Verbraucher können bei unlauterer Geschäftspraktik auf Schadenersatz klagen
Ein Verbraucher, der infolge einer wettbewerbswidrigen (hier: irreführenden) Handlung einen Vermögensschaden erlitten hat, kann den Unternehmer klagen.
Ein Verbraucher, der infolge einer wettbewerbswidrigen (hier: irreführenden) Handlung einen Vermögensschaden erlitten hat, kann den Unternehmer klagen.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat die AGB der Bird Rides Austria GmbH (Bird) geprüft und anschließend im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage eingebracht. Die Klage richtete sich gegen 45 Klauseln. Zentraler Punkt der Beanstandung waren Klauseln, die die Haftung von Bird reduzierten bzw. die der ausleihenden Konsumentinnen und Konsumenten erheblich ausdehnten. Weiters waren etliche Klauseln nach Ansicht des VKI unverständlich. Bird verpflichtete sich vor dem Handelsgericht Wien, alle vom VKI beanstandeten Klauseln nicht mehr zu verwenden. Der Vergleich ist rechtskräftig.
Verkürzung der Anspruchsfrist aus Garantie auf zwei Monate unzulässig.
Ein Vertrag über die Lieferung und Montage eines Kurventreppenlifts mit einer individuell erstellten, an die Wohnverhältnisse des Kunden angepassten Laufschiene ist ein Werkvertrag. Wird ein solcher Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen mit einem Verbraucher geschlossen, steht diesem ein Widerrufsrecht nach § 312g Abs 1 BGB zu, weil der in § 312g Abs 2 Nr 1 BGB vorgesehene Ausschluss dieses Rechts Werkverträge nicht erfasst.
Der VKI hat im Auftrag des Sozialministeriums die D.A.S. Rechtsschutz AG (D.A.S.) wegen zweier Rechtsschutzausschlussklauseln geklagt, die der Rechtsschutzversicherer als Grund für Deckungsablehnungen bei unter anderem coronabedingten Rechtsstreitigkeiten heranzieht. Das Handelsgericht (HG) Wien beurteilte beide Klauseln als unzulässig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Unicredit Bank Austria AG wegen Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Internetbanking Schutzpaket „JUST-IN-CASE“. Dieses Produkt soll Verbraucher im Internetbanking gegen finanzielle Schäden durch Internetkriminalität absichern. Dabei klärte die Bank aber nicht ausreichend darüber auf, wann die Kunden nach dem Gesetz ohnehin keine Haftung trifft. Das Handelsgericht Wien (HG) hatte in erster Instanz alle eingeklagten Klauseln als unzulässig beurteilt. Die Beklagte erhob gegen Teile dieses erstinstanzlichen Urteils ein Rechtsmittel, welchem das Oberlandesgericht Wien (OLG) stattgab. Die nun vorliegende Entscheidung des Obersten Gerichtshof (OGH) gibt dem VKI hingegen Recht.
Eine Vertragsklausel mit einem generellen Genehmigungsvorbehalt der Vermieterin zur Haltung von Hunden und Kleintieren durch eine Mieterin ist gröblich benachteiligend. Im Verbrauchergeschäft hat die Klausel daher zur Gänze zu entfallen, sodass die Mieterin einen Hund halten darf.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des Sozialministeriums die Innsbrucker Kommunalbetriebe Aktiengesellschaft (IKB) wegen Preisänderungsklauseln, einer Klausel zur Grundversorgung und einer zur Direktwerbung geklagt. Der Oberste Gerichtshof (OGH) erklärte nun alle vom VKI beanstandeten Klauseln für unzulässig.
Im Rahmen von mehreren Rechtsstreitigkeiten zwischen Fluggästen und Fluggesellschaften wegen Ausgleichszahlungen an die Fluggäste nach der Verordnung 261/2004 (Fluggastrechte-Verordnung) stellte der EuGH nunmehr klar: Auch ein Flug, der um mehr als eine Stunde vorverlegt wird, ist als annulliert anzusehen.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen und umfassenden Information zu Kündigungen und Preisänderungen am Energiemarkt. Er beinhaltet konkrete Handlungsempfehlungen und Musterbriefe für spezielle Situationen. Er verlinkt weiters zu Informationen zur Situation bei einzelnen Anbietern.
Das Gesetz über die Zwangsgutscheine bei pandemiebedingt abgesagten Veranstaltungen wird verlängert und soll nun auch für im ersten Halbjahr 2022 abgesagte Veranstaltungen gelten.
Im Folgenden bieten wir Ihnen einen Überblick, welche Gesetze mit Bezug zum Konsumentenschutz im Jahr 2022 geändert werden.
In den letzten Wochen haben Konsument:innen von turmgas eine Information erhalten, dass ihre Energiepriese erhöht werden, wenn sie der Preisänderung nicht widersprechen. Mit dem Widerspruch soll das Vertragsverhältnis zwischen Kund:innen und turmgas beendet werden. Von diesem Vorgehen sind auch zahlreiche Verträge betroffen, für die eine Preisgarantie und eine Mindestvertragsbindung aufrecht bestehen. Der VKI hält dieses Vorgehen für unzulässig und wird rechtliche Schritte prüfen. Mit Musterbrief.
Können bei einer Mehrtagesveranstaltung auch Karten für einzelne Veranstaltungstage erworben werden, stellt jeder Veranstaltungstag ein eigenes Ereignis dar, sodass der Veranstalter bei einem Mehrtagesticket für jeden Tag einen Gutschein bis zu € 70,-- ausstellen kann.
Bei vorzeitiger Kreditrückzahlung eines Kredits aus dem Jahr 2009 (also vor Inkrafttreten des Verbraucherkreditgesetzes), haben die Verbraucher:innen keinen Anspruch auf eine anteilige Rückerstattung der laufzeitunabhängigen Kreditkosten.
Eine Indexklausel in einem Fremdwährungskredit muss es Verbraucher ermöglichen, auf der Grundlage genauer und nachvollziehbarer Kriterien zu verstehen, wie der zur Berechnung der Höhe der Tilgungsraten verwendete Fremdwährungswechselkurs festgelegt wird, damit dieser Verbraucher die Möglichkeit hat, den Wechselkurs jederzeit selbst zu bestimmen.
Die Cyberport GmbH, ein deutsches Unternehmen, das am österreichischen Markt mit einer Website mit der Top-Level-Domain „at“ auftritt, bewarb ein Produkt mit „Jetzt mit 150,-- € Cashback“. Tatsächlich konnten nur Personen mit Wohnsitz in Deutschland diese Aktion in Anspruch nehmen. Es liegt daher eine Irreführung über einen Preisvorteil vor.
Der Generalanwalt spricht sich dafür aus, dass es bestimmten Einrichtungen möglich ist, Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher zu erheben, wenn ein Verstoß gegen die DSGVO geltend gemacht werde, mit denen den betroffenen Personen subjektive Rechte verliehen werden sollten. Dies auch ohne Auftrag der betroffenen Personen und ohne dass vorgebracht werden müsste, dass konkrete Fälle im Hinblick auf individuell bezeichnete Personen vorlägen.
In diesem Verfahren geht es um die Frage, ob der Unionsgesetzgeber eine abschließende Regelung zur Rechtsdurchsetzung bei Datenschutzverstößen schaffen wollte oder ob es rechtmäßig ist, dass etwa Verbraucherschutzverbände auch DSGVO-Verstöße in AGB geltend machen können. Der Generalanwalt ist der Meinung, dass Verbraucherschutzverbände auch DSGVO-Verstöße etwa in AGB geltend machen können. So wie im gegenständlichen deutschen Anlassfall ist auch der VKI mittels Verbandsklage gegen Unternehmen wegen Verstößen gegen die Datenschutzgrund-Verordnung in AGB vorgegangen.
Mitte März 2020 fanden Flüge teilweise noch regulär statt, infolge Ausbruchs der Covid-19-Pandemie war es aber nach und nach absehbar, dass der Flugbetrieb in den Folgetagen komplett eingestellt wird. Konsument:innen war es daher unzumutbar, ihre Hinflüge anzutreten, wenn die Rückflüge ungesichert waren. Der VKI konnte für zwei VerbraucherInnen die Rückerstattung der Kosten für diese Hinflüge von der Laudamotion GmbH erwirken.
Die Einblendung von Werbenachrichten in der E-Mail-Inbox in einer Form, die der einer tatsächlichen E‑Mail ähnlich ist, stellt eine Verwendung elektronischer Post für die Zwecke der Direktwerbung dar. Sie bedarf für ihre Zulässigkeit der vorherigen Einwilligung des Empfängers.
Die Rechtsprechung, wonach bei Airbnb-Nutzung eine genehmigungspflichte Widmungsänderung notwendig ist, ist nicht anzuwenden, wenn dem Bewohner einer anderen Wohnung nicht das Wohnungseigentumsrecht zusteht, sondern nur ein – grundbücherlich gesichertes – Wohnungsgebrauchsrecht.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die UniCredit Bank Austria AG. Eine Klausel, wonach die Rückführung des Kredits „in der jeweiligen ausgenützten Währung“ erfolgt, ist intransparent iSd § 6 Abs 3 KSchG, weil dem durchschnittlichen Kreditnehmer, der sich den Kredit in Euro auszahlen lässt, nicht klar ist, dass auch hier die „ausgenützte“ Währung der Schweizer Franken (CHF) sein soll.
In den letzten Wochen haben Konsument:innen von ENSTROGA eine Information erhalten, dass ihre Energiepriese erhöht werden, wenn sie der Preisänderung nicht widersprechen. Mit dem Widerspruch soll das Vertragsverhältnis zwischen Kund:innen und ENSTROGA beendet werden. Von diesem Vorgehen sind auch Verträge betroffen, für die eine Preisgarantie aufrecht besteht. Der VKI hält dieses Vorgehen für unzulässig und hat nunmehr eine Klage gegen ENSTROGA eingebracht.
Nachdem Konsument:innen von Maxenergy Kündigungsschreiben zum Ablauf der 12-monatigen Mindestvertragslaufzeit erhalten, obwohl den Kund:innen bei Vertragsschluss eine 18-monatige Preisgarantie zugesagt wurde, hat der VKI den Energieanbieter zur Rücknahme der Kündigungen aufgefordert. Dies wurde von Maxenergy abgelehnt. Der VKI sieht sich nunmehr gezwungen eine Klage gegen Maxenergy vorzubereiten und stellt einen Musterbrief zur Verfügung.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die 3 Pagen HandelsgmbH auf Unterlassung wegen irreführender Marketingmaßnahmen. Das Landesgericht Salzburg gab dem VKI Recht.
Der OGH verneint ein unbefristetes Rücktrittsrecht, wenn die ordnungsgemäße Belehrung über das Rücktrittsrecht erstmals in der Polizze und nicht bereits vor Vertragsabschluss erfolgt.
Nährwertangaben auf der Vorderseite einer Lebensmittelverpackung dürfen sich nicht auf spezielle Zubereitungsarten beziehen (hier 40 g Müsli mit 60 ml Milch mit Fettgehalt von 1,5%). Nur bei Lebensmittel, bei denen eine Zubereitung erforderlich und die Zubereitungsweise vorgegeben ist, dürfen sich die Informationen auf das zubereitete Produkt beziehen.
Der VKI erachtete eine Vereinbarung in einer als Vertragsformblatt gestalteten Vollmacht eines Versicherungsmaklers für unzulässig und klagte für die betroffene Konsumentin. Das Erstgericht gab dem VKI Recht. Das Landesgericht Korneuburg hielt die Berufung des Versicherungsmaklers gegen das Ersturteil für nicht berechtigt: Die Honorarforderung aus der Versicherungsmaklervollmacht besteht schon dem Grunde nach nicht.
Im Auftrag des Sozialministeriums brachte der VKI Klage gegen den Reiseveranstalter FTI Touristik GmbH ein; Gegenstand des Verfahrens waren diverse Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen – letztendlich wurden in mehreren Teilurteilen 49 Klauseln für unzulässig erklärt.
Mit Montag 8.11.2021 wurde bundesweit von 3G auf 2G umgestellt. Dies betrifft etwa den Zugang zur Gastronomie, Theater, Sportveranstaltungen und körpernahe Dienstleistungen.
Was bedeutet dies nun für bereits gekaufte zB Konzertkarten, Skisaisonkarten oder Mitgliedschaften im Fitnesscenter?
Auch wir können dies nicht mit Sicherheit beantworten, können hier aber den rechtlichen Rahmen darstellen.
Für die Bemessung ist der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses maßgeblich. Die Klägerin machte Ansprüche im Zusammenhang mit dem VW-Abgasskandal geltend. Sie beantragte den Ersatz des Minderwertes in der Höhe von mindestens 25% des Kaufpreises. Dieser Wertverlust aufgrund des Einsatzes der Motorsteuerungssoftware würde alle Fahrzeuge der Produktionslinie betreffen.
Die Bank hat im Verlassenschaftsfall grundsätzlich auch bezüglich Kleinbetragssparbüchern, bei denen der Erblasser als Einleger identifiziert ist, eine Auskunftspflicht gegenüber dem Gerichtskommissär und dem Verlassenschaftsgericht. Eine Ausnahme davon besteht nur, wenn das Sparbuch unzweifelhaft nicht dem Nachlass zuzuordnen ist.
In den letzten Wochen haben Konsument:innen von ENSTROGA eine Information erhalten, dass ihre Energiepreise erhöht werden, wenn sie der Preisänderung nicht widersprechen. Mit dem Widerspruch soll das Vertragsverhältnis zwischen Kund:innen und ENSTROGA beendet werden. Von diesem Vorgehen sind auch Verträge betroffen, für die eine Preisgarantie aufrecht besteht. Der VKI hält dieses Vorgehen für unzulässig und wird dagegen vorgehen.
Von Easy Green Energy liegen dem VKI zwei unterschiedliche Schreiben an Konsument:innen vor. Ein Teil der Kunden wurde nach der Mindestvertragsbindung und dem Ablauf von Preisgarantien gekündigt – hierunter sind auch zahlreiche ehemalige Teilnehmer:innen des Energiekosten-Stop. Bei anderen Konsument:innen wählte Easy Green Energy das Vorgehen, Kund:innen mitzuteilen, dass ihre Energiepreise erhöht werden, wenn sie der Preisänderung nicht widersprechen. Mit dem Widerspruch soll das Vertragsverhältnis zwischen Kund:innen und dem Anbieter beendet werden. Von diesem Vorgehen sind auch Verträge betroffen bei denen eine Preisgarantie/Mindestvertragsbindung aufrecht ist. Der VKI hält dieses Vorgehen während einer aufrechten Preisgarantie oder Mindestvertragsbindung für unzulässig.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des Sozialministeriums die Amazon EU S.à.r.l. (Amazon EU) wegen der Amazon Dash Replenishment Nutzungsbedingungen und der Alexa Nutzungsbedingungen und zudem wegen unzulässiger Geschäftspraktiken geklagt. Nach Rechtsauffassung des VKI waren in beide Nutzungsbedingungen mehrere unzulässige Klauseln enthalten. Während die meisten vom VKI beanstandeten Klauseln der Amazon Dash Replenishment Nutzungsbedingungen und die Geschäftspraktiken bereits in erster Instanz rechtskräftig untersagt wurden, befassten sich die Gerichte mit den Alexa Nutzungsbedingungen nicht inhaltlich. Der Grund: Amazon EU S.à.r.l. ist zwar Verkäufer der Echo-Geräte mit vorinstallierter „Alexa“-Software, aber nicht Verwender der Alexa Nutzungsbedingungen.
Das neue TKG (Telekommunikationsgesetz) bringt einige Veränderungen für Konsumentinnen und Konsumenten. Ein Überblick über wichtige Neuerungen.
Der OGH verneint den gutgläubigen Eigentumserwerb beim Handel mit Kraftfahrzeugen, denen ein Duplikat des Typenscheins des Verkäufers zugrunde liegt. Aufgrund der Tatsache, dass Kraftfahrzeuge häufig unter Eigentumsvorbehalt verkauft werden, besteht laut OGH eine besondere Sorgfaltspflicht des Käufers. Dieser hat sich zu vergewissern, dass er nicht in fremde Rechte eingreift und ist dadurch unter Umständen sogar zu Nachforschungen verpflichtet.
Vor allem geht es bei den Vorlagefragen darum, ob sich ein Unternehmer nach Wegfall einer missbräuchlichen Klausel, die unter anderem einen Schadenersatzanspruch beinhaltet hatte, auf die dispositiven nationalen Regelungen berufen und auf ihrer Grundlage Schadenersatz verlangen kann.
Im Sommer 2015 verletzte sich eine Konsumentin schwer, da während einer Fahrt mit ihrem Scooter die Vordergabel brach und sie daraufhin zu Sturz kam. Der VKI sah einen Produkthaftungsfall und klagte den Importeuer des Scooters. Das HG Wien bestätigt eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Ein Mitverschulden der Konsumentin liegt nicht vor.
Der EuGH setzt sich in einer aktuellen Entscheidung ausführlich damit auseinander, wann ein Streik einen „außergewöhnlichen Umstand“ im Sinne der Fluggastrechte-Verordnung darstellt, sodass das Flugunternehmen bei einer Annullierung keine Ausgleichszahlung zu leisten hat. Im konkreten Fall (Streik zur Durchsetzung einer Gehaltserhöhung für das Kabinenpersonal) wurde das Vorliegen eines außergewöhnlichen Umstands verneint.
Im Zuge von coronabedingten Flugabsagen verlangten zahlreiche Konsument/innen die Flugscheinkosten von der AUA (Austrian Airlines AG) zurück. Die AUA verweigerte aber vielen Fluggästen eine direkte Rückzahlung unter Verweis auf eine Klausel, die einen sogenannten „Erstattungsbeschränkungsvermerk“ vorsah. Die Konsument/innen sollten sich an den Vermittler, bei dem sie das Ticket gekauft hatten, wenden.
Online-Reisevermittler locken mit attraktiven Angeboten, dahinter verbergen sich jedoch oft Extra-Kosten wie beispielsweise Service- und Gepäckgebühren. Das deutsche Höchstgericht schob derartigen intransparenten Buchungsvorgängen von Travel24 nun einen Riegel vor.
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