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All articles on the topic
Frequency Festival: VKI unterstützte Konsumenten bei Rückzahlungsanspruch
Veranstalter wendete die Regelungen des KuKuSpoSiG auch auf Buchungen für Übernachtungen an
Unzulässige Bausparklauseln
Die Bundesarbeiterkammer klagte erfolgreich ein Kreditinstitut, das im Bauspargeschäft tätig ist, wegen mehrerer Klauseln.
Schadenersatz bei Flugüberbuchung
Zwei Konsumenten, denen wegen Überbuchung die Beförderung mit der bekl Fluglinie verweigert wurde, bekamen eine Ausgleichszahlung iHv je EUR 250,--. Einer der Konsumenten machte darüber hinaus einen Schadenersatzanspruch iHv 845,46 EUR für nicht refundierte Hotel- und Mietwagenkosten geltend. Der OGH rechnete bei ihm die 250,-- an, sodass ihm 595,46 EUR zugesprochen wurden.
Schadenersatz bei Flugüberbuchung
Zwei Konsumenten wurde bei einem geplanten Wochenendtrip von der Fluglinie wegen Überbuchung der Flug verweigert. Die Fluglinie zahlte zwar die Ticketkosten und eine Ausgleichszahlung von je 250 Euro, verweigerte aber einen weitergehenden Schadenersatz. Der VKI klagte für die Konsumenten. Der OGH sprach an sich den Schadenersatz zu, rechnet aber eine geleistete Ausgleichzahlung darauf an.
Maturant erhält Geld von GoStudent zurück
Der VKI hat im Auftrag des Sozialministeriums einen Konsumenten unterstützt, dessen Vertrag bei GoStudent unzulässiger Weise verlängert wurde. Während GoStudent bei einer Intervention durch den VKI noch jegliche Ansprüche des Konsumenten abgelehnt hat, hat sich das Start-up auf ein Gerichtsverfahren gar nicht eingelassen. Die Folge ist ein vollstreckbarer Zahlungsbefehl und der Konsument bekam sein Geld zurück.
VKI - BAWAG P.S.K.: Einigung im Streit um unzulässige Gebühren
Kund:innen der BAWAG P.S.K. und easybank haben Anspruch auf Rückerstattung unzulässig verrechneter Gebühren. VKI bietet betroffenen Kund:innen eine kostenlose Sammelaktion an.
Irreführende Geschäftspraktik bei „Handy um null Euro“
Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die T-Mobile Austria GmbH (Magenta) geklagt. Die Klage richtete sich gegen die Bewerbung eines Mobiltelefons um „0 Euro“, wenn der Tarif, mit dem dieses Handy angeboten wird, tatsächlich um 10 Euro pro Monat mehr kostet als der vergleichbare Tarif ohne Handy. Der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigte nun die Rechtsansicht des VKI und das Vorliegen einer irreführenden Geschäftspraktik.
Irreführende Werbung mit Handy um null Euro
Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die T-Mobile Austria GmbH (T-Mobile) geklagt. Im einzigen Punkt, der noch vom OGH zu entscheiden war, ging es um die Werbung eines Mobiltelefons um „0 Euro“ bzw „€ 0“. Für den OGH ist dies irreführend, weil das Mobiltelefon unter Berücksichtigung der Mindestvertragsdauer mindestens 240 EUR kostet.
Spätrücktritt von Lebensversicherung
Wegen Unionsrechtswidrig von § 176 VersVG idGF hat Versicherungsnehmerin, die nach über fünf Jahren von der Lebensversicherung zurücktritt, Anspruch auf Rückzahlung der von ihr geleisteten Netto-Versicherungsprämien.
Einlagensicherung Sberbank
Einlagensicherungsfall der Sberbank Europe AG
Ski-Saisonkarten 2019/20: Anspruch auf aliquote Rückerstattung des Kartenpreises
Kund:innen haben aufgrund des COVID-19 bedingten vorzeitigen Abbruchs der Skisaison 2019/20 einen Rückerstattungsanspruch gegen Liftbetreiber. VKI bietet betroffenen Kund:innen seine Unterstützung an.
EuGH stellt klar: Fluggastrechte-VO nicht anwendbar, wenn Unionsgebiet nur Zwischenstopp
Die Fluggastrechte-VO ist grundsätzlich anwendbar, wenn sich der Abflughafen oder der Zielflughafen im Unionsgebiet befindet. Gegenstand des EuGH-Verfahrens war die Frage, ob bei Flügen von und nach Drittstaaten eine Zwischenlandung auf einem Flughafen im Unionsgebiet ausreicht, um die Anwendbarkeit der Fluggastrechte-VO zu begründen. Dabei macht es einen Unterschied, ob die Flüge getrennt voneinander gebucht wurden oder eine Gesamtbuchung vorliegt.
VKI erreicht Rücknahme von unberechtigt eingeklagter Kreditkartenforderung
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des Sozialministeriums erfolgreich einen Verbraucher unterstützt. Der Konsument hatte, nach eigenen Angaben, mehrere unberechtigte Forderungsschreiben eines Inkassobüros erhalten und wurde anschließend von einer Bank wegen einer nicht nachvollziehbaren (Kreditkarten-)Forderung von rund 1.580 Euro geklagt. Nach dem Einschreiten des VKI zog die Bank die Klage zurück.
Verhütungsspirale gebrochen: Hersteller Eurogine zu Schadenersatz verurteilt
Bezirksgericht Klagenfurt bestätigt Materialfehler nach dem Produkthaftungsgesetz und spricht Schmerzengeld zu
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Erfolgreiche VKI-Klage gegen SmileDirektClub DEU GmbH
Der VKI hatte die SmileDirectClub DEU GmbH geklagt. Das Unternehmen bewarb Zahnkorrekturen mit einem zu niedrigen Preis. Außerdem fehlten bei der Werbung für eine Ratenzahlung die gesetzlich notwenigen Informationen, wie der Zinssatz oder der zu zahlende Gesamtbetrag. Das Handelsgericht (HG) Wien gab der Unterlassungsklage des VKI statt.
Universal Versand - Sammelintervention - Kund:innen mit Teilzahlungsvereinbarungen können Zinsen zurückfordern
Universal Versand verrechnete bei Teilzahlungsvereinbarung bis September 2020 unzulässige Teilzahlungskosten von 21,7 Prozent Zinsen pro Jahr. VKI bietet betroffenen Konsument:innen Unterstützung an.
Informationspflicht des Werkunternehmers bei Unterbleiben der Leistung
Den Werkunternehmer trifft auch dann die Informationspflicht darzulegen, dass er infolge Unterbleibens der Arbeit weder etwas erspart noch durch anderweitige Verwendung erworben oder zu erwerben absichtlich versäumt hat, wenn er nicht das gesamte Entgelt verlangt, sondern nur einen Teil.
Beförderungsbedingungen eines Luftverkehrsunternehmens
In einem Verbandsverfahren der Bundesarbeiterkammer gegen die Austrian Airlines AG wurden fünf Klauseln aus deren Allgemeinen Beförderungsbedingungen für Passagiere und Gepäck („ABB“) für unwirksam erklärt.
OGH bestätigt Unzulässigkeit der Prämienumstellung bei Volljährigkeit
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Merkur Versicherung AG geklagt. Gegenstand der Verbandsklage war eine Klausel des Versicherers, nach der die Prämien für mitversicherte Kinder mit deren 18. Geburtstag auf einen vorab nicht festgelegten Betrag umgestellt werden. Die Versicherungsnehmer:innen können mitunter erst nach 15 Monaten diesen Vertrag auflösen und müssen in dieser Zeit die erhöhten Prämien zahlen. Laut Oberstem Gerichtshof (OGH) ist diese Klausel intransparent und daher unzulässig.
OGH bestätigt Unzulässigkeit der Prämienumstellung bei Volljährigkeit
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Merkur Versicherung AG geklagt. Gegenstand der Verbandsklage war eine Klausel des Versicherers, nach der die Prämien für mitversicherte Kinder mit deren 18. Geburtstag auf einen vorab nicht festgelegten Betrag umgestellt werden. Die Versicherungsnehmer:innen können mitunter erst nach 15 Monaten diesen Vertrag auflösen und müssen in dieser Zeit die erhöhten Prämien zahlen. Laut Oberstem Gerichtshof (OGH) ist diese Klausel intransparent und daher unzulässig.
OGH: (Keine) Haftung des Abschlussprüfers
In einem Schadenersatzverfahren gegen einen Abschlussprüfer wurde die Klage abgewiesen, weil der Kläger nicht behauptet hatte, dass er im Vertrauen auf die Bestätigungsvermerke des Abschlussprüfers der – später in die Insolvenz geratenen – Bank Geld als Einlage anvertraut hatte.
Irreführung bei „Corona-Imprägnierspray“
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums eine Gewerbetreibende, die einen „Corona-Imprägnierspray“ unter dem Namen „MIHESA“ vertrieb. Anlass für die Klage war die undifferenzierte Bewerbung des Produkts, dass es das Covid-19 Infektionsrisiko senke. Das Landesgericht Korneuburg bestätigte: Es fehlt an wissenschaftlichen Belegen für den behaupteten Schutz gegen eine primäre Infektion (dh Übertragung durch Einatmen infektiöser Viruspartikeln).
Irreführung bei „Corona-Imprägnierspray“
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums eine Gewerbetreibende, die einen „Corona-Imprägnierspray“ unter dem Namen „MIHESA“ vertrieb. Anlass für die Klage war die undifferenzierte Bewerbung des Produkts, dass es das Covid-19 Infektionsrisiko senke. Das Landesgericht Korneuburg bestätigte: Es fehlt an wissenschaftlichen Belegen für den behaupteten Schutz gegen eine primäre Infektion (dh Übertragung durch Einatmen infektiöser Viruspartikeln).
OGH: Unzulässige Klauseln in Unfallversicherungsbedingungen
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich die Wiener Städtische Versicherung AG Vienna Insurance Group (Wiener Städtische) wegen Klauseln in den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUVB Unfallvorsorge Premium). Der Oberste Gerichtshof (OGH) gab dem VKI nun fast zur Gänze Recht und erklärte 9 von 10 eingeklagten Klauseln für unzulässig.
OGH: Unzulässige Klauseln in Unfallversicherungsbedingungen
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich die Wiener Städtische Versicherung AG Vienna Insurance Group (Wiener Städtische) wegen Klauseln in den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUVB Unfallvorsorge Premium). Der Oberste Gerichtshof (OGH) gab dem VKI nun fast zur Gänze Recht und erklärte 9 von 10 eingeklagten Klauseln für unzulässig.
Unzulässige Verlängerung von Skiversicherung
Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums den Verein Freunde des Skisports e.V. im Deutschen Skiverband mit Sitz in Deutschland geklagt. Im Anlassfall ging es um eine automatische Vertragsverlängerung einer Skiversicherung. Das HG Wien beurteilte die zugrundeliegende und sechs weitere Klauseln für unzulässig.
Unzulässige automatische Verlängerung bei Skiversicherung
Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums den deutschen Verein „Freunde des Skisports e.V. im Deutschen Skiverband“ geklagt. Im Anlassfall ging es um die automatische Vertragsverlängerung einer Skiversicherung. Das Handelsgericht (HG) Wien beurteilte die zugrundeliegende sowie sechs weitere Klauseln für unzulässig.
VW-Abgasskandal: Bezirksgericht Innsbruck bestätigt Wertminderung und 30 jährige Verjährungsfrist
In einem den VW- Abgasskandal betreffenden Verfahren ging das Bezirksgericht (BG) Innsbruck von einer 18 prozentigen Wertminderung des vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs im Zeitpunkt des Kaufes aus. Darüber hinaus stellte das Gericht eine Haftung von VW auch für zukünftige Schäden aus dem Kauf des Fahrzeugs fest und bestätigte die lange 30 jährige Verjährungsfrist.
Irreführende Geschäftspraktik bei befristeten Sonderangeboten
In einem im Auftrag des Sozialministeriums geführten Verfahren des VKI bejahte der OGH erstmals das Vorliegen einer irreführenden Werbung, wenn der beworbene Rabatt nach Ablauf des befristeten Sonderangebots ohne jede Unterbrechung weiterhin gewährt wird. Im konkreten Anlassfall wurde das Verfahren zurück an das erstinstanzliche Gericht verwiesen, weil noch Tatsachenfeststellungen zu den Tarifmodellen der beklagten T-Mobile Austria GmbH (T-Mobile) fehlten. Bereits in der zweiten Instanz vom OLG Wien rechtskräftig wurde darüber entschieden, dass die blickfangartige Werbung mit dem Wort „gratis“ irreführend ist, wenn in Wahrheit auch eine Servicepauschale und ein Aktivierungsentgelt zu zahlen sind, darauf aber nicht ausreichend deutlich hingewiesen wird.
Irreführende Geschäftspraktik bei befristeten Sonderangeboten
In einem im Auftrag des Sozialministeriums geführten Verfahren des VKI bejahte der OGH erstmals das Vorliegen einer irreführenden Werbung, wenn der beworbene Rabatt nach Ablauf des befristeten Sonderangebots ohne jede Unterbrechung weiterhin gewährt wird. Im konkreten Anlassfall wurde das Verfahren zurück an das erstinstanzliche Gericht verwiesen, weil noch Tatsachenfeststellungen zu den Tarifmodellen der beklagten T-Mobile Austria GmbH (T-Mobile) fehlten. Bereits in der zweiten Instanz vom OLG Wien rechtskräftig wurde darüber entschieden, dass die blickfangartige Werbung mit dem Wort „gratis“ irreführend ist, wenn in Wahrheit auch eine Servicepauschale und ein Aktivierungsentgelt zu zahlen sind, darauf aber nicht ausreichend deutlich hingewiesen wird.
Mit „Bestens-Order“ bei Aktienankauf zur Kontoüberschreitung
Anleger forderten von ihrer Bank einen TAN an, um eine „Bestens-Order“ für den Ankauf von Aktien aufzugeben. Sie erhielten aufgrund eines 20 Minuten alten Aktienkurses die Summe „ca EUR 75.420“ genannt und gaben die Order auf. In der Zwischenzeit stieg der Kurs und es wurden Aktien zu einem Preis von ca EUR 92.140 gekauft, wodurch ihr Konto um ca EUR 18.700 überzogen wurde. Die Klage gegen die Bank wurde vom OGH abgewiesen.
OGH: Banken dürfen für pandemiebedingte Stundung keine Sollzinsen verrechnen
In einem VKI-Verfahren entschied der OGH, dass die Banken während der gesetzlich angeordneten, pandemiebedingten Kreditstundung keine Sollzinsen verlangen dürfen. Der VKI fordert die Banken auf, bei laufenden Krediten die Kreditkonten von sich aus richtigzustellen. Für Kreditnehmer:innen mit bereits ausgelaufenen Krediten stellt der VKI einen kostenlosen MUSTERBRIEF zur Verfügung.
OGH: Banken dürfen für pandemiebedingte Stundung keine Sollzinsen verrechnen
Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Bawag P.S.K. geklagt. Gegenstand des Verfahrens war die Frage, ob Banken während der gesetzlich angeordneten, pandemiebedingten Kreditstundung (sog Kreditmoratorium) Sollzinsen verlangen dürfen. Das Gesetz zu dem Kreditmoratorium nahm dazu nicht ausdrücklich Stellung. Diese Frage war seit Einführung des Gesetzes ein Streitpunkt zwischen der Bankenbranche und Konsumentenschützer:innen, die der OGH nun zu Gunsten der Verbraucher:innen entschied. Der VKI fordert die Banken auf, die Konten der betroffenen Verbraucher richtigzustellen.
