Kreditbearbeitungsgebühr doch zulässig
Der VKI klagte im Auftrag der Arbeiterkammer Vorarlberg die BTV (Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft) hinsichtlich der Kreditbearbeitungsgebühr. Anders als alle Unterinstanzen und anders als der deutsche BGH meint der OGH, dass die Kreditbearbeitungsgebühr weder kontrollfähig noch gröblich benachteiligend oder intransparent ist.