Bundesgerichtshof entlastet Pflegeheime
Nicht einschränkende Schutzmaßnahmen, sondern der freie Wille und die Würde der Bewohner zähle mehr in Pflegeheimen. Den Träger eines Pflegeheims trifft - begrenzt auf die in Pflegeheimen üblichen Maßnahmen, die mit einem vernünftigen finanziellen und personellen Aufwand realisierbar sind- eine Obhutspflicht zum Schutz der körperlichen Unversehrtheit der ihm anvertrauten Heimbewohner, deren Würde und Selbständigkeit zu wahren ist.