Generali Versicherung - Sammelintervention - Rentenanpassung bei Lebensversicherung mit Rentenwahlklausel
Generali muss Renten neu berechnen. VKI bietet betroffenen Konsument:innen Unterstützung an.
Generali muss Renten neu berechnen. VKI bietet betroffenen Konsument:innen Unterstützung an.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Sony Interactive Entertainment Europe Limited (SIEE) und die Sony Interactive Entertainment Network Europe Limited (SIENE) wegen diverser Klauseln in den unterschiedlichen Geschäftsbedingungen geklagt. Das OLG Wien beurteilte alle 40 eingeklagten Klauseln als gesetzwidrig.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Sony Interactive Entertainment Europe Limited (SIEE) und die Sony Interactive Entertainment Network Europe Limited (SIENE) wegen diverser Klauseln in den unterschiedlichen Geschäftsbedingungen geklagt.
Die Klauseln befinden sich in den nachfolgenden AGB: „PSN-Nutzungsbedingungen“, „Softwarenutzungsbedingungen“, „Allgemeine E-Mail-Nutzungsbedingungen“, „Bedingungen für PSN-Gutscheincodes“, „Stornierungsbedingungen des PlayStation Store“.
Die Klauseln betrafen ua den Verfall von Guthaben und Klauseln, welche eine Haftung der Eltern für Verhalten ihrer Kinder normierten, sowie weitreichende und unbeschränkte Leistungsänderungs- und Leistungseinschränkungsklauseln.
Das Oberlandesgericht Wien (OLG) beurteilte – wie bereits das HG Wien - alle 40 eingeklagten Klauseln als gesetzwidrig.
Ein Anspruch auf Leistung für dauernde Invalidität ist innerhalb von 15 Monaten vom Unfalltag beim Versicherer unter Vorlage eines ärztlichen Befundberichtes geltend zu machen. Versäumt der Versicherungsnehmer dieser Frist, erlischt der Anspruch der Entschädigungsanspruch des Unfallversicherten.
Bei der Erfüllung des Auskunftsrechts nach der DSGVO hat – laut EuGH-Generalanwalt – der Verantwortliche die konkreten Empfänger, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind, bekannt zu geben. Die Angabe nur von Kategorien von Empfängern reicht nur dann aus, wenn es aus tatsächlichen Gründen unmöglich ist, die konkreten Empfänger zu bestimmen, oder wenn der Verantwortliche nachweist, dass die Anträge der Auskunft begehrenden Person offensichtlich unbegründet oder exzessiv sind.
OLG Wien beurteilte Werbung für Pro Flex-Abovertrag um 9,90 Euro als unzulässig
Ein Vermittler der von Verbraucher:innen erworbenen Veranstaltungstickets ist vom persönlichen Anwendungsbereich des Gesetzes umfasst. Weder für die Ausstellung und Übersendung noch für die Einlösung eines Gutscheins dürfen Besucher:innen oder Teilnehmer:innen einer Veranstaltung oder späteren Inhaber:innen des Gutscheins Kosten angelastet werden.
Der EuGH beschäftigte sich mit der Frage der Haftung einer Fluglinie für den Sturz einer Passagierin beim Aussteigen aus dem Flugzeug.
Reisevermittler wies Verantwortlichkeit für Rückzahlung bei Reisestornierung von sich
Mit dem Einbau und der Verwendung einer Messeinrichtung (in der Opt out-Variante) ist weder eine der DSGVO widersprechende Datenverarbeitung noch eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Geheimsphäre (§ 16 ABGB) verbunden, die ihren Einbau oder ihre Verwendung unzulässig machen würden.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen die AVIS Autovermietung Gesellschaft mbH wegen unzulässiger Klauseln in den AGB.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) verhalf im Auftrag des Sozialministeriums einem Konsumenten gegen die SquareTrade Europe Limited (SquareTrade) zu seinem Recht. Anlass war eine nach Ansicht des VKI zu Unrecht erfolgte Deckungsablehnung nach einem Handydiebstahl. SquareTrade äußerte sich im Gerichtsverfahren nicht, weshalb ein Versäumungsurteil erging. Der Versicherer lenkte daraufhin ein und stellte dem Versicherungsnehmer vertragsgemäß ein neues Mobiltelefon gegen Zahlung eines Selbstbehaltes in Höhe von EUR 99,00 zur Verfügung.
In einem Verbandsverfahren der Bundesarbeiterkammer gegen einen Zahlungsdienstleister wegen unzulässiger Klauseln zu Zahlungsdienstleistungen erging nun das Urteil des OGH, in dem einige Klauseln als unzulässig beurteilt wurden.
Am 6.Mai 2022 ist die Ratenzahlungs-Verordnung in Kraft getreten. Verbraucher:innen haben ein Recht auf Ratenzahlung.
Ein Konsument beauftragte ein Unternehmen mit der Entfernung des alten Daches samt Herstellung des neuen Daches. Der OGH bejahte hier das Vorliegen eines FAGG-Rücktrittsrechts. Die FAGG-Ausnahme „erhebliche Umbaumaßnahme“ ist nicht gegeben.
Der VKI hatte die Laudamotion GmbH wegen insgesamt 24 Klauseln aus deren Allgemeinen Beförderungsbedingungen geklagt. Bereits in der 2.Instanz wurden vom OLG Wien 19 Klauseln rechtskräftig für unzulässig befunden. Nun erklärte der OGH 4 weitere Klauseln für gesetzwidrig.
Der VKI hatte die Laudamotion GmbH wegen insgesamt 24 Klauseln aus deren Allgemeinen Beförderungsbedingungen geklagt. Bereits in der 2.Instanz wurden vom OLG Wien 19 Klauseln rechtskräftig für unzulässig befunden. Nun erklärte der OGH 4 weitere Klauseln für gesetzwidrig.
Ein Unternehmer hat dem Verbraucher vorvertragliche Informationen zu einer gewerblichen Garantie des Herstellers zur Verfügung zu stellen, wenn der Verbraucher ein berechtigtes Interesse daran hat, um die Entscheidung treffen zu können, ob er sich vertraglich an den Unternehmer binden möchte.
Einzelne Wohnungseigentümer hatten die Zahlung der Restkaufpreisforderung (fast 30.000 EUR) zurückgehalten, da es Mängel an den allgemeinen Teilen der Wohnungseigentumsanlage ab. Fraglich war nun, ob es sich um eine schikanöse Rechtsausübung handelte, da der Anteil des Behebungsaufwandes für die Wohnungseigentümer 559 EUR ausmachte (für alle Eigentümer: über 30.000 EUR). Der OGH sprach nun aus, dass bei der gebotenen Abwägung zwischen offener Kaufpreisforderung und Verbesserungsaufwand die gesamten Behebungskosten miteinzubeziehen sind und nicht der Anteil einzelner Wohnungseigentümer.
Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) hatte über die Zahlungspflicht bei coronabedingter Schließung eines Fitnessstudios zu entscheiden und gab der Klage des Kunden auf Rückzahlung der Mitgliedsbeiträge statt; Kunden müssen sich nicht mit einer Verlängerung der Vertragslaufzeit zufriedengeben.
Zahlungen der Fluggesellschaft an den Reisevermittler stellen keine schuldbefreiende Rückerstattung an Konsument:innen dar – so das Urteil des Landesgerichts Korneuburg. Die Fluggesellschaft muss daher nochmals an den Reisenden zahlen. Eine Rückerstattung über das bei der Buchung ursprünglich verwendete Zahlungsmittel wirkt nicht automatisch schuldbefreiend für die Fluggesellschaft.
Nach einem deutschen Vorlageersuchen beantwortete der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute die Frage, ob einem Verband seit Inkrafttreten der DSGVO noch die Befugnis zustehe, wegen Verstößen gegen diese Verordnung unabhängig von der konkreten Verletzung von Rechten einzelner betroffener Personen und ohne deren Auftrag nach dem UWG, wegen eines Verstoßes gegen ein Verbraucherschutzgesetz oder der Verwendung unwirksamer AGB im Wege einer Klage vor den Zivilgerichten vorzugehen. Dies bejahte der EuGH.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Wüstenrot Versicherungs-Aktiengesellschaft (Wüstenrot) wegen der sogenannten „Ausnahmesituationsklausel“ geklagt, auf die sich Rechtsschutzversicherer stützten, um Deckungen bei COVID-19-bedingten Rechtsstreitigkeiten abzulehnen. Das Oberlandesgericht (OLG) Linz bestätigte nun die Gesetzwidrigkeit dieser Klausel. Das Urteil ist rechtskräftig.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Wüstenrot Versicherungs-Aktiengesellschaft (Wüstenrot) wegen der sogenannten „Ausnahmesituationsklausel“ geklagt, auf die sich Rechtsschutzversicherer stützten, um Deckungen bei COVID-19-bedingten Rechtsstreitigkeiten abzulehnen. Das Oberlandesgericht (OLG) Linz bestätigte nun die Gesetzwidrigkeit dieser Klausel. Das Urteil ist rechtskräftig.
Die Fluggesellschaft EasyJet UK Limited („EasyJet“) verweigerte einem irakischen Staatsbürger zu Unrecht – wie der Oberste Gerichtshof (OGH) nunmehr rechtskräftig entschied – die Beförderung von Wien nach London. Obwohl seine Ehefrau den Flug in Anspruch nehmen hätte können, stellte die Beförderungsverweigerung ihres Ehemannes auch einer Beförderungsverweigerung ihr gegenüber dar.
Die Fluggesellschaft EasyJet UK Limited („EasyJet“) verweigerte einem irakischen Staatsbürger zu Unrecht – wie der Oberste Gerichtshof (OGH) nunmehr rechtskräftig entschied – die Beförderung von Wien nach London. Obwohl seine Ehefrau den Flug in Anspruch nehmen hätte können, kam die Beförderungsverweigerung ihres Ehemannes auch einer Beförderungsverweigerung ihr gegenüber gleich.
Nicht jedes Zahlungskonto iSd § 3 Abs 1 VZKG, sondern nur ein „Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen“ unterliegt den Bestimmungen der §§ 25 ff VZKG über die umfassten Dienste, die zulässigen Entgelte und die Kündigungsmöglichkeiten.
Der OGH verneint, dass die Regelungen zur Geldwäsche Schutzgesetze für einzelne Geschädigte sind.
Der Reiseveranstalter BigXtra Touristik GmbH war für Urlauber bei Ausbruch der Covid-19-Pandemie nicht mehr erreichbar, die Konsumenten traten daher auf eigene Faust ihre Rückreise an. Das Bezirksgericht Eisenstadt bestätigte jetzt den Ersatzanspruch.
Der Reiseveranstalter BigXtra Touristik GmbH war für Urlauber bei Ausbruch der Covid-19-Pandemie nicht mehr erreichbar, die Konsumenten traten daher auf eigene Faust ihre Rückreise an. Das Bezirksgericht Eisenstadt bestätigte jetzt den Ersatzanspruch.
Der OGH bejahte das Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Kündigung eines Studentenheimvertrages einer slowakischen Studentin im Sommersemester 2020. Wegen der Pandemie wurde der Lehrbetrieb der Fachhochschule auf Distance Learning umgestellt. Der Studentin war die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses mit der beklagten Vermietungsgesellschaft nicht mehr zumutbar.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die A1 Telekom Austria AG (A1) wegen einer Klausel in den Entgeltbestimmungen des Tarifs minibob geklagt. Dort wurde festgelegt, dass die Abrechnung in ganzen Blöcken zu je einem Megabyte (MB) pro Session erfolgen sollte. Der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigte nun die Rechtsansicht des VKI, dass eine solche Verrechnungsklausel unzulässig ist. Es blieb vollkommen unklar, wie eine Session definiert sein soll.
Der EuGH urteilte, dass die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (kurz: Fluggastrechte-VO) selbst dann Anwendung findet, wenn die Verspätung während eines Teilflugs auftritt, der vollständig im Gebiet eines Drittstaats durchgeführt wird. Dabei ist es unerheblich, ob die ausführende Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat.
Es ist mittlerweile leider keine Ausnahme mehr: Energieanbieter kündigen Konsument:innen trotz versprochener Preisgarantie und wollen sie gleichzeitig in teurere Verträge überführen. So zuletzt auch die AAE Naturstrom. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat deshalb mit dem Anbieter Kontakt aufgenommen: AAE Naturstrom hat sich daraufhin (trotz der schwierigen Marktsituation) bereit erklärt, die Verträge bis Jahresende – somit bis zum Ende der Preisgarantie – weiterhin zu bedienen.
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