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Frequency 2020 - Unzulässige Regelung über Auszahlung des Kaufpreises

Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die musicnet entertainment GmbH geklagt. Diese ist ua Veranstalter des Frequency Festivals (FQ). Für Kund:innen, die bereits ein Ticket für das FQ 2020 erworben hatten, es aber gegen ein Ticket für das FQ 2021 tauschten, sah der Veranstalter erst für 1.1.2024 die Möglichkeit vor, die Rückzahlung des Kaufpreises zu verlangen.

Klauseln aus Rechtschutzversicherung

Der VKI klagte die Allianz Elementar Versicherungs-AG wegen unterschiedlicher Klauseln in deren „Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung“ (ARB 2018).

„Energiekostenpauschale“ bei clever fit unzulässig

Zahlreiche „clever fit“-Fitnesstudios wollten mit 1.10.2022 eine „Energiekostenpauschale“ einheben. Der VKI sah dafür keine Rechtsgrundlage und brachte daher im Auftrag des Sozialministeriums Klage ein. Die Beklagte MCDC Fitness Holding GmbH (MCDC) ließ sich auf das Verfahren nicht ein. Es erging daher ein Versäumungsurteil, das „clever fit“ die Grundlage für die Verrechnung der „Energiekostenpauschale“ entzieht. Das Urteil ist rechtskräftig. Sollten Verbraucher:innen die „Energiekostenpauschale“ bezahlt haben, dann können sie diese zurückfordern.

DSGVO-Auskunftsrecht auf konkreten Empfänger

Der EuGH nimmt deutlich Stellung: Es reicht idR nicht aus, nach einem Auskunftsbegehren eines Betroffenen nur die Empfängerkategorie bekannt zu geben; vielmehr muss idR über die konkreten Empfänger der personenbezogenen Daten informiert werden.

Veranstaltungsabsagen 2020 bis Mitte 2021: Gutscheine müssen jetzt ausbezahlt werden

Im Jahr 2020 wurde ein Gesetz beschlossen, durch welches die Veranstalter:innen von Kunst-, Kultur- und Sportereignissen nicht mehr der sonst geltenden gesetzlichen Regelung entsprechend bei Entfall der Veranstaltung aufgrund der Covid-19-Pandemie das bereits empfangene Geld zurückzahlen müssen, sondern den Kund:innen stattdessen - großteils - Gutscheine ausgeben konnten. Mit 1.1.2023 müssen bisher nicht eingelöste Gutscheine, die auf Grundlage dieses Gesetztes für abgesagte Veranstaltungen im Jahr 2020 oder im ersten Halbjahr 2021 ausgestellt wurden, nach Aufforderung unverzüglich ausbezahlt werden.

VKI-Erfolg gegen WhatsApp

Der VKI hatte die WhatsApp Ireland Limited geklagt. Anlass für die Klage war eine Änderung der Nutzungsbedingungen von WhatsApp im Jahr 2021. Das OLG Wien beurteilte nun sowohl die Anlassklausel als auch fünf Klauseln aus den Nutzungsbedingungen für unzulässig.

VKI wehrte Millionenforderung des insolventen MPC Reefer 1 Fonds ab

Ende November 2022 erhielten hunderte Verbraucherinnen und Verbraucher vom zuständigen Insolvenzverwalter die Aufforderung, bei sonstiger Klage die erhaltenen Ausschüttungen in Höhe von bis zu etwa 14 Prozent des Zeichnungskapitals bis zum 09.12.2022 zurückzuzahlen oder einen Verjährungsverzicht abzugeben.

Servicepauschale und 12-monatige Vertragsbindung bei Fitnesscenter unzulässig

Zusatzgebühren verteuern das Training in Fitnessstudios erheblich. Eine Preisaufsplittung, die der Verein für Konsumenteninformation (VKI) für unzulässig erachtet. Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die WBQ Fitness GmbH, einen „Clever-fit“- Franchisenehmer, wegen solcher Zusatzgebühren. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat die Rechtsansicht des VKI jetzt rechtskräftig bestätigt. Betroffene Konsumentinnen und Konsumenten haben als Folge einen Rückzahlungsanspruch. Das Urteil strahlt zudem auf unzählige Fitnessverträge in ganz Österreich aus.

EuGH: Keine Haftung des Verbrauchers bei missbräuchlicher Haftungsklausel

Im Vorlageverfahren "Gupfinger" stellt der EuGH erstmals auch zum österreichischen Recht klar, dass sich ein Unternehmer nach Wegfall einer missbräuchlichen Schadenersatzklausel nicht auf das dispositive Recht berufen und auf dieser Grundlage Schadenersatz vom Verbraucher verlangen kann. Einer „geltungserhaltenden Klauselabgrenzung“ durch Teilung von Klauseln in ihre zulässigen und unzulässigen Regelungsbestandteile schiebt der EuGH einen Riegel vor.
Damit liegt erstmals Rechtsprechung des EuGH zum österreichischen Recht vor. Dem Urteil kommt für österreichische Verbraucher:innen grundlegende Bedeutung zu.

OGH: Ausnahmesituationsklausel der Generali unzulässig

Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Generali Versicherung AG (Generali) wegen Klauseln aus deren Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung geklagt. Anlass für die Verbandsklage war unter anderem eine Klausel, die es der Generali erlaubt, Deckungen bei COVID-19-bedingten Rechtsstreitigkeiten abzulehnen. Der OGH bestätigte nun die Gesetzwidrigkeit dieser und einer weiteren Klausel.

Irreführende Werbung für Gratisbrille von Hartlauer

Die Hartlauer Handelsgesellschaft m.b.H (Hartlauer) warb mit Markenbrillen um 0,- Euro. Dass der Erhalt der Gratisbrille mit dem Abschluss einer Brillenversicherung verknüpft war, ging aus der Werbung allerdings nur unzureichend hervor. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) sah darin eine Irreführung und klagte im Auftrag des Sozialministeriums. Das Verfahren endete nun mit einem Vergleich: Hartlauer darf bei sogenannten „Koppelungsangeboten“ Brillen künftig nicht blickfangartig mit 0,- Euro bewerben, ohne ausreichend deutlich auf sonstige finanzielle Belastungen hinzuweisen.

MPC Reefer-Flottenfonds insolvent: Zahlungsaufforderungen an Anleger:innen

Über den Schiffsfonds MPC Reefer 1 wurde ein Insolvenzverfahren eröffnet. Seit Anfang dieser Woche erhalten österreichische Verbraucher:innen Zahlungsaufforderungen des Insolvenzverwalters wegen „Haftung aufgrund erhaltener Auszahlungen“.
Der Oberste Gerichtshof hat in einem vom VKI gegen die TVP-Treuhandgesellschaft erstrittenen Urteil klargestellt, dass die dieser Zahlungsaufforderung zugrunde liegende Freistellungsklausel unzulässig und damit unwirksam ist. Nach unserer Rechtsansicht scheidet eine Abtretung von Freistellungsansprüchen daher aus und betroffene Verbraucher:innen sind nicht verpflichtet, zu zahlen.

Irreführende Werbung mit durchgestrichenem UVP

Der VKI klagte zwei deutsche Gesellschaften, den Hersteller von Infrarotheizungen und die Gesellschaft, die für den Hersteller den Vertrieb übernahm, wegen einer irreführenden Werbung mit dem durchgestrichenen UVP.

„Strompreisbremse“ ab 1.12.2022 in Kraft

Mit diesem Beitrag informieren wir über die „Strompreisbremse“ für Haushaltskund:innen, welche mit dem Stromkostenzuschussgesetz (SKZG) Mitte Oktober im Nationalrat beschlossen wurde. Die „Strompreisbremse“ tritt ab 01. Dezember in Kraft und gilt vorerst begrenzt bis 30. Juni 2024. Die Strompreisbremse entlastet einen Haushalt, laut Finanzministerium, um durchschnittlich rund 500 Euro pro Jahr.

Unzulässige Ausschlussklauseln in ARAG-Rechtsschutzversicherung

Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums den Versicherer "ARAG" wegen Klauseln geklagt, auf die sich Rechtsschutzversicherer stützen, um Deckungen bei COVID-19-bedingten Rechtsstreitigkeiten nach zB Reiserücktritten, Flugausfällen oder Veranstaltungsabsagen abzulehnen. Das HG Wien erklärte diese Klauseln nun für gesetzwidrig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

OGH zur Einlagensicherung

Grundsätzlich sind bei Insolvenz eines Kreditinstituts durch die Einlagensicherung 100.000 EUR pro Einleger:in gedeckt. Unter gewissen Voraussetzungen ist aber ein Betrag bis zu 500.000 EUR pro Einleger:in geschützt. Der OGH beschäftigte sich in einem Fall mit diesen Voraussetzungen einer erhöhten Haftungssumme.

Unzulässige automatische Vertragsverlängerung bei Skiversicherung

Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums den deutschen Verein „Freunde des Skisports e.V. im Deutschen Skiverband“ geklagt. Im Anlassfall ging es um die automatische Vertragsverlängerung bei einer Skiversicherung. Das OLG Wien beurteilte die zugrundeliegende sowie fünf weitere Klauseln für unzulässig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Versäumungsurteil gegen die 24h-Betreuungsagentur Rodlauer k.s.

Der VKI hat im Auftrag des Sozialministeriums die 24h-Betreuungsagentur Rodlauer k.s. wegen einiger Vertragsbedingungen geklagt, u.a. wegen Preisintransparenz, einer Klausel über die Verschwiegenheitspflicht und einer Konkurrenzklausel. Es erging ein Versäumungsurteil.

Haftung der Fluglinie für psychische Beeinträchtigungen

Der EuGH hatte darüber zu urteilen, ob ein Luftfahrtunternehmen nach Art 17 Montrealer Übereinkommen („körperlich verletzt“) auch für psychische Beeinträchtigungen haftet und bejahte dies, wenn gewisse Schwere vorliegt.

Automatische Vertragsverlängerung bei Parship und Elitepartner unzulässig

Der VKI hatte die PE Digital GmbH geklagt. Anlass für die Klage waren zahlreiche Beschwerden von Konsument:innen, deren Premium-Mitgliedschaft bei Parship und Elitepartner automatisch um 12 Monate verlängert wurde. Das OLG Wien erklärte nicht nur mehrere Vorgehensweisen der PE Digital GmbH im Zusammenhang mit der automatischen Vertragsverlängerung für gesetzwidrig, sondern auch eine zweijährige Bindungsfrist ohne Kündigungsmöglichkeit. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

EuGH zu Flugverspätung bei direktem Anschlussflug

Der EuGH bejahte einen Ausgleichsanspruch gegen die American Airline bei einer von einem Reisebüro zusammengestellten und verrechneten Flugverbindung, bei der der letzte Flug, der vollständig außerhalb des Unionsgebiets durchgeführt wurde, und bei der zwischen den ausführenden Luftfahrtunternehmen keine rechtliche Beziehung bestand.

Maxenergy muss wegen Missachtung einer Preisgarantie Schadenersatz bezahlen

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) war vor rund einem Jahr mit massiven Beschwerden befasst, da viele Kundinnen und Kunden der Maxenergy Austria Handels GmbH (Maxenergy) nach Ablauf einer 12-monatigen Mindestvertragslaufzeit Kündigungsschreiben erhielten – und das, obwohl ihnen bei Vertragsschluss eine 18-monatige Preisgarantie versprochen worden war. Der VKI brachte daher im Auftrag des Sozialministeriums Klage vor dem Bezirksgericht (BG) Haag ein und bekam nunmehr Recht. Der VKI fordert daher erneut, dass alle Betroffenen schnell und unbürokratisch entschädigt werden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

VKI: Vernetzte Autos – OGH erklärt Datenschutzklauseln von AVIS für unzulässig

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die AVIS Autovermietung Gesellschaft mbH (AVIS) wegen Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geklagt. Zuvor hatte das Unternehmen zum Großteil der vom VKI abgemahnten Klauseln bereits eine Unterlassungserklärung abgeben. Hinsichtlich der nicht unterlassenen Klauseln, welche Regelungen zum Datenschutz bei vernetzten Autos enthielten, brachte der VKI in weiterer Folge eine Verbandsklage ein. Der Oberste Gerichtshof (OGH) erklärte die eingeklagten Klauseln nun für gesetzwidrig.

2.Instanz bestätigt Strafe von T-Mobile

Der VKI hatte T-Mobile wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens geklagt. Das OLG Wien gab der Klage des VKI rechtskräftig statt. In der Folge verstieß T-Mobile mehrmals gegen das Urteil, weshalb der VKI bisher schon zwei Exekutionsanträge einbrachte. Das Landesgericht (LG) für ZRS Wien bestätigte nun von der ersten Instanz verhängte Strafe in Höhe von EUR 60.000,--.

E-Scooter-Verleiher Superpedestrian unterlässt zahlreiche Klauseln

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat – im Auftrag des Sozialministeriums – die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der „Superpedestrian Europe BV – Niederlassung ÖsterreichBV“ geprüft. Die Firma betreibt in Österreich unter der Bezeichnung „LINK“ einen E-Scooter-Verleih. Im Zuge der Prüfung wurden 35 Klauseln der AGB bemängelt. LINK verpflichtete sich in einer außergerichtlichen Unterlassungserklärung, alle vom VKI beanstandeten Klauseln nicht mehr zu verwenden.

Datenerfassung für Direktwerbung bei FlixBus unzulässig

Der VKI hatte die Flix SE iZm der obligatorischen Eingabe der Email-Adresse beim Buchungsvorgang und einer Klausel, die die Nutzung der E-Mail-Adresse für die Zusendung von "zusätzlichen Angaben rund um das Reisen" vorsah. Das OLG Wien gab der Unterlassungsklage statt.

Modernisierungsrichtlinie-Umsetzungsgesetze

In Umsetzung der Modernisierungs-Richtlinie wurden in Österreich mehrere verbraucherrechtlich relevante Gesetze geändert. Die Umsetzung fand durch das MORUG I und das MORUG II statt, beide traten am 20.7.2022 in Kraft.

Unterlassungserklärung der Harmony & Care GmbH

Der VKI hat – im Auftrag des Sozialministeriums – die 24h-Betreuungsagentur Harmony & Care GmbH wegen zweier Klauseln in ihrem Vermittlungsvertrag abgemahnt. Es handelt sich dabei um die Klauseln über den Beitrag zu den Reisekosten und der Organisation sowie um ein nachvertragliches Konkurrenzverbot inkl. Vertragsstrafe. Da diese Klauseln nach Ansicht des VKI zusammengefasst gegen diverse Bestimmungen im ABGB, der Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über Standes- und Ausübungsregeln für die Organisation von Personenbetreuung (PB-VO) und auch des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) verstoßen, wurde die Harmony & Care GmbH abgemahnt. Die Agentur hat zu beiden Klauseln umgehend eine Unterlassungserklärung abgegeben.

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Sozialministerium
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