Info: Schwerpunktaktion gegen irreführende Werbung im Lebensmittelbereich
Seit 01.01.2001 kann der VKI auch bei irreführender Werbung klagen. Bisher wurde dem VKI als Verbraucherorganisation vom Gesetzgeber die Kompetenz eingeräumt, für Konsumenten Musterprozesse zu führen und Verbandsklagen gegen unfaire Allgemeine Geschäftsbedingungen zu erheben.
