Internetzugangsanbieter müssen über Datenübertragungsgeschwindigkeiten informieren
Ab 30.04.2016 sind Anbieter von Internetzugangsdiensten aufgrund einer EU-Verordnung verpflichtet, vor Vertragsabschluss über verschiedene Eigenschaften des Internetzugangs zu informieren. Da diese Angaben Teil des Vertrags sind, besteht für die Kunden die Möglichkeit bei Abweichungen davon Gewährleistungsansprüche geltend zu machen.
