LG Wiener Neustadt: Zwei Preisänderungsklauseln in EVN-AGB unzulässig
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die EVN Energievertrieb GmbH & Co KG wegen zwei unzulässiger Klauseln in deren AGB/Vertragsformblättern betreffend eine Indexanpassung von Strom- und Gaspreisen geklagt. Das Landesgericht Wiener Neustadt gab der Klage vollumfänglich statt und erkannte in seinem Urteil beide Klauseln für rechtswidrig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
