OLG erklärt zwei Ausschlussklauseln der ARAG für unzulässig
Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die ARAG insbesondere wegen Klauseln geklagt, auf die sich Rechtsschutzversicherer stützen, um Deckungen bei COVID-19-bedingten Rechtsstreitigkeiten nach beispielsweise Reiserücktritten, Flugausfällen oder Veranstaltungsabsagen abzulehnen. Das OLG Wien erklärte zwei von drei eingeklagten Klauseln für unzulässig. Das Urteil ist teilweise rechtskräftig.
