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Verein für Konsumenteninformation (VKI)
Linke Wienzeile 18, 1060 Wien
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E-Mail: datenschutz@vki.at

Über Uns

Verein für Konsumenteninformation (VKI) - Bereich Recht

Der VKI - Bereich Recht hat sich auf das Verbraucherrecht in Österreich und in der EU spezialisiert. Wir führen Musterprozesse und Verbandsklagen, dokumentieren Rechtsnormen und Gerichtsurteile, informieren über die neuesten Entwicklungen und geben wertvolle Tipps für den Verbraucheralltag.

Das BMSG (Sektion Konsumentenschutz) unterstützt diese Web-Site finanziell und liefert ebenfalls wertvolle inhaltliche Beiträge.

Weihnachtsgeschäft: Umtausch/Gewährleistung/Garantie/Rücktritt/Gutscheine

Vor dem 24. Dezember werden die Geschenke gekauft - nach dem 24.Dezember stellt sich die Frage: Was mache ich mit einem Geschenk, das nicht gefällt oder auch nicht funktioniert?
Sehr beliebte Weihnachtsgeschenke sind Gutscheine. Aber was passiert mit diesen, wenn der Unternehmer insolvent wird?

Sammelaktionen VW

Der VKI hat zum VW-Dieselskandal Anfang September 2018 sechzehn Sammelklagen mit gesamt rund 10.000 Fällen bei österreichischen Gerichten eingebracht.

Urteil: Unzulässige Haftungseinschränkungen bei professionellem Schneeräumdienst

Bei Inanspruchnahme eines Winterdienstes dürfen Verbraucher mit einer den gesetzliche Vorgaben entsprechenden Räumung der vereinbarten Flächen rechnen. Abweichende Vereinbarungen sind laut HG Wien unzulässig. Das Gericht befand zahlreiche Vereinbarungen über Haftungsbeschränkungen für unzulässig sowie die verfahrensgegenständlichen AGB-Klauseln aufgrund der schlechten Lesbarkeit für intransparent.

Anscheinsvollmacht eines Schadensreferenten

Der OGH bejahte die Voraussetzungen der Anscheinsvollmacht eines Schadensreferenten, der im Namen des Haftpflichtversicherers und des Versicherungsnehmers ein Anerkenntnis abgab. Der Schadensreferent war zwar nicht berechtigt, für den Versicherer Anerkenntnisse abzugeben. Dies war aber dem Geschädigten nicht erkennbar und der Schadensreferent war vom Versicherer zur Abwicklung von Versicherungsfällen eingesetzt worden. Der Versicherer hat daher den Anschein gesetzt, als ob der Schadensreferent zur Abgabe von den Schadensfall betreffenden Erklärungen im Namen des Versicherers bevollmächtigt war.

OGH: Unzulässige Gerichtsstandsklausel bei Laudamotion

Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Laudamotion GmbH geklagt. Bereits Anfang 2020 erklärte der OGH die Rechtswahlklausel zugunsten irischen Rechts als auch die Klausel zur Check-in-Gebühr für unzulässig.

Rechtmäßige Einwilligung in Datenverarbeitung

Im rumänischen Anlassfall arbeitet der EuGH verschiedene Kriterien für die Rechtmäßigkeit der Einwilligung in die Datenverarbeitung heraus. Die Beweislast für das Vorliegen einer gültigen Einwilligung obliegt dem für die Verarbeitung Verantwortlichen.

Eigentumserwerb am gefundenen Sparbuch

Der OGH bejahte den Auszahlungsanspruch einer Finderin von Überbringersparbüchern, die nach der alten Rechtslage eröffnet waren, obwohl sie das Losungswort nicht kannte.

Umfassende Prüfung von Bankbedingungen

Verbandsverfahren der Bundesarbeiterkammer gegen ein Kreditinstitut wegen Klauseln in verschiedenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der OGH beurteilte zahlreiche Klauseln für unzulässig.

OGH zur Deckung durch Haushaltsversicherung

Der OGH bejahte die Deckungspflicht einer Haushaltsversicherung für einen Wasserschaden, den ein Unternehmer bei Umbauarbeiten in der vom Versicherungsnehmer gemieteten Wohnung durch Beschädigung eines Heizungsrohrs in der im Erdgeschoss befindlichen Praxis eines Tierarztes verursachte.

Kein Anspruch auf Arzthonorar bei berechtigtem Behandlungsabbruch

Der OGH verneint den Honoraranspruch eines Zahnarztes für die wegen des Behandlungsabbruchs durch die Patientin noch nicht von ihm erbrachten Leistungen, weil die Patientin wegen Vertrauensverlustes in Folge eines Kunst- und Aufklärungsfehlers die weitere Behandlung aus wichtigem Grund abbrach.

Sturz im Einkaufszentrum

Die Kundin eines Einkaufszentrums stürzte, weil sich eine Aufzugstür öffnete, obwohl sich die Kabine etwa 10 cm über dem Niveau des angefahrenen Stockwerks befand. Die Klage gegen die Betreiberin des Einkaufszentrums auf Schadenersatz wegen Verletzung von Verkehrssicherungspflichten wurde abgewiesen, weil die Mitarbeiter der Beklagten die Aufzüge täglich mehrmals kontrollierten.

FWK-Devisenfixing: Rechtsfolgen intransparenter Umrechnungsklausel

Lässt sich der Kreditnehmer den Kredit in Euro auszahlen, bleibt der Kredit damit zwar ein Fremdwährungskredit, weil die fremde Währung weiterhin die Rechnungsgrundlage für die Rückzahlungsverpflichtung bildet. Zusätzlich schließt der Kreditnehmer aber einen entgeltlichen Geldwechselvertrag ab. Es stellt keine unzulässige Geschäftspraxis iSd § 28a KSchG dar, dass die Bank bei Unwirksamkeit von Umrechnungsklauseln zur Bestimmung des Umrechnungskurses ihr hausinternes Devisenfixing zur Anwendung bringt und der Verkehrssitte entsprechende Auf- und Abschläge von 0,0066 je 1 EUR beim An- und Verkauf von Devisen verrechnet.

Leasingbedingungen der Porsche Bank AG Gegenstand von Klauselprüfung

Der VKI hatte - im Auftrag des Sozialministeriums - die Porsche Bank AG wegen Klauseln der Leasingbedingungen für das KFZ-Leasing mit Verbrauchern geklagt. Insgesamt beanstandete der VKI zehn Klauseln. Darunter waren sowohl leasingspezifische Bestimmungen, beispielsweise zu den Folgen einer vorzeitigen Beendigung des Leasingvertrags, als auch generelle Regelungen, beispielweise zu der Frage, wann eine Zahlung per Banküberweisung als rechtzeitig erfolgt gilt. Der OGH hat nun alle zehn Klauseln für unzulässig erklärt.

Unzulässige Klauseln von Ö-Ticket

Der VKI hatte im Juni 2019 im Auftrag des Sozialministeriums die CTS Eventim Austria GmbH geklagt, die das Ticketservice "Ö-Ticket" betreibt. Gegenstand des Verfahrens sind Klauseln zur Personalisierung von Konzertkarten. Für bestimmte Konzerte werden die Eintrittskarten von Ö-Ticket mit dem Namen des Käufers personalisiert, auch wenn dieser mehrere Karten auf einmal erwirbt. Bei solchen Veranstaltungen wird Besuchern nur gemeinsam mit dem auf dem Ticket aufgedruckten Käufer Einlass gewährt. Eine Änderung der Personalisierung ist auch beim Kauf mehrerer Karten nur für den gesamten Auftrag möglich und Ö-Ticket verlangt dafür eine Gebühr in Höhe von 10 Euro pro Karte. Das HG Wien erklärte jetzt sämtliche vom VKI beanstandeten Klauseln für unzulässig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

EuGH: Kein Rücktrittsrecht bei Kundenspezifikation

Bei "außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossenen Verträgen" haben Verbraucher idR ein Rücktrittsrecht. Ein solches Rücktrittsrecht besteht aber nicht bei Verträgen über Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Dazu führt der EuGH nun aus, dass diese Ausnahme vom Rücktrittsrecht unabhängig davon besteht, ob der Unternehmer mit der Herstellung der Ware begonnen hat oder nicht.

Verarbeitung eines Fotos "zu Verwaltungszwecken" intransparent

Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die MediClass Gesundheitsclub GmbH. Diese betreibt eine vorsorgemedizinische Einrichtung. Inhalt des Verfahrens waren die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Thema Datenschutz und Haftungsausschluss.

OGH zu Mietvertragsbefristung durch Endtermin

Die Befristung ist durchsetzbar, wenn der Vertrag schriftlich errichtet wurde und wenn von vornherein durch Datum oder Fristablauf ein Endtermin bestimmt ist. Die Befristungsvereinbarung muss ausreichend bestimmt und unzweifelhaft erfolgen.

Warnpflicht des Reiseveranstalters vor Schmuck-und Teppichkäufen?

Der Oberste Gerichtshof geht in dieser Entscheidung darauf an, unter welchen Umständen den Reiseveranstalter eine Warnpflicht gegenüber den Reisenden trifft, wenn die Reisenden im Rahmen der Pauschalreise zu Teppich- und Schmuckhändlern gebracht werden.

EuGH: Zeitanteiliger Wertersatz bei Rücktritt

Eine Verbraucherin trat nach 4 Tagen von einem auf ein Jahr abgeschlossenen Online-Partnervermittlungsvertrag mit Parship zurück. Parship verrechnete ihr für die vier Tage rund EUR 393,--. Der Gesamtpreis für ein Jahr betrug rund EUR 524. Parship rechtfertigte dies damit, dass zu Beginn der Vertragslaufzeit ein Großteil der Leistung erbracht wird. Dem erteilte der EuGH nun eine Abfuhr: Grundsätzlich kann in einem solchen Fall nur ein zeitanteiliger Wertersatz verrechnet werden. Eine Ausnahme davon gibt es nur dann, wenn der geschlossene Vertrag ausdrücklich vorsieht, dass Leistungen gleich zu Beginn der Vertragsausführung vollständig und gesondert zu einem getrennt zu zahlenden Preis erbracht werden.

Aufrechnungsverbot zwischen Verbrauchern

Ein zwischen Verbrauchern vereinbartes Kompensationsverbot in einem Mietvertrag auch für konnexe Gegenforderungen des Mieters gegen Mietzinsforderungen des Vermieters ist grundsätzlich zulässig.

Urteil: VKI-Erfolg gegen Online-Broker DEGIRO

Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die DEGIRO B.V. wegen diverser Klauseln in ihren Geschäftsbedingungen geklagt. DEGIRO ist ein international tätiger Web-Trader mit Sitz in den Niederlanden, der auf "degiro.at" eine Online-Trading-Plattform anbietet, über die Kundinnen und Kunden Wertpapiere erwerben können. Der VKI hatte über 50 Klauseln aus verschiedenen Geschäftsbedingungen beanstandet. Nachdem bereits in erster Instanz 44 der eingeklagten Klauseln für gesetzwidrig befunden wurden, erklärte nun das Oberlandesgericht (OLG) Wien weitere sechs Klauseln, dh insgesamt 50 Klauseln, für unzulässig. Der Berufung von DEGIRO bezüglich der 44 Klauseln wurde hingegen gar nicht Folge gegeben.

VKI-Erfolg gegen Online-Broker DEGIRO

Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die DEGIRO B.V. wegen diverser Klauseln in ihren Geschäftsbedingungen geklagt. DEGIRO ist ein international tätiger Web-Trader mit Sitz in den Niederlanden, der auf "degiro.at" eine Online-Trading-Plattform anbietet, über die Kundinnen und Kunden Wertpapiere erwerben können. Der VKI hatte über 50 Klauseln aus verschiedenen Geschäftsbedingungen beanstandet. Nachdem bereits in erster Instanz 44 der eingeklagten Klauseln für gesetzwidrig befunden wurden, erklärte nun das Oberlandesgericht (OLG) Wien weitere sechs Klauseln, dh insgesamt 50 Klauseln, für unzulässig. Der Berufung von DEGIRO bezüglich der 44 Klauseln wurde hingegen gar nicht Folge gegeben.

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Sozialministerium

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