VKI siegt im "Zinsenstreit"
OGH gibt VKI bei Form der Nachrechnung variabler Verbraucherkredite Recht.
OGH gibt VKI bei Form der Nachrechnung variabler Verbraucherkredite Recht.
Finanzmarktaufsicht fordert von Banken mehr "Information und Aufklärung".
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) brachte heute im Auftrag des BMSG Klage gegen den Wiener Regionalsender Puls City-TV ein.
In Deutschland hat sich nach den Grundsatzurteilen des BGH eine verbraucherfreundliche Rechtsprechung durchgesetzt.
Gulet hat sich gegenüber dem VKI verpflichtet, irreführende Preisangaben bei Reiseangeboten hinkünftig zu unterlassen.
Der VKI geht gegen unklare Bestimmungen in Lebensversicherungsverträgen vor, in denen die Kostenbelastung nur undeutlich angegeben wird.
VKI geht gegen unklare Bestimmungen in Lebensversicherungsverträgen vor, in denen die Kostenbelastung nur undeutlich angegeben wird.
Der Rat der Europäischen Union (in der Zusammensetzung "Wettbewerbsfähigkeit) hat am 18.4.2005 eine Richtlinie angenommen, mit der unlautere Geschäftspraktiken, welche die Interessen der Verbraucher beeinträchtigen, verboten werden.
AK-Niederösterreich bietet umfangreiche Informationen zum Thema Gewinnspiele.
Die S Bausparkasse verlangt bei bestehenden Darlehensverträgen die Abtretung der Rechte aus Lebensversicherungsverträgen. Der VKI sieht dafür keine Rechtsgrundlage.
VKI klagt Baustoffmarkt Öbau-Fetter in Wien wegen irreführender Blickfangwerbung.
VKI bekämpft erfolgreich irreführende Werbung für "Wellnessgetränk".
Bereits in einem Urteil vom 21.10.1997 hatte der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) Entgelte für die Rückgabe von Lastschriften mangels Kontodeckung für unzulässig erklärt. Nunmehr erklärte der BGH, die Verrechnung dieser Entgelte in Form eines "pauschalen Schadenersatzes" stelle eine Umgehung des damaligen Urteils dar.
Help-TV hat im Jahr 2002 aufgedeckt: Ein Veranstalter lockte mit Eltern und behinderte Kinder mit Theraphieangeboten mit freilebenden Delfinen ans Rote Meer. Die Delfine waren aber - jedenfalls zeitweilig - ausgeblieben. Der VKI hat - im Auftrag des BMSG - wegen irreführender Werbung geklagt und nun auch in zweiter Instanz Recht bekommen.
Ein Pariser Berufungsgericht gab am 22.4.2005 der französichen Verbraucherorganisation Union Fédérale des Consommateurs -Que Choisir Recht: Kopierschutzsysteme, die dem Kunden die Anfertigung einer Privatkopie verwehren, sind unzulässig.
Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments enttäuschte letzte Woche die europäischen Verbraucherschützer schwer - die Europäische Kommission hatte in ihrem Vorschlag der sog "Health Claims"-Verordnung ein Verbot für gesundheitsbezogene Angaben auf Lebensmitteln mit ungünstigem Nährwertprofil (zuviel Zucker, Fett oder Salz) vorgesehen. Die Parlamentarier sprachen sich gegen dieses Verbot aus- Süßigkeiten, fette Snacks oder stark gezuckerte Getränke dürften Konsumenten damit weiterhin als "positiv für Ihre Gesundheit" schmackhaft gemacht, Zuckerln als "ohne Fett" angepriesen werden.
Das Landgericht Berlin hat heute eine Klage jener Firma, die die von Uschi Glas promotete Hautcreme hergestellt hat, gegen die Stiftung Warentest abgewiesen.
Eine Person, die einen Vertrag abgeschlossen hat, der sich auf einen Gegenstand bezieht, der für einen nur teilweise privaten Zweck bestimmt ist, kann sich nicht auf die speziellen Zuständigkeits-vorschriften der Art 13-15 EuGVÜ berufen, es sei denn, der berufliche Zweck ist derart nebensäch-lich, dass er im Gesamtzusammenhang des betref-fenden Geschäftes eine nur ganz untergeordnete Rolle.
Das HG Wien hat unter der Geschäftszahl (GZ) 6 S 34/05z den Konkurs über Prince of Wales eröffnet. Die Frist für die Forderungsanmeldung beim HG Wien ist der 24.5.2005. Die anschließende Prüfungstagsatzung findet am 7.6.2005 statt. Als Masseverwalter wurde Dr. Helmut Platzgummer, Kohlmarkt 14, 1010 Wien bestellt.
Zwei Vorstände und ein leitender Mitarbeiter der Salzburger Sparkasse wurden - der OGH bestätigte die Strafurteile - rechtskräftig als Beitragstäter zum WEB-Skandal verurteilt. Die Sparkasse lehnt dennoch einen raschen und gerechten Vergleich ab und setzt auf eine Neudurchführung der Beweisaufnahmen im Zivilverfahren.
Rund 100 Verbraucher aus Norddeutschland wollen mit einer von der Verbraucherzentrale Hamburg organisierten und finanzierten Sammelklage die Rechtmäßigkeit der aktuellen Gaspreise überprüfen lassen.
Die Generali Versicherung verwendete gesetzwidrige "Nur-Malus"-Klauseln in der Kfz-Kasko-Versicherung. Konsumenten können zuviel bezahlte Prämien rückfordern. Die Versicherung argumentiert mit einer Verjährungsfrist von drei Jahren; im Lichte einer Klage des VKI hat die Versicherung aber auch Prämien, die länger zurückliegen, bezahlt. Man will offenbar ein Urteil vermeiden.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) wollte in einem Musterprozess klären, wann Rückforderungsansprüche für zuviel bezahlte Kfz-Prämien verjähren und klagte deshalb die Generali. Obwohl sich die Versicherung auf die Verjährung der Prämienrückforderung beruft, gab sie jetzt klein bei und zahlte.
Leistungspflicht privater Unfallversicherungen auch bei Arbeitslosigkeit
Gemäß einem aktuellen Urteil des OGH haftet eine Bank für jene finanziellen Schäden, welche durch strafbare Handlungen Ihrer leitenden Angestellten verursacht wurden. Das Urteil ist auch im Hinblick auf die Sammelklagen von geschädigten Anlegern im "WEB-Skandal" gegen die Salzburger Sparkasse von grösstem Interesse.
Nach Angaben des "Spiegel" (Ausgabe 14.3.2005) wurde der Geschäftsführer der Firma Prince of Wales, Ricky Kripalani, am 10.3.2005 in München festgenommen.
Der Reiseveranstalter Delphin Touristik hat in einem Vergleich mit dem VKI zugestanden, dass die nachträglichen Preiserhöhungen im Sommer 2004 unzulässig sind. Die Erhöhungen (Kerosinpreiszuschläge) werden zurückgezahlt.
Vor dem LG Salzburg hat der - mit über 3200 Klägern - wohl größte Zivilprozess Österreichs begonnen. Es kam zu keinem Vergleichsabschluss, wohl aber zu einer Streitwertvereinbarung zur Dämpfung des Kostenrisikos für beide Streitteile.
Die S-Bausparkasse verzichtet in einer Vereinbarung mit BMSG, VKI und AK bei der vorzeitigen Rückzahlung von Bausparkrediten zu einem Großteil auf die Verrechnung einer Vorfälligkeitsgebühr.
Durch vorbildhaftes Verhalten des Finanzdienstleisters AWD konnte nun, nach Verhandlungen mit dem Konsumentenschutzministerium und dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) sowie nach sorgfältiger Prüfung von Einzelfällen eine konsumentenfreundliche Lösung für geschädigte Kleinanleger eines von der BODEN-INVEST KEG (ein Unternehmen der Kapital Wert AG) in den 90er Jahren initiierten Produktes (Beteiligung "Flexibel") erzielt werden: Die Betroffenen werden nahezu 100 Prozent ihres Kapitals erhalten.
Auch einfache Aufrundungsbestimmungen in Fremdwährunsgkrediten verstoßen gegen § 6 Abs 1 Z 5 KSchG und sind unwirksam. Kreditnehmer bekommen nach Verbandsklage des VKI - im Auftrag des BMSG - Geld zurück.
Mit Fruchtzucker auf Konsumentenfang. Werbeschmäh der Lebensmittelindustrie.
In einem vom VKI -im Auftrag des BMSG - geführten Verbandsverfahren nach dem Arzneimittelgesetz verpflichtete sich die Firma zur Unterlassung der Laienwerbung für ein von ihr hergestelltes Hormon-Gel.
Im Sommer 2004 sorgten massive Erkrankungen an Brech-Durchfall der Reisenden in einem türkischen Club-Hotel für großes mediales Aufsehen. Der VKI klagt nunmehr den Reiseveranstalter - im Auftrag des BMSG und von Rechtsschutzversicherungen - für 54 Personen auf Schadenersatz in Höhe von rund 54.000 Euro.
Am 22.-23.11.2004 hat am Landesgericht Salzburg der wohl größte Zivilprozess der Justizgeschichte begonnen. Rund 3200 geschädigte Anleger aus dem WEB/Bautreuhand /IMMAG - Skandal verlangen von der Salzburger Sparkasse rund 125 Mio Euro Schadenersatz. Es droht ein Megaprozess mit einem ungeheurem Kostenaufwand. Der VKI appelliert an die Sparkasse die gerichtliche Klärung durch einen Musterprozess zu ermöglichen. Am 13.12.2004 finden beim LG Salzburg Vergleichsgespräche statt.
Nach den Anschlägen auf Touristen auf der Halbinsel Sinai hat das Außenministerium eine entsprechende Reisewarnung ausgegeben. Solange diese aufrecht ist können Reisende jedenfalls - wenn keine angemessene Umbuchung angeboten wird - kostenlos von der gebuchten Reise zurücktreten.
Der VKI hat - im Auftrag des BMSG - sieben Reiseveranstalter (TUI, Gulet, Neckermann, Tai Pan, Nazar, Delphin, Ruefa) mit Verbandsklage geklagt. Im November finden die ersten Gerichtstermine statt.
Einen interessanten Artikel über Verbandsklagen, Musterprozesse und "Sammelklagen" - und damit über die Kerntätigkeit des VKI Bereich Recht - veröffentlichte Rechberger in der soeben erschienenen FS Welser. Rechberger, Verbandsklagen, Musterprozesse und "Sammelklagen", FS Welser (2004)
Heute vor 25 Jahren am 1.10.1979 ist das KSchG in Kraft getreten.
Penny Markt warb mit einer Ersparnis von 16 Euro beim Kauf von Teebutter. 59 statt 99 Cent, wenn der Kunde den "Original- Karton" mit 40 Packungen kauft. Als eine Kundin - für Weihnachtskekse - das Angebot in Anspruch nehmen wollte, war es plötzlich nicht mehr so gemeint. Der VKI klagt nach dem UWG.
Eine Online-Umfrage einer Studiengruppe im Auftrag des BMSG bietet Verbrauchern die Möglichkeit, Wünsche zu äußern.
Im Lichte von vielen Beschwerden und den anhängigen Musterprozessen hat das BMSG den VKI mit der Sammlung jener Anleger beauftragt, die sich durch Fehlberatung von AWD in Sachen "Boden-Invest" geschädigt fühlen.
Helmut Waldert - langjähriger Ö1 Journalist und Autor - ist am 16. August an Herzversagen gestorben.
Die Firma MAS Future Medical Medizintechnik wurde vor kurzem in Naturel Relax Wellness-Systeme umbenannt und hat nunmehr Konkurs angemeldet.
Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof geht davon aus, dass Gewinnzusagen ausländischer Unternehmen auch dann in Österreich eingeklagt werden können, wenn keine Bestellung getätigt wurde.
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