Irreführende Werbung bei „Gröbi Waldbeere“
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die DrinkStar GmbH wegen einer irreführenden Produktaufmachung geklagt.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die DrinkStar GmbH wegen einer irreführenden Produktaufmachung geklagt.
Art 12 Abs 2 Pauschalreise-RL ist dahingehend auszulegen, dass für die Feststellung, ob „unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände“ aufgetreten sind, die im Sinne dieser Bestimmung „die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen“, nur die Situation zu berücksichtigen ist, die zu dem Zeitpunkt bestand, zu dem der Reisende vom Reisevertrag zurückgetreten ist.
Seit 17.2.2024 ist der Digital Services Act (DSA) in seinem vollen Umfang anwendbar (Art 93 Abs 2). Auf 19 sehr große Online-Anbieter, ua Amazon, Apple, TikTok und Zalando, kommt der DSA bereits seit 25.8.2023 zur Anwendung. Wir stellen die neuen Regeln im Überblick dar.
Voraussetzung für die in Art. 5 Abs. 1 und Art. 7 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 vorgesehene Ausgleichszahlung im Fall einer Verspätung von drei Stunden oder mehr gegenüber der geplanten Ankunftszeit ist das rechtzeitige Eintreffen des Fluggastes zur Abfertigung bzw im Fall einer online Registrierung das rechtzeitige Einfinden am Flughafen bei einem Vertreter des ausführenden Luftfahrtunternehmens.
Nach Art. 5 Abs. 1 und Art. 7 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 ist ein Ausgleichanspruch zu verneinen, wenn der Fluggast wegen drohender großer Verspätung selbst einen Ersatzflug bucht und dadurch sein Endziel mit einer Verspätung von weniger als drei Stunden gegenüber der planmäßigen Ankunftszeit des ersten Fluges erreicht.
Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums insgesamt 27 Klauseln aus den AGB der Aurena GmbH – einem Veranstalter von Online-Versteigerungen – abgemahnt. Die Aurena GmbH war in Folge bereit, zu 22 Klauseln eine Unterlassungserklärung abzugeben, bestritt aber die Gesetzwidrigkeit der übrigen fünf Klauseln, woraufhin der VKI eine Verbandsklage einbrachte. Zentrales Thema im Verfahren um diese Klauseln war die Frage, ob Verbraucher:innen bei einem Kauf im Rahmen einer Auktion der Aurena GmbH ein Rücktrittsrecht haben. In den AGB wurde ein solches Rücktrittsrecht ausgeschlossen. Während das LG Leoben dem VKI zur Gänze recht gab und die fünf eingeklagten Klauseln für gesetzwidrig erklärte, war das OLG Graz als Berufungsgericht der Ansicht, dass die von der Aurena GmbH angebotene Unterlassungsverpflichtung trotz der vorgenommenen Einschränkung die Wiederholungsgefahr beseitigen würde. Die ordentliche Revision wurde nicht zugelassen. Das Urteil ist rechtskräftig.
Bestimmungen zu Mitgliedsgebühren, Zahlungsmethoden und Widerrufsrecht laut HG Wien intransparent
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die WSK Bank wegen unzulässiger Klauseln in ihren Kreditverträgen geklagt. Jetzt liegt die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (OGH) vor: Dieser beurteilt diverse Gebühren und Spesenklauseln in den Kreditverträgen als unzulässig, darunter auch die Kreditbearbeitungsgebühr in Höhe von 4 Prozent. Betroffene Kund:innen der WSK Bank haben nach Ansicht des VKI Rückforderungsansprüche.
HG Wien bestätigt Rechtsansicht des VKI: Preiserhöhungsklauseln unzulässig
Beworbene versus tatsächliche Datentransfergeschwindigkeit: Hutchison Drei warb mit Maximalgeschwindigkeiten von 10 MBit/s und 40 MBit/s, die tatsächlich zur Verfügung stehende Bandbreite war laut Vertrag bloß halb so schnell. Laut OGH-Urteil eine irreführende Geschäftspraxis. "Bis zu"-Hinweise, dass es sich bei den Geschwindigkeiten um Maximalwerte handelt, beseitigen die Irreführung nicht.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte die Hapimag AG wegen unzulässiger Klauseln in den AGB ihrer Timesharing-Verträge geklagt. Die Hapimag ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in der Schweiz, die ihren Mitgliedern Ferienwohnungen, Apartments und Hotels zur Verfügung stellt. Der VKI beanstandete 48 Bestimmungen in Geschäftsbedingungen, Reservierungsbestimmungen, Buchungsinformationen und den FAQs des Unternehmens. Das Handelsgericht Wien (HG Wien) erklärte nun alle 48 angefochtenen Klauseln für unzulässig. Wichtigster Aspekt des Urteils: Verbraucherrechtliche Bestimmungen kommen trotz „Aktionärsstatus“ der Kund:innen zur Anwendung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat – im Auftrag des Sozialministeriums – eine Verbandsklage gegen die Lyconet Austria GmbH (Lyconet) geführt. Lyconet, ein im Netzwerk-Marketing tätiges Unternehmen, vertrieb unter anderem das „Cashback World Programm“. Dabei handelt es sich um eine Einkaufsgemeinschaft, die es Mitgliedern ermöglichen sollte, durch den Bezug von Waren und Dienstleistungen bei Partnerunternehmen Vorteile zu erhalten. Gegenstand der Klage waren 47 Vertragsklauseln, die Bestandteil von Lyconet-Vereinbarungen und sogenannten Lyconet Compensation-Plänen waren. Diese wurden vom VKI unter anderem aufgrund zahlreicher intransparenter Regelungen und damit einhergehender Unklarheiten kritisiert. Nachdem bereits die Unterinstanzen alle beanstandeten 47 Klauseln als gesetzwidrig beurteilt hatten, erkannte auch der Oberste Gerichtshof (OGH) sämtliche Klauseln für unzulässig. Das Urteil ist rechtskräftig.
Ein Cyberangriff befreit nach dem Europäischen Gerichtshof nicht von der Haftung. Von seiner Haftung kann sich der Verantwortlich nur nur durch den Nachweis befreien, dass es keinen Kausalzusammenhang zwischen einem etwaigen Datenschutzverstoß und dem Schaden Betroffener gibt. Für das Vorliegen eines ersatzfähigen immateriellen Schadens iSd Art 82 Abs 2 DSGVO reicht die bloße Befürchtung Betroffener, dass ihre Daten missbräuchlich verwendet werden könnten, aus.
Der Europäische Gerichtshof stellt klar: Schon die automatisierte Erstellung eines „Score-Werts“ zur Zahlungsausfallswahrscheinlichkeit durch eine Kreditauskunftei unterliegt den strengen Vorgaben für „automatisierte Entscheidungen“ nach Art 22 DSGVO. Informationen über eine Restschuldbefreiung im Insolvenzverfahren dürfen von Wirtschaftsauskunfteien zwecks Bonitätsprüfung nicht mehr verarbeitet werden, sobald diese Daten im öffentlichen Insolvenzregister gelöscht sind.
Vor dem 24. Dezember werden die Geschenke gekauft - nach dem 24. Dezember stellt sich die Frage: Was mache ich mit einem Geschenk, das nicht gefällt oder nicht funktioniert? Sehr beliebte Weihnachtsgeschenke sind Gutscheine. Aber was passiert, wenn die verbriefte Leistung teurer oder der Unternehmer insolvent wird?
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat sich mit der Wien Energie Vertrieb GmbH & Co KG (Wien Energie) darauf geeinigt, dass von der Tarifumstellung „Optima Entspannt“ betroffene Kund:innen ab Frühjahr 2024 eine Entschädigung erhalten.
Preisindexierungen haben aufgrund der hohen Inflation zu wesentlichen Preissteigerungen geführt. Ein Konsument konnte sich die Preiserhöhung auf seiner Handyrechnung jedoch nicht erklären. Er stellte fest, dass die Preiserhöhung nicht vom vereinbarten Angebotspreis berechnet wurde, sondern von einem doppelt so hohen Wert – eine für den Verein für Konsumenteninformation (VKI) unzulässige Vorgehensweise. Der Konsument erhielt mit Hilfe des VKI den unzulässig eingehobenen Betrag von „Drei“ zurück.
In einer erst über mehrfaches Scrollen und mehrfache Verweise auffindbaren Information liegt keine klare und verständliche Information nach § 4 Abs 1 FAGG vor.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat eine Entscheidung zur Problematik der Kündigung während aufrechter Preisgarantie bei Maxenergy gefällt und sieht die Kündigungen mit Ablauf der Mindestvertragsdauer trotz aufrechter Preisgarantie als zulässig an. Damit sind keine Rückzahlungsansprüche für Konsument:innen durch die Kündigung entstanden.
Servicegebühr bei Veranstaltungstickets ohne erkennbare Leistung ist unzulässig
Verbandsverfahren der Bundesarbeiterkammer gegen eine Bausparkasse.
Aufgrund einiger Anfragen zum Thema „Reservierungskosten“ für ein Pflegeheim informieren wir Sie über Ihre Rechte.
Das Verlassen des Hauses über mehrere Stunden bei unversperrter Terrassentür stellt nicht in jedem Fall ein grob fahrlässiges Verhalten der Versicherungsnehmer:innen dar.
Die Beklagte gab zwar eine Unterlassungserklärung ab, stellte aber eine relevante Besitzstörung in Abrede. Daher ist die Wiederholungsgefahr weiterhin aufrecht; die vorprozessualen Kosten können nicht alleine eingeklagt werden.
Der OGH bejahte zwar das Vorliegen eines Produktfehlers beim Bruch eines Hüftimplantats nach wenigen Jahren, verneinte aber die Produkthaftung wegen Vorliegens eines Haftungsausschlussgrundes.
Der OGH beschäftigte sich in dieser Entscheidung mit Fragen rund um das Rücktrittsrecht einer Verbraucherin vom Verkauf einer Liegenschaft.
Ein Patient hat das Recht, unentgeltlich eine erste Kopie seiner Patientenakte zu erhalten.
Wird einem Fluggast von der Fluglinie der Flug im Voraus verweigert, muss er sich nicht am Flugsteig einfinden, um seine Ausgleichszahlung zu erhalten.
Der VKI hatte die Hofer KG wegen aus Sicht des VKI unzulässiger Statt-Preisen geklagt. Zu einem Urteil dazu kam es nicht: Hofer schloss mit dem VKI einen gerichtlichen Vergleich ab und verpflichtete sich darin, dass inkriminierte Verhalten zu unterlassen.
Nach dem Obersten Gerichtshof steht Käufer:innen gegenüber VW Schadenersatz in Höhe von zumindest 5 % bis 15 % des Kaufpreises zu. Der OGH gibt damit eine Untergrenze vor, die auch bei bloß fahrlässiger Schädigung und unabhängig vom Eintritt eines Schadens gilt. Offen ist, wieviel höher die unionsrechtlich gebotene "angemessene" Entschädigung bei vorsätzlicher Schädigung ausfällt.
EuGH-Entscheidung zur Frage, ob die Kreditnehmer:innen ein Recht auf Herausgabe haben.
Für den wirksamen Schutz des Reisenden nach Art 12 Abs 2 der Pauschalreise-RL zustehenden Rücktrittsrechts ist es erforderlich, dass das nationale Gericht einen Verstoß gegen diese Bestimmung vom Amts wegen aufgreifen darf.
Ein Fahrrad, dessen Elektromotor nur die Tretunterstützung leistet und das über eine Funktion verfügt, die es ermöglicht, bis zu einer Geschwindigkeit von 20 km/h ohne Treten zu beschleunigen, wobei diese Funktion jedoch nur nach Muskelkraftbeanspruchung aktiviert werden kann, fällt nicht unter den Begriff „Fahrzeug“ iSv Art 1 Z 1 Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung-RL.
Der EuGH hat zu einem Verfahren, das der VKI im Auftrag des Sozialministeriums führt, Stellung genommen zur Frage, ob Verbraucher:innen nach einer automatischen Vertragsverlängerung eines Fernabsatzvertrages erneut ein Widerrufsrecht zukommt.
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