OGH: Banken dürfen für pandemiebedingte Stundung keine Sollzinsen verrechnen
In einem VKI-Verfahren entschied der OGH, dass die Banken während der gesetzlich angeordneten, pandemiebedingten Kreditstundung keine Sollzinsen verlangen dürfen. Der VKI fordert die Banken auf, bei laufenden Krediten die Kreditkonten von sich aus richtigzustellen. Für Kreditnehmer:innen mit bereits ausgelaufenen Krediten stellt der VKI einen kostenlosen MUSTERBRIEF zur Verfügung.
