FAGG-Rücktrittsrecht bei Dachstuhlumbau
Ein Konsument beauftragte ein Unternehmen mit der Entfernung des alten Daches samt Herstellung des neuen Daches. Der OGH bejahte hier das Vorliegen eines FAGG-Rücktrittsrechts. Die FAGG-Ausnahme „erhebliche Umbaumaßnahme“ ist nicht gegeben.
