Durchbruch im VW-Dieselskandal: OGH legt Mindestschadenersatz fest
Nach dem Obersten Gerichtshof steht Käufer:innen gegenüber VW Schadenersatz in Höhe von zumindest 5 % bis 15 % des Kaufpreises zu. Der OGH gibt damit eine Untergrenze vor, die auch bei bloß fahrlässiger Schädigung und unabhängig vom Eintritt eines Schadens gilt. Offen ist, wieviel höher die unionsrechtlich gebotene "angemessene" Entschädigung bei vorsätzlicher Schädigung ausfällt.