OGH zu MPC-Fonds: Verjährung beginnt für jeden Beratungsfehler extra
Mangelhafte Aufklärung über Ausschüttungen – Es kommt auf das Vorbringen an
Mangelhafte Aufklärung über Ausschüttungen – Es kommt auf das Vorbringen an
Das LG Eisenstadt gibt dem VKI in einer aktuellen Entscheidung Recht und untersagt die Geschäftspraktiken eines Parkplatzbetreibers als aggressiv. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Das Wiener Oberlandesgericht hält die Aufmachung des Patros-Schafskäse für irreführend (nicht rechtskräftig).
Der VKI kritisierte, dass der Käse vorgibt, ein griechischer zu sein, wenn er tatsächlich aus Deutschland stammt.
Der OGH urteilte über Klauseln eines Kreditkartenunternehmens.
Der VKI hatte - im Auftrag des Sozialministeriums - zahlreiche Klauseln in den AGB von Amazon EU S.à.r.l. beanstandet und eine Verbandsklage eingebracht. Nachdem das Handelsgericht Wien 10 Klauseln im April 2014 als gesetzwidrig beurteilt hatte, hatte der Oberste Gerichtshof die Sache dem europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Entscheidung vorgelegt. Ganz wesentlich geht es dabei um die Frage, welches Recht anzuwenden ist. Nunmehr liegen die Schlussanträge des Generalanwaltes beim EuGH vor. Die Schlussanträge sind für die endgültige - aber noch aussstehende - Entscheidung des EuGH erfahrungsgemäß grundlegend. Nach Ansicht des Generalanwaltes ist in Verbandsverfahren das nationale Recht ausschlaggebend. Eine Rechtswahl - konkret jene des luxemburgischen Rechts - ist bei grenzüberschreitenden Geschäften nur bei klarem Hinweis auf die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften zulässig.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des Sozialministeriums die Easybank AG hinsichtlich einer unzulässigen Klausel zur Depotentgeltverrechnung abgemahnt. Das Unternehmen gab eine Unterlassungserklärung ab.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums gegen die UPC Telekabel Wien GmbH eine Verbandsklage wegen der Verrechnung eines Bearbeitungsentgelts für eine Zahlungszuordnung. Das nun vorliegende Urteil des HG Wien gab dem VKI Recht und erklärte die Klausel für unzulässig.
Stichting Volkswagen Car Claim gibt die Bestellung des Vorstandsvorsitzen sowie der Vorsitzenden des Aufsichtsrates bekannt
Unzulässige Klauseln können nicht nur in den als solche bezeichneten "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" enthalten sein, sondern auch an anderer Stelle im Mietvertragsformblatt oder etwa einem Übernahme-/Rückgabe-Protokoll versteckt sein. So etwa im vorliegenden Fall der Firma Megadrive Autovermietung GmbH, einer 100 %igen Tochter der Charterline Autovermietung GmbH, besser bekannt als "Buchbinder rent-a-car".
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums gegen die Fluggesellschaft KLM Royal Dutch Airlines (Koninklijke Luchtvaart Maatschappij n.v.) wegen einer rechtswidrigen Klausel in den Flugmeilen-Bedingungen des "FlyingBlue"-Programms eine Verbandsklage. Das HG Wien erklärt die Klausel, die einen Verfall von "Premiummeilen" nach nur 20 Monaten vorsieht, für unzulässig. Das OLG Wien hat diese Entscheidung bestätigt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig (Stand 13.5.2016).
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat - im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich - die OÖ Baulandentwicklung GmbH & Co OG als Liegenschaftsverkäufer wegen Rückforderung einer vom Konsumenten an die Baufirma Nöbauer Bau GmbH geleisteten Teilzahlung infolge Insolvenz der Baufirma geklagt. Nachdem die Klage bereits von den Vorinstanzen abgewiesen wurde, stellte der OGH klar, dass der dritte Liegenschaftsverkäufer nicht dem für Anzahlungen des Bauherrn an den Bauträger maßgeblichen Sicherungsregime des BTVG unterliege: Weder musste der Liegenschaftsverkäufer Anzahlungen des Bauherrn an den Bauträger sichern, noch könne er bei Verletzung dieser Sicherungspflicht zu deren Rückzahlung verpflichtet werden.
Der Pay-TV Anbieter Sky Österreich wandte sich mit einem Schreiben an Kunden, um diesen mitzuteilen, dass sich die monatliche Gebühr fortan um EUR 1,-- bis EUR 4,-- erhöhen werde. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums erfolgreich eine Verbandsklage gegen Sky Österreich und bekam vor dem Oberlandesgericht Wien Recht. Diese einseitige Preiserhöhung wurde vom OLG Wien als unzulässig beurteilt.
Der VKI klagte im Auftrag der AK Vorarlberg die Erste Bank wegen intransparenter Umrechnungsklausel (Devisenfixing) und bekam Recht. Die Erste Bank will den Kreditkunden aber nur wenig gutschreiben, es werden daher weitere Klagen zur Durchsetzung einer gesetzeskonformen Abrechnung nötig.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums erfolgreich die AA Autopfandleihe GmbH zum einen wegen der Zinsgestaltung und zum anderen wegen der Frage, ob das Verbraucherkreditgesetz (VKrG) anwendbar ist.
Berufungsgericht in Frankreich bestätigt Entscheidung des Erstgerichts.
Ab 30.04.2016 sind Anbieter von Internetzugangsdiensten aufgrund einer EU-Verordnung verpflichtet, vor Vertragsabschluss über verschiedene Eigenschaften des Internetzugangs zu informieren. Da diese Angaben Teil des Vertrags sind, besteht für die Kunden die Möglichkeit bei Abweichungen davon Gewährleistungsansprüche geltend zu machen.
VKI gewinnt Verfahren gegen Care Energy Energiedienstleistungs GmbH & Co KG - nunmehr Expertos Unternehmens- und Wirtschaftsberatungs GmbH & Co KG - wegen unzulässiger Geschäftspraktik und gesetzwidriger AGB.
Der VKI klagte im Auftrag der Arbeiterkammer Vorarlberg die BTV (Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft) hinsichtlich der Kreditbearbeitungsgebühr. Anders als alle Unterinstanzen und anders als der deutsche BGH meint der OGH, dass die Kreditbearbeitungsgebühr weder kontrollfähig noch gröblich benachteiligend oder intransparent ist.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führte im Auftrag des Sozialministeriums gegen die Mc Fit Österreich GmbH wegen zahlreicher rechtswidriger Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Verbandsklage.
Nun liegt die Entscheidung des OGH vor.
Zahlreiche Hollandfonds des Hamburger Emissionshauses MPC Münchmeyer Petersen Capital AG sind notleidend. Beim MPC Holland 54 droht nunmehr die Insolvenz. Dieser Fonds wurde an 1.400 österreichische Anleger vertrieben. Der Verein für Konsumenteninformation und Raiffeisenbanken haben den Gläubigerbanken des Fonds Gespräche angeboten. Motto: Rasche Gesamtlösung, statt Insolvenz zum Schaden aller Beteiligten.
Die Banken haben bei Verbraucherkrediten idR variable Zinsen
angeboten. Das bedeutet, dass sich monatliche Zinsen nach
bestimmten öffentlichen Parametern richten: dem LIBOR bei
Frankenkrediten, dem EURIBOR bei Euro-Krediten. Auf diese
Parameter wurde idR auch ein Aufschlag - zB 1,5 Prozent - vereinbart.
Nun gehen die Geldmarkt-Parameter dzt unter Null und es stellt sich die
Frage, wie sich das auf die Verträge auswirkt:
Der Verein für Konsumenteninformation VKI sammelt derzeit über www.verbraucherrecht.at Beschwerden von KonsumentInnen und wird – noch vor dem Sommer 2016 – die betroffenen Versicherungen einladen, Rahmenvergleiche auszuhandeln. Dafür braucht der VKI keinen Prozessfinanzierer und dafür muss auch niemand eine Quote vom Erfolg abgeben. Nur bei jenen Versicherungen, die Verhandlungen ablehnen und daher Sammelklagen erwarten müssen, wird die Beiziehung eines Prozesskostenfinanzierers notwendig. Dazu ist der VKI mit deutschen Finanzierern in Verhandlungen. Der VKI stellt aber klar: Weder die EAS noch der österreichische Finanzierer Advofin sind oder werden in dieser Sache als Finanzierer beigezogen. Diese beiden Finanzierer bieten Ihre eigenen Aktionen ohne jede Zusammenarbeit mit dem VKI an.
Werbung um Fälle bei Lebensversicherungsrücktritt mit Verzicht auf Provisionsrückforderung.
Die Verrechnung von Zahlscheinentgelten verstößt auch im Verhältnis zwischen Unternehmern gegen § 27 Abs 6 ZaDiG.
VKI-Sammelklagen gegen MPC in Hamburg nach österreichischem Recht zu prüfen
Der Kreditkartenanbieter Card Complete (Visa, Mastercard) verlangt ab Juni 2016 einen Betrag von 90 Cent für die monatliche Kreditkartenabrechnung per Post. Entsprechende Informationen zu dieser Änderung ergingen zuletzt an viele KonsumentInnen. Begründet wird dieser Schritt mit steigendem Aufwand für Papier, Druck und Versand.
Am Flughafen Zaventem sowie in einer U-Bahn-Station der belgischen Hauptstadt kam es heute Vormittag zu drei Explosionen mit mehreren Toten und zahlreichen Verletzten. Medienberichten zufolge geht die Staatsanwaltschaft von Terroranschlägen aus. Der öffentliche Verkehr wurde weitgehend eingestellt.
Von bereits gebuchten Pauschalreisen nach Brüssel, die in nächster Zeit anzutreten wären, können Touristen kostenlos wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage zurücktreten.
Am 21.3.2016 trat das Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz (HIKrG) in Kraft - in Umsetzung der Wohnimmobilienkredit-Richtlinie (WIKRL - RL 2014/17/EU).
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führte - im Auftrag des Sozialministeriums - eine Verbandsklage gegen die A1 Telekom Austria AG (A1). Der Oberste Gerichtshof (OGH) erklärte nun 19 Klauseln zur Gänze und 2 Klauseln teilweise für unzulässig.
Wüstenrot kündigte im Okt 2013 per Brief eine Zinsreduktionen auf 0,1% bei Überschreitung der Vertragssumme von Bausparern an. Dabei stützte sich Wüstenrot auf eine unzulässige Klausel. Die Änderung ist daher nicht wirksam.
Gerichte stellen trotz festgestellter Fehler des Reisebüros bei der Buchung den Kausalzusammenhang zum Schaden der KonsumentInnen in Frage, ein Anscheinsbeweis wird trotz hoher Wahrscheinlichkeit nicht zugelassen.
ExpertInnen geben am 15. März persönlich und telefonisch Auskunft
Der Oberste Gerichtshof beurteilt eine Klausel zum Unterjährigkeitszuschlag in der Lebensversicherung als intransparent. Rückforderungsansprüche sind denkbar, wenn die Höhe des Zuschlages auch sonst nicht ersichtlich war.
Berufungsgericht bestätigt Ersturteil.
Der VKI hat - im Auftrag des Sozialministeriums - eine Klausel betreffend die Depotübertragungsgebühren des Brokerjet-Services der Erste Bank abgemahnt.
Der VKI hat - im Auftrag der Arbeiterkammer Steiermark - den Vermieter Ing. Klaus Rappold wegen insgesamt 42 unzulässiger Klauseln in einem Mietvertragsformblatt abgemahnt. Da die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben wurde, hat der VKI Klage eingebracht. Das Verfahren konnte schließlich mit einem gerichtlichen Unterlassungsvergleich beendet werden.
Zwar besteht nach § 18 Abs 1 Z 10 FAGG bei Hauslieferungen und Freizeit-Dienstleistungen kein Rücktrittsrecht. Es gibt aber keine sachliche Rechtfertigung dafür, wegen des fehlenden Rücktrittsrechts auch ein Umtauschrecht hinsichtlich derartiger Gutscheine auszuschließen.
Die Vereinbarung eines Kündigungsverzichts über 24 Monate ist als unangemessen lang iSd § 6 Abs 1 Z 1 zweiter Fall KSchG anzusehen sind; auch wenn man bereits nach 12 Monaten gegen Zahlung eines pauschalen Entgeltes kündigen kann.
Nimmt der Bauträger eine Preiserhöhung aufgrund einer unzulässigen Preisanpassungsklausel vor, können Betroffene das damit zuviel bezahlte Entgelt zurückfordern. Potentiell Betroffene können sich für Hilfestellung an den Verein für Konsumenteninformation wenden.
Die Plattform betreut.at ändert auf eine Abmahnung des Verein für Konsumenteninformation (VKI) - im Auftrag des BMASK - hin ihre AGB.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Hypo NOE Landesbank AG wegen mehrerer Klauseln eines Kreditvertrages. Auch das OLG Wien bestätigt, dass alle eingeklagten Klauseln gesetzwidrig sind.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums gegen die Airberlin PLC & Co Luftverkehrs KG wegen rechtswidriger Klauseln in den Fluggutscheinbedingungen eine Verbandsklage. Das nun vorliegende Urteil des OGH gab dem VKI zum Teil Recht.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums gegen die Austrian Airlines AG wegen zahlreicher rechtswidriger Klauseln in den Fluggutscheinbedingungen eine Verbandsklage. Das nun vorliegende Urteil des OLG Wien gab dem VKI Recht und erklärte insgesamt 8 Klauseln für ungültig.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt - im Auftrag des Sozialministeriums - Klagen nach dem deutschen Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz (KapMuG) für rund 2500 geschädigte österreichische AnlegerInnen (Gesamtschaden rund 170 Mio Euro) gegen das Emissionshaus MPC Münchmeyer Petersen Capital AG (MPC) in Hamburg. Soeben hat das Landgericht Hamburg die Eröffnung eines solchen Verfahrens zugelassen und ausdrücklich festgehalten, dass es zulässig ist, wenn ÖsterreicherInnen durch das KapMuG Rechtsschutz in Deutschland suchen und dabei durchaus österreichisches Recht angewendet werden kann. Der Beschluss ist rechtskräftig. Nun werden weitere solche Musterklagen - inbesondere zu Hollandfonds sowie zu den Schiffsfonds Reefer I und Reefer II - vorbereitet.
Wir informieren über den "Verjährungsverzicht" von VW-Händlern in Österreich (!), die holländische Stiftung "Volkswagen Car Claim" und Vorher-Nachher-Tests des ÖAMTC.
Durch Klick auf „Akzeptieren“ willigen Sie ausdrücklich in die Datenübertragung in die USA ein. Achtung: Die USA bieten kein mit der EU vergleichbares angemessenes Schutzniveau für Ihre Daten. Aufgrund von US-Überwachungsgesetzen wie FISA 702 ist Youtube (Google Inc) dazu verpflichtet Ihre personenbezogenen Daten an US-Behörden weiterzugeben. Es liegt kein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission für die Übertragung von Daten in die USA vor. Youtube (Google Inc) kann weiters keine geeigneten Garantien zur Einhaltung eines mit der EU vergleichbaren angemessenen Schutzniveaus bieten. Weiters verfügen Sie in den USA nicht über wirksame und durchsetzbare Rechte sowie wirksame verwaltungsrechtliche und gerichtliche Rechtsbehelfe, die dem innerhalb der EU gewährleisteten Schutzniveau der Sache nach gleichwertig sind.
Bild: