Info: Gutachter bestätigt VKI im Musterprozess gegen BAWAG
Zinssätze wurden nicht den Schwankungen der Geld- und Kapitalmärkte angepasst
Zinssätze wurden nicht den Schwankungen der Geld- und Kapitalmärkte angepasst
Seit 01.01.2001 kann der VKI auch bei irreführender Werbung klagen. Bisher wurde dem VKI als Verbraucherorganisation vom Gesetzgeber die Kompetenz eingeräumt, für Konsumenten Musterprozesse zu führen und Verbandsklagen gegen unfaire Allgemeine Geschäftsbedingungen zu erheben.
Seit 1.3.1997 verwenden die Banken nachvollziehbare Zinsgleitklauseln. Doch viele dieser Klauseln haben dennoch einen Haken: Die Banken - nicht alle, aber viele - sehen in der Klausel vor, bei jeder Zinsänderung regelmäßig auf den nächsten Achtel-Prozentpunkt aufzurunden - zu Lasten der Konsumenten.
Immobilienbeteiligungen an der KRECO Realitäten AG wurden nicht korrekt abgeschichtet. Ein Musterprozess der Bundesarbeitskammer (BAK) endete mit Submissionsvergleich.
Handybenützer waren überrascht und zum Teil wenig erfreut: Mit unverlangten SMS machte die Firma IBC Werbung für Sex-Hotlines (Mehrwertnummern) gemacht.
Seit Ende Jänner ist die Sammelklage des VKI (in Zusammenarbeit mit der AK Kärnten, AK Vorarlberg und AK Tirol) gegen die BAWAG um Rückzahlungen von zuviel verrechneten Zinsen aus Verbraucherkrediten aus der Zeit vor 1997 bei Gericht anhängig.
"Kollektiver Rechtsschutz im Zivilprozessrecht"
In der Sammelklage des VKI gegen GTT wegen der Massenerkrankungen von Urlaubern im Magic Life Club in Bodrum Ende Mai/Anfang Juni 2000 hat nun die erste Verhandlung bei Gericht stattgefunden.
Die Banken tauschen - im Lichte von Verbandsklagen des VKI (im Auftrag des BMJ) - die alten AGBKU aus dem Jahre 1979 (mit 55 gesetzwidrigen Klauseln) gegen neue AGB aus.
Die BAWAG hat am 26.4.2001 mitgeteilt, sie habe ein Verfahren um die Zinsabrechnung aus "Altverträgen" gewonnen.
Wer eine Wohnung sucht, hat viele Fragen. In Kürze erscheint das Buch "Orientierung am Wohnungsmarkt" - ein Werk des VKI in Zusammenarbeit mit dem ÖGB-Verlag.
Die von den Banken seit 1.3.1997 verwendeten Zinsgleitklauseln bauen auf klaren Parametern (SMR-VIBOR) auf. Sie sind erheblich klarer gestaltet, als dies vor 1997 der Fall war. Dennoch gibt es Klauseln, bei denen "der Teufel im Detail steckt".
Die Schweiz will den Konsumentenschutz verbessern
Prof. Wilhelm greift in ecolex 3/2001 das heiße Thema "Zinsgleitklauseln" noch einmal auf (siehe auch Informationen zum Verbraucherrecht 3/2001 zu ecolex 2/2001).
Vor mehr als einem Jahr hatten Konsumenten über die Handelskette Niedermeyer und über ein News-, TV-Media oder Format-Abo einen Gratis-PC samt Internetzugang erhalten. Jetzt fordert die Yline Service AG von einigen Kunden den PC zurück. Begründung: Sie hätten zu wenig gesurft.
Es häufen sich Beschwerden von Autofahrern, die auf frei zufahrbaren Parkplätzen auf der Wiener Donauinsel geparkt haben, ohne zu bemerken, dass es sich um reservierte Parkplätze der Firma APCOA handelte.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat gegen die BAWAG die erste Sammelklage wegen unfairer Verrechnung von Kreditzinsen eingebracht. Weitere Klagen werden folgen. Beteiligung an Sammelklagen noch bis 15.3.2001 möglich.
Die Verbandsklagen des VKI wegen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der österr. Kreditunternehmungen sind abgeschlossen. Nun beginnen die Kreditinstitute neue AGB mit Ihren Kunden zu vereinbaren.
Der VKI kann nun auch gegen irreführende Werbung vorgehen
Im November 2001 hat der VKI für 110 Geschädigte Ansprüche aus Gewährleistung und Schadenersatz im Umfang von 2,4 Millionen Schilling wegen einer Explosivepidemie mit Magen-Darm-Erkrankungen im Magic Life Club Bodrum eingeklagt.
Der VKI mahnt die BAWAG ab und klagt mangels Unterlassungserklärung
In den Informationen zum Verbraucherrecht 12/2000 wurde über ein erfreuliches Urteil in einem Musterprozess des VKI gegen IBC berichtet. Dieses Urteil erster Instanz wurde - IBC ergriff kein Rechtsmittel - nunmehr rechtskräftig.
Die Ankündigung von Sammelklagen durch den VKI (Informationen zum Verbraucherrecht 11/2000) hat viel Aufsehen und Resonanz von seiten der Verbraucher gefunden.
Die Banken (vor allem ERSTE BANK und CA) beginnen gesetzwidrige Klauseln aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu entrümpeln. Die neuen AGB enthalten aber neue konsumentenfeindliche Bestimmungen, die noch vor Gericht zu prüfen sein werden.
Im Magic Life Club Bodrum sind Ende Mai/Anfang Juni 2000 hunderte Reisende innerhalb weniger Tage an Durchfall und Erbrechen erkrankt. Der VKI hat die Geschädigten gesammelt, mit Gulet Touropa Touristik verhandelt und nun eine Sammelklage jener Geschädigten vorbereitet, die sich nicht mit der "Kulanz-Lösung" von GTT zufrieden geben wollen.
Die Banken haben in Kreditverträgen aus der Zeit vor 1.3.1997 auf der Basis gesetzwidriger Klauseln zuviel Zinsen verrechnet. Jenen Banken, die entweder nichts oder nicht ausreichend zurückzahlen, drohen nun Sammelklagen des VKI.
Der VKI geht mit dem Modell "Sammelklage" nach österreichischem Recht einen neuen Weg in der Durchsetzung von Rechtsansprüchen von Verbrauchern.
Einige Banken verwenden die Identifikation von Sparbüchern dazu, weitere Kundendaten zu sammeln und für Marketingzwecke einzusetzen.
In einem spanischen Vorabentscheidungsverfahren nimmt der EuGH zu missbräuchlichen Gerichtsstandsklauseln Stellung.
Wenn Flugplätze, bei denen man dem Buchenden den Ersatz eines Reisenden durch einen anderen verweigert, nochmals verkauft werden, dann muss der Unternehmer den Erlös dieser Verwertung herausgeben. Leider kein Musterurteil, weil ein Zahlungsbefehl mangels Einspruch rechtskräftig wurde.
Reiseveranstalter können nur unter ganz bestimmten Bedingungen Währungsschwankungen als Grund für eine einseitige Preiserhöhung heranziehen.
Nach zweijährigen weitgehend fruchtlosen Verhandlungen um gesetzeskonforme Geschäftsbedingungen hat der VKI nunmehr eine Bank und eine Sparkasse - stellvertretend für die Banken-Branche - abgemahnt.
Die Banken können seit kurzem die Limits für Bankomatbehebungen mit ihren Kunden frei vereinbaren. Das bringt für die Kunden erhöhte Risken.
Mit abgesagten "Gewinnreisen" wurde ein Schaden von bislang über 370.000 Schilling verursacht. Der VKI sammelt die Geschädigten und vertritt deren Interessen.
Der Internetprovider Chello hatte Probleme mit den Mail-Servern. Nun sollten die Kunden Preisminderung bekommen.
Probleme mit Internet-Providern häufen sich. Man könnte diese unter "Dichtung und Wahrheit" pointiert zusammenfassen. Wir zeigen wie man sich zur Wehr setzen kann.
Das Gesetz versucht den Spendenkeilern Regeln zu setzen. Bleibt abzuwarten, ob diese in der Praxis Wirkung zeigen.
Eine Studie von RA Dr.Irene Welser in Zusammenarbeit mit Univ.-Prof.Dr.Rudolf Welser
Der VKI will den Schutz österreichischer VerbraucherInnen vor irreführenden Gewinnzusagen europaweit - auch mit Musterprozessen - durchsetzen.
Auch e-mail-Werbung ohne vorherige Zustimmung des Adressaten ist nun gemäß § 101 TKG verboten.
Milleniumsreisen sind nicht nur exklusiv und teuer, sondern manche Veranstalter wollen auch 100% Stornogebühr vereinbaren. Der VKI geht dagegen vor.
Gratisbezug über Testmagazin Konsument möglich
Unter anderem sollen nun irreführende Gewinn-spiele klagbar gemacht werden.
Mit der Verhaftung des PKK-Führers Öcalan und den darauf folgenden Anschlägen - vor allem in Istanbul - sowie den Terrordrohungen der PKK gegen touristische Ziele, stellte sich für Verbraucher die Frage, ob man von einer bereits gebuchten Pauschalreise in die Türkei kostenlos zurücktreten könne.
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