Amazon EU S.à.r.l nicht Verwenderin der Alexa Nutzungsbedingungen
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des Sozialministeriums die Amazon EU S.à.r.l. (Amazon EU) wegen der Amazon Dash Replenishment Nutzungsbedingungen und der Alexa Nutzungsbedingungen und zudem wegen unzulässiger Geschäftspraktiken geklagt. Nach Rechtsauffassung des VKI waren in beide Nutzungsbedingungen mehrere unzulässige Klauseln enthalten. Während die meisten vom VKI beanstandeten Klauseln der Amazon Dash Replenishment Nutzungsbedingungen und die Geschäftspraktiken bereits in erster Instanz rechtskräftig untersagt wurden, befassten sich die Gerichte mit den Alexa Nutzungsbedingungen nicht inhaltlich. Der Grund: Amazon EU S.à.r.l. ist zwar Verkäufer der Echo-Geräte mit vorinstallierter „Alexa“-Software, aber nicht Verwender der Alexa Nutzungsbedingungen.