VKI Ende 2019 in einem Verfahren gegen die EVN erreicht hat, wonach vollkommen unbeschränkte Änderungsmöglichkeiten unzulässig sind, wird der Rahmen für zulässige Preisänderungen im Energiesektor durch dieses Urteil weiter konkretisiert. Zudem hat der OGH klargestellt, dass sich Verbraucher:innen formlos auf die Grundversorgung berufen können.
Gericht gibt Rahmen für Preisanpassungen für Energie vor
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des Sozialministeriums die Innsbrucker Kommunalbetriebe Aktiengesellschaft (IKB) wegen Preisänderungsklauseln, einer Klausel zur Grundversorgung und einer zur Direktwerbung geklagt. Der Oberste Gerichtshof (OGH) erklärte nun alle vom VKI beanstandeten Klauseln für unzulässig.
EuGH-Urteil: Vorverlegung eines Flugs stellt Annullierung dar
Im Rahmen von mehreren Rechtsstreitigkeiten zwischen Fluggästen und Fluggesellschaften wegen Ausgleichszahlungen an die Fluggäste nach der Verordnung 261/2004 (Fluggastrechte-Verordnung) stellte der EuGH nunmehr klar: Auch ein Flug, der um mehr als eine Stunde vorverlegt wird, ist als annulliert anzusehen.
Informationen zur Situation am Energiemarkt
Dieser Beitrag dient der allgemeinen und umfassenden Information zu Kündigungen und Preisänderungen am Energiemarkt. Er beinhaltet konkrete Handlungsempfehlungen und Musterbriefe für spezielle Situationen. Er verlinkt weiters zu Informationen zur Situation bei einzelnen Anbietern.
Erneute Verlängerung des KuKuSpoSiG
Das Gesetz über die Zwangsgutscheine bei pandemiebedingt abgesagten Veranstaltungen wird verlängert und soll nun auch für im ersten Halbjahr 2022 abgesagte Veranstaltungen gelten.
Was bringt das neue Jahr? Gesetzesänderungen 2022
Im Folgenden bieten wir Ihnen einen Überblick, welche Gesetze mit Bezug zum Konsumentenschutz im Jahr 2022 geändert werden.
Entscheidung zu Kosten bei Besitzstörung
Einige Autofahrer und Autofahrerinnen kennen die Situation: Man bleibt kurz auf einem fremden Grundstück stehen und erhält kurze Zeit später ein Aufforderungsschreiben von einem Anwalt, eine Unterlassungserklärung abzugeben und Kosten zwischen EUR 300,- und EUR 450,- zu bezahlen. Besitzschutz ist ein wichtiges Rechtsinstitut in der Rechtsordnung und ist wichtig, um Störungshandlungen abzustellen. Für manche Unternehmen wurde der Besitzschutz aber auch zu einer lukrativen Einnahmequelle. Der VKI war daher schon seit einiger Zeit bemüht, eine Entscheidung über die Höhe eines angemessenen Schadenersatzes in Verbindung mit einer Besitzstörungshandlung zu erzielen. Das ist dem VKI nunmehr erstmalig durch ein Urteil des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien gelungen.
Preisänderung bei turmgas trotz Vertragsbindung und Preisgarantie
In den letzten Wochen haben Konsument:innen von turmgas eine Information erhalten, dass ihre Energiepriese erhöht werden, wenn sie der Preisänderung nicht widersprechen. Mit dem Widerspruch soll das Vertragsverhältnis zwischen Kund:innen und turmgas beendet werden. Von diesem Vorgehen sind auch zahlreiche Verträge betroffen, für die eine Preisgarantie und eine Mindestvertragsbindung aufrecht bestehen. Der VKI hält dieses Vorgehen für unzulässig und wird rechtliche Schritte prüfen. Mit Musterbrief.
