Reservierungskosten Pflegeheim
Aufgrund einiger Anfragen zum Thema „Reservierungskosten“ für ein Pflegeheim informieren wir Sie über Ihre Rechte.
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Das Verlassen des Hauses über mehrere Stunden bei unversperrter Terrassentür stellt nicht in jedem Fall ein grob fahrlässiges Verhalten der Versicherungsnehmer:innen dar.
Die Beklagte gab zwar eine Unterlassungserklärung ab, stellte aber eine relevante Besitzstörung in Abrede. Daher ist die Wiederholungsgefahr weiterhin aufrecht; die vorprozessualen Kosten können nicht alleine eingeklagt werden.
Der OGH bejahte zwar das Vorliegen eines Produktfehlers beim Bruch eines Hüftimplantats nach wenigen Jahren, verneinte aber die Produkthaftung wegen Vorliegens eines Haftungsausschlussgrundes.
Der OGH beschäftigte sich in dieser Entscheidung mit Fragen rund um das Rücktrittsrecht einer Verbraucherin vom Verkauf einer Liegenschaft.
Ein Patient hat das Recht, unentgeltlich eine erste Kopie seiner Patientenakte zu erhalten.
Wird einem Fluggast von der Fluglinie der Flug im Voraus verweigert, muss er sich nicht am Flugsteig einfinden, um seine Ausgleichszahlung zu erhalten.
Der VKI hatte die Hofer KG wegen aus Sicht des VKI unzulässiger Statt-Preisen geklagt. Zu einem Urteil dazu kam es nicht: Hofer schloss mit dem VKI einen gerichtlichen Vergleich ab und verpflichtete sich darin, dass inkriminierte Verhalten zu unterlassen.
Nach dem Obersten Gerichtshof steht Käufer:innen gegenüber VW Schadenersatz in Höhe von zumindest 5 % bis 15 % des Kaufpreises zu. Der OGH gibt damit eine Untergrenze vor, die auch bei bloß fahrlässiger Schädigung und unabhängig vom Eintritt eines Schadens gilt. Offen ist, wieviel höher die unionsrechtlich gebotene "angemessene" Entschädigung bei vorsätzlicher Schädigung ausfällt.
EuGH-Entscheidung zur Frage, ob die Kreditnehmer:innen ein Recht auf Herausgabe haben.
Für den wirksamen Schutz des Reisenden nach Art 12 Abs 2 der Pauschalreise-RL zustehenden Rücktrittsrechts ist es erforderlich, dass das nationale Gericht einen Verstoß gegen diese Bestimmung vom Amts wegen aufgreifen darf.
Ein Fahrrad, dessen Elektromotor nur die Tretunterstützung leistet und das über eine Funktion verfügt, die es ermöglicht, bis zu einer Geschwindigkeit von 20 km/h ohne Treten zu beschleunigen, wobei diese Funktion jedoch nur nach Muskelkraftbeanspruchung aktiviert werden kann, fällt nicht unter den Begriff „Fahrzeug“ iSv Art 1 Z 1 Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung-RL.
Der EuGH hat zu einem Verfahren, das der VKI im Auftrag des Sozialministeriums führt, Stellung genommen zur Frage, ob Verbraucher:innen nach einer automatischen Vertragsverlängerung eines Fernabsatzvertrages erneut ein Widerrufsrecht zukommt.
Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat die Entscheidung des Handelsgericht Wien (HG Wien) bestätigt, wonach eine Preisänderungsklausel der Verbund AG (Verbund) aus dem Jahr 2022 unzulässig ist. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums das Energieunternehmen wegen einer Preisänderungsklausel geklagt. Gestützt auf diese Klausel hatte der Verbund am 01.05.2022 eine Preiserhöhung durchgeführt. Durch die Unzulässigkeit der Klausel fällt die Rechtsgrundlage für die mit Mai 2022 verrechneten erhöhten Tarife weg. Die entsprechenden Erhöhungsbeträge müssen nach Ansicht des VKI zurückerstattet werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Betroffene Kreditnehmer:innen erhalten Geld zurück – Anträge können bis 31.12.2023 gestellt werden
Seit 25.8.2023 ist der Digital Services Act (DSA) auf 19 große Online-Anbieter anwendbar, ua auf Amazon, Apple, TikTok und Zalando. Die neuen Regeln sollen ein sichereres Online-Umfeld für Nutzer:innen schaffen und für eine Stärkung der Grundrechte im digitalen Raum sorgen. Wir stellen die neuen Regeln im Überblick dar.
In einem Verfahren, das der VKI für einen Verbraucher gegen den Maturareiseveranstalter DocLX führt, kam am 21.9.2023 der Schlussantrag der EuGH-Generalanwältin.
Die EuGH-Generalanwältin Medina hat am 21.9.2023 in einem Schlussantrag zu einigen interessanten Fragen im Zusammenhang mit dem kostenfreien Rücktrittsrecht Reisender von Pauschalreisen Stellung genommen.
Der VKI die Barracuda Music GmbH wegen mehrerer Klauseln in den AGB geklagt. Die beanstandeten Bestimmungen betreffen vor allem die Absage von Veranstaltungen. Der OGH erklärte alle im Revisionsverfahren noch anhängigen Klauseln für unzulässig.
Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums insgesamt 27 Klauseln aus den AGB der Aurena GmbH – einem Veranstalter von Online-Versteigerungen – abgemahnt. Die Aurena GmbH war in Folge bereit, zu 22 Klauseln eine Unterlassungserklärung abzugeben, bestritt aber die Gesetzwidrigkeit der übrigen fünf Klauseln, woraufhin der VKI eine Klage einbrachte. Zentrales Thema im Verfahren um diese Klauseln war die Frage, ob Verbraucher:innen bei einem Kauf im Rahmen einer Auktion der Aurena GmbH ein Rücktrittsrecht haben. In den AGB wurde ein solches Rücktrittsrecht ausgeschlossen. Das LG Leoben gab nun dem VKI zur Gänze recht und erklärte die fünf eingeklagten Klauseln für gesetzwidrig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der OGH beurteilte eine Mietanhebungsklausel für unzulässig. Die Folge ist, dass nach Auslaufen der Förderung der Vermieter weiterhin nur berechtigt ist, den ursprünglich vereinbarten Mietzins verlangen darf.
Der VKI hatte die UNIQA Österreich Versicherungen AG geklagt. Inhalt der Klage waren 18 Klauseln aus den AVB für Lebensversicherungen. Während der VKI bereits in den Unterinstanzen die Mehrzahl der Klauseln rechtskräftig gewonnen hatte, waren noch drei Klauseln Gegenstand des Verfahrens vor dem OGH. Der OGH bestätigte nun auch die Gesetzwidrigkeit dieser Klauseln.
Im konkreten Fall lag das für die Zuständigkeit eines österreichischen Gerichts notwendige Ausrichten der gewerblichen Tätigkeit nicht vor.
Der Oberste Gerichtshof gab der Klage einer Versicherungsnehmerin auf Rechtsschutzdeckung statt.
Ein Erbensucher verlangte 25 % des Wertes des zufallenden Nachlasses. Laut OGH lag hier keine Zwangslage des Erben vor.
Hat ein Kreditvermittler nicht – ordnungsgemäß – über die Kreditvermittlungsprovision aufgeklärt, kommen schadenersatzrechtliche und irrtumsrechtliche Folgen in Betracht; die Vereinbarung ist aber nicht nichtig.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums das Online-Nachhilfeunternehmen GoStudent GmbH (GoStudent) geklagt. Das Oberlandesgericht Wien (OLG Wien) hat nun 20,5 der 22 vom VKI beanstandeten Klauseln für unzulässig erklärt. Damit fallen Klauseln zur einseitigen AGB- und Leistungs-Änderung, zum Verfall von bezahlten Nachhilfeeinheiten und zur automatischen Vertragsverlängerung von GoStudent weg. Das Urteil ist rechtskräftig.
Auf der griechischen Insel Rhodos wüten Waldbrände. Wir informieren Sie über Ihre Rechte.
Der VKI hatte die XXXLutz KG (XXXLutz) geklagt. Grund für die Klage war eine Werbebotschaft, bei der ein aufklärender Hinweis – in Flüsterlautstärke – deutlich leiser war als die vorangegangene Information. Das LG Wels gab dem VKI Recht und beurteilte die Werbung als irreführend.
Das Landesgericht St. Pölten bejaht zwar die Haftung von VW spricht aber durchschnittlich nur 4 Prozent des Kaufpreises als Schadenersatz zu. Besitzer:innen mancher Skoda- und Seat-Modelle sollen außerdem keinen oder nur einen sehr geringen Schadenersatz bekommen. Der VKI wird Berufung gegen das Urteil erheben.
Die meisten Banken erklärten sich nach VKI - Aufforderung zur Rückzahlung an die Betroffenen bereit. Mit dem Volksbanken-Verbund führt der VKI derzeit intensive Gespräche.
Die Forstinger Österreich GmbH ist - wieder - insolvent. Der Insolvenzantrag wurde eingebracht. Wir informieren.
IKEA verpflichtete sich vor Gericht zur Unterlassung.
Der OGH stellt klar, dass ein Finanzierungsbeitrag von der insolventen Bauvereinigung zur Gänze zurückzuzahlen ist..
Der VKI hatte die Sky geklagt, nachdem diese ihren Kund:innen angekündigt hatte, personenbezogene Daten mit der Österreichischen Post abgleichen zu wollen. Der OGH wertete die zugrundeliegende Vertragsbedingung und zwei weitere Datenschutzklauseln von Sky für unzulässig.
Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die ARAG insbesondere wegen Klauseln geklagt, auf die sich Rechtsschutzversicherer stützen, um Deckungen bei COVID-19-bedingten Rechtsstreitigkeiten nach beispielsweise Reiserücktritten, Flugausfällen oder Veranstaltungsabsagen abzulehnen. Das OLG Wien erklärte zwei von drei eingeklagten Klauseln für unzulässig. Das Urteil ist teilweise rechtskräftig.
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