OGH: Fortsetzung DSGVO-Verbandsklage
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen die AVIS Autovermietung Gesellschaft mbH wegen unzulässiger Klauseln in den AGB.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen die AVIS Autovermietung Gesellschaft mbH wegen unzulässiger Klauseln in den AGB.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) verhalf im Auftrag des Sozialministeriums einem Konsumenten gegen die SquareTrade Europe Limited (SquareTrade) zu seinem Recht. Anlass war eine nach Ansicht des VKI zu Unrecht erfolgte Deckungsablehnung nach einem Handydiebstahl. SquareTrade äußerte sich im Gerichtsverfahren nicht, weshalb ein Versäumungsurteil erging. Der Versicherer lenkte daraufhin ein und stellte dem Versicherungsnehmer vertragsgemäß ein neues Mobiltelefon gegen Zahlung eines Selbstbehaltes in Höhe von EUR 99,00 zur Verfügung.
In einem Verbandsverfahren der Bundesarbeiterkammer gegen einen Zahlungsdienstleister wegen unzulässiger Klauseln zu Zahlungsdienstleistungen erging nun das Urteil des OGH, in dem einige Klauseln als unzulässig beurteilt wurden.
Am 6.Mai 2022 ist die Ratenzahlungs-Verordnung in Kraft getreten. Verbraucher:innen haben ein Recht auf Ratenzahlung.
Ein Konsument beauftragte ein Unternehmen mit der Entfernung des alten Daches samt Herstellung des neuen Daches. Der OGH bejahte hier das Vorliegen eines FAGG-Rücktrittsrechts. Die FAGG-Ausnahme „erhebliche Umbaumaßnahme“ ist nicht gegeben.
Der VKI hatte die Laudamotion GmbH wegen insgesamt 24 Klauseln aus deren Allgemeinen Beförderungsbedingungen geklagt. Bereits in der 2.Instanz wurden vom OLG Wien 19 Klauseln rechtskräftig für unzulässig befunden. Nun erklärte der OGH 4 weitere Klauseln für gesetzwidrig.
Ein Unternehmer hat dem Verbraucher vorvertragliche Informationen zu einer gewerblichen Garantie des Herstellers zur Verfügung zu stellen, wenn der Verbraucher ein berechtigtes Interesse daran hat, um die Entscheidung treffen zu können, ob er sich vertraglich an den Unternehmer binden möchte.
Einzelne Wohnungseigentümer hatten die Zahlung der Restkaufpreisforderung (fast 30.000 EUR) zurückgehalten, da es Mängel an den allgemeinen Teilen der Wohnungseigentumsanlage ab. Fraglich war nun, ob es sich um eine schikanöse Rechtsausübung handelte, da der Anteil des Behebungsaufwandes für die Wohnungseigentümer 559 EUR ausmachte (für alle Eigentümer: über 30.000 EUR). Der OGH sprach nun aus, dass bei der gebotenen Abwägung zwischen offener Kaufpreisforderung und Verbesserungsaufwand die gesamten Behebungskosten miteinzubeziehen sind und nicht der Anteil einzelner Wohnungseigentümer.
Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) hatte über die Zahlungspflicht bei coronabedingter Schließung eines Fitnessstudios zu entscheiden und gab der Klage des Kunden auf Rückzahlung der Mitgliedsbeiträge statt; Kunden müssen sich nicht mit einer Verlängerung der Vertragslaufzeit zufriedengeben.
Zahlungen der Fluggesellschaft an den Reisevermittler stellen keine schuldbefreiende Rückerstattung an Konsument:innen dar – so das Urteil des Landesgerichts Korneuburg. Die Fluggesellschaft muss daher nochmals an den Reisenden zahlen. Eine Rückerstattung über das bei der Buchung ursprünglich verwendete Zahlungsmittel wirkt nicht automatisch schuldbefreiend für die Fluggesellschaft.
Nach einem deutschen Vorlageersuchen beantwortete der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute die Frage, ob einem Verband seit Inkrafttreten der DSGVO noch die Befugnis zustehe, wegen Verstößen gegen diese Verordnung unabhängig von der konkreten Verletzung von Rechten einzelner betroffener Personen und ohne deren Auftrag nach dem UWG, wegen eines Verstoßes gegen ein Verbraucherschutzgesetz oder der Verwendung unwirksamer AGB im Wege einer Klage vor den Zivilgerichten vorzugehen. Dies bejahte der EuGH.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Wüstenrot Versicherungs-Aktiengesellschaft (Wüstenrot) wegen der sogenannten „Ausnahmesituationsklausel“ geklagt, auf die sich Rechtsschutzversicherer stützten, um Deckungen bei COVID-19-bedingten Rechtsstreitigkeiten abzulehnen. Das Oberlandesgericht (OLG) Linz bestätigte nun die Gesetzwidrigkeit dieser Klausel. Das Urteil ist rechtskräftig.
Die Fluggesellschaft EasyJet UK Limited („EasyJet“) verweigerte einem irakischen Staatsbürger zu Unrecht – wie der Oberste Gerichtshof (OGH) nunmehr rechtskräftig entschied – die Beförderung von Wien nach London. Obwohl seine Ehefrau den Flug in Anspruch nehmen hätte können, kam die Beförderungsverweigerung ihres Ehemannes auch einer Beförderungsverweigerung ihr gegenüber gleich.
Nicht jedes Zahlungskonto iSd § 3 Abs 1 VZKG, sondern nur ein „Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen“ unterliegt den Bestimmungen der §§ 25 ff VZKG über die umfassten Dienste, die zulässigen Entgelte und die Kündigungsmöglichkeiten.
Der OGH verneint, dass die Regelungen zur Geldwäsche Schutzgesetze für einzelne Geschädigte sind.
Der Reiseveranstalter BigXtra Touristik GmbH war für Urlauber bei Ausbruch der Covid-19-Pandemie nicht mehr erreichbar, die Konsumenten traten daher auf eigene Faust ihre Rückreise an. Das Bezirksgericht Eisenstadt bestätigte jetzt den Ersatzanspruch.
Der OGH bejahte das Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Kündigung eines Studentenheimvertrages einer slowakischen Studentin im Sommersemester 2020. Wegen der Pandemie wurde der Lehrbetrieb der Fachhochschule auf Distance Learning umgestellt. Der Studentin war die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses mit der beklagten Vermietungsgesellschaft nicht mehr zumutbar.
Der EuGH urteilte, dass die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (kurz: Fluggastrechte-VO) selbst dann Anwendung findet, wenn die Verspätung während eines Teilflugs auftritt, der vollständig im Gebiet eines Drittstaats durchgeführt wird. Dabei ist es unerheblich, ob die ausführende Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat.
Es ist mittlerweile leider keine Ausnahme mehr: Energieanbieter kündigen Konsument:innen trotz versprochener Preisgarantie und wollen sie gleichzeitig in teurere Verträge überführen. So zuletzt auch die AAE Naturstrom. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat deshalb mit dem Anbieter Kontakt aufgenommen: AAE Naturstrom hat sich daraufhin (trotz der schwierigen Marktsituation) bereit erklärt, die Verträge bis Jahresende – somit bis zum Ende der Preisgarantie – weiterhin zu bedienen.
Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministerium die WhatsApp Ireland Limited (WhatsApp) geklagt. Anlass für die Klage war die Änderung der Nutzungsbedingungen von Whatsapp Anfang 2021.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Generali Versicherung AG (Generali) wegen mehrerer Klauseln aus deren Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung geklagt. Unter anderem richtete sich die Klage gegen eine Klausel, die es der Generali erlaubt, Deckungen bei COVID-19-bedingten Rechtsstreitigkeiten abzulehnen. Weiters wurde eine Klausel für unzulässig befunden, nach der sich der Versicherungsvertrag bei bloßem Schweigen der Versicherungsnehmer:innen automatisch verlängert. Das Handelsgericht (HG) Wien erklärte nun alle eingeklagten Klauseln für gesetzwidrig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das Zutatenverzeichnis eines Lebensmittels, dem ein Vitamin zugesetzt wurde, muss über die Angabe der Bezeichnung dieses Vitamins hinaus nicht auch die Angabe der Bezeichnung der verwendeten Vitaminverbindung enthalten.
Verbraucher:innen, die mit einem Vermittler einen Fernabsatzvertrag über ein Veranstaltungsticket abgeschlossen haben, können von diesem Vertrag nicht zurücktreten, wenn den Veranstalter das wirtschaftliche Risiko des Rücktritts treffen würde.
Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Wels Strom GmbH wegen einer Preisänderungsregel in den AGB für die Marke VOLTINO geklagt. Der OGH bestätigte nun die Rechtsansicht des VKI: Eine Wertsicherungsklausel darf nicht die Möglichkeit zur über die Wertsicherung hinausgehenden Preiserhöhung bieten.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die PE Digital GmbH (Parship; Elitepartner). Das HG Wien beurteilte mehrere Vorgehensweisen der PE Digital GmbH iZm der automatischen Vertragsverlängerung für gesetzwidrig.
Veranstalter wendete die Regelungen des KuKuSpoSiG auch auf Buchungen für Übernachtungen an
Die Bundesarbeiterkammer klagte erfolgreich ein Kreditinstitut, das im Bauspargeschäft tätig ist, wegen mehrerer Klauseln.
Zwei Konsumenten wurde bei einem geplanten Wochenendtrip von der Fluglinie wegen Überbuchung der Flug verweigert. Die Fluglinie zahlte zwar die Ticketkosten und eine Ausgleichszahlung von je 250 Euro, verweigerte aber einen weitergehenden Schadenersatz. Der VKI klagte für die Konsumenten. Der OGH sprach an sich den Schadenersatz zu, rechnet aber eine geleistete Ausgleichzahlung darauf an.
Der VKI hat im Auftrag des Sozialministeriums einen Konsumenten unterstützt, dessen Vertrag bei GoStudent unzulässiger Weise verlängert wurde. Während GoStudent bei einer Intervention durch den VKI noch jegliche Ansprüche des Konsumenten abgelehnt hat, hat sich das Start-up auf ein Gerichtsverfahren gar nicht eingelassen. Die Folge ist ein vollstreckbarer Zahlungsbefehl und der Konsument bekam sein Geld zurück.
Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die T-Mobile Austria GmbH (Magenta) geklagt. Die Klage richtete sich gegen die Bewerbung eines Mobiltelefons um „0 Euro“, wenn der Tarif, mit dem dieses Handy angeboten wird, tatsächlich um 10 Euro pro Monat mehr kostet als der vergleichbare Tarif ohne Handy. Der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigte nun die Rechtsansicht des VKI und das Vorliegen einer irreführenden Geschäftspraktik.
Wegen Unionsrechtswidrig von § 176 VersVG idGF hat Versicherungsnehmerin, die nach über fünf Jahren von der Lebensversicherung zurücktritt, Anspruch auf Rückzahlung der von ihr geleisteten Netto-Versicherungsprämien.
Einlagensicherungsfall der Sberbank Europe AG
Die Fluggastrechte-VO ist grundsätzlich anwendbar, wenn sich der Abflughafen oder der Zielflughafen im Unionsgebiet befindet. Gegenstand des EuGH-Verfahrens war die Frage, ob bei Flügen von und nach Drittstaaten eine Zwischenlandung auf einem Flughafen im Unionsgebiet ausreicht, um die Anwendbarkeit der Fluggastrechte-VO zu begründen. Dabei macht es einen Unterschied, ob die Flüge getrennt voneinander gebucht wurden oder eine Gesamtbuchung vorliegt.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des Sozialministeriums erfolgreich einen Verbraucher unterstützt. Der Konsument hatte, nach eigenen Angaben, mehrere unberechtigte Forderungsschreiben eines Inkassobüros erhalten und wurde anschließend von einer Bank wegen einer nicht nachvollziehbaren (Kreditkarten-)Forderung von rund 1.580 Euro geklagt. Nach dem Einschreiten des VKI zog die Bank die Klage zurück.
Bezirksgericht Klagenfurt bestätigt Materialfehler nach dem Produkthaftungsgesetz und spricht Schmerzengeld zu
.
Der VKI hatte die SmileDirectClub DEU GmbH geklagt. Das Unternehmen bewarb Zahnkorrekturen mit einem zu niedrigen Preis. Außerdem fehlten bei der Werbung für eine Ratenzahlung die gesetzlich notwenigen Informationen, wie der Zinssatz oder der zu zahlende Gesamtbetrag. Das Handelsgericht (HG) Wien gab der Unterlassungsklage des VKI statt.
Den Werkunternehmer trifft auch dann die Informationspflicht darzulegen, dass er infolge Unterbleibens der Arbeit weder etwas erspart noch durch anderweitige Verwendung erworben oder zu erwerben absichtlich versäumt hat, wenn er nicht das gesamte Entgelt verlangt, sondern nur einen Teil.
In einem Verbandsverfahren der Bundesarbeiterkammer gegen die Austrian Airlines AG wurden fünf Klauseln aus deren Allgemeinen Beförderungsbedingungen für Passagiere und Gepäck („ABB“) für unwirksam erklärt.
Durch Klick auf „Akzeptieren“ willigen Sie ausdrücklich in die Datenübertragung in die USA ein. Achtung: Die USA bieten kein mit der EU vergleichbares angemessenes Schutzniveau für Ihre Daten. Aufgrund von US-Überwachungsgesetzen wie FISA 702 ist Youtube (Google Inc) dazu verpflichtet Ihre personenbezogenen Daten an US-Behörden weiterzugeben. Es liegt kein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission für die Übertragung von Daten in die USA vor. Youtube (Google Inc) kann weiters keine geeigneten Garantien zur Einhaltung eines mit der EU vergleichbaren angemessenen Schutzniveaus bieten. Weiters verfügen Sie in den USA nicht über wirksame und durchsetzbare Rechte sowie wirksame verwaltungsrechtliche und gerichtliche Rechtsbehelfe, die dem innerhalb der EU gewährleisteten Schutzniveau der Sache nach gleichwertig sind.
Bild: