Gericht gibt Rahmen für Preisanpassungen für Energie vor
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des Sozialministeriums die Innsbrucker Kommunalbetriebe Aktiengesellschaft (IKB) wegen Preisänderungsklauseln, einer Klausel zur Grundversorgung und einer zur Direktwerbung geklagt. Der Oberste Gerichtshof (OGH) erklärte nun alle vom VKI beanstandeten Klauseln für unzulässig.
