Ersatzanspruch gegen Reiseveranstalter bei selbstorganisierter Rückreise
Der Reiseveranstalter BigXtra Touristik GmbH war für Urlauber bei Ausbruch der Covid-19-Pandemie nicht mehr erreichbar, die Konsumenten traten daher auf eigene Faust ihre Rückreise an. Das Bezirksgericht Eisenstadt bestätigte jetzt den Ersatzanspruch.