VKI: UNIQA – Unzulässige Klausel zum Unterjährigkeitszuschlag
Der VKI hatte die UNIQA Österreich Versicherungen AG (UNIQA) geklagt. Gegenstand des Verfahrens waren 18 Klauseln in den Versicherungsbedingungen der UNIQA. Bereits in den Unterinstanzen wurden 11,5 Klauseln, ua eine Klausel zum Unterjährigkeitszuschlag, rechtskräftig für unzulässig erklärt. Betroffene Konsument:innen können nach Ansicht des VKI die verrechneten Unterjährigkeitszuschläge zurückfordern, wofür der VKI einen Musterbrief kostenlos zur Verfügung stellt.