Unlauteres Ausfragen von Kindern
In seinem Eintreten für einen besseren Verbraucherschutz für Kinder erzielte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) einen Erfolg vor Gericht: Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied, dass ein vom Automobilhersteller Škoda betriebener Kinder-Club im Internet die geschäftliche Unerfahrenheit von Kindern ausnutze. Nun muss es Škoda unterlassen, für eine Online-Clubmitgliedschaft von Kindern persönliche Kundendaten zu erheben, ohne hierfür das Einverständnis der Eltern einzuholen.