EuGH: Fluglinien haften nicht für Unfall bei Hotelunterbringung
Nach dem EuGH haften Fluglinien, die aufgrund einer Nichtbeförderung, Annullierung oder großen Verspätung nach der Fluggastrechte-VO dem Fluggast eine Unterbringung organisieren müssen, nicht für Schäden, die dem Fluggast durch das Hotelpersonal entstehen.