OGH bestätigt gesetzwidrige Gebühren bei „easybank“
Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die easybank AG wegen mehrerer Klauseln in deren Geschäftsbedingungen geklagt, darunter auch Klauseln der Vertragsbedingungen für Bankomat- und Kreditkarte. Dabei ging es ua um ungerechtfertigte Gebühren sowie zu weitreichende Sorgfaltspflichten der Verbraucher. Der OGH hat nun den Großteil der eingeklagten Klauseln als gesetzwidrig eingestuft.
