Keine Haftung des Reisebüros trotz Verletzung von Vermittlungspflichten
Gerichte stellen trotz festgestellter Fehler des Reisebüros bei der Buchung den Kausalzusammenhang zum Schaden der KonsumentInnen in Frage, ein Anscheinsbeweis wird trotz hoher Wahrscheinlichkeit nicht zugelassen.