Ausgleichszahlung bei annulliertem Anschlussflug
Ein Fluggast hatte mit einer einheitlichen Buchung einen aus zwei Teilflügen bestehenden Flug gebucht. Da der zweite Teilflug annulliert wurde, kam er mit mehr als 3 Stunden Verspätung am Zielort an. Gebucht hatte er den gesamten Flug bei der Fluglinie des ersten Teilfluges und über einen Reiseveranstalter. Mit der Fluglinie des zweiten Teilfluges hatte er keinen eigenen Beförderungsvertrag abgeschlossen. Dennoch kann er von der Fluglinie, die den zweiten Teilflug annulliert hatte, die Ausgleichzahlung nach der Fluggastrechte-VO verlangen; berechnet wird die Ausgleichszahlung, deren Höhe von der Entfernung des Fluges abhängt, auf der Grundlage der Gesamtentfernung vom Abflugort des ersten Teilflugs bis zum Ankunftsort des zweiten Teilflugs.