OGH erklärt Leistungsänderung bei "Kilometerbank" der Westbahn als gesetzwidrig
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führte- im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich- eine Verbandsklage gegen die Westbahn Management GmbH wegen gesetzlich unzulässigen Änderungsklauseln und weiterer gesetzwidriger Klauseln in den AGB sowie der damit im Zusammenhang stehenden Irreführung hinsichtlich der "Kilometerbank". Der OGH erklärte sowohl die irreführende Geschäftspraktik, als auch die inkriminierten Klauseln als gesetzwidrig.