VKI geht gegen irreführende Werbung für Schlankheitswunder vor
Angebliche Gewichtsreduktion trotz unveränderter Ernährungsgewohnheiten.
Angebliche Gewichtsreduktion trotz unveränderter Ernährungsgewohnheiten.
Einspruch eines Unternehmers gegen eine Musterklage (in Form eines Zahlungsbefehles) des VKI:
Ybbstaler zieht irreführend gestaltetes Kindergetränke-Packung aus dem Verkehr
Abbildungen auf Verpackungen von Eiern aus Bodenhaltung suggerieren eine ländliche Idylle, die mit der Realität nichts zu tun hat. Der VKI hat zwei Anbieter erfolgreich abgemahnt. Die Unternehmer haben strafbewehrte Unterlassungserklärungen abgegeben.
Der VKI geht auch - erfolgreich - gegen irreführende Verwendungen von Gütezeichen vor.
Die Media Märkte haben Logo und Namen des VKI ohne Zustimmung verwendet. Wir wehren uns mit Erfolg.
Bereits in den Informationen zum Verbraucherrecht 11/2001 LINK haben wir über das Wundermittel "Power Flash" berichtet, das sich damit gebrüstet hat, Gemüse und Obst vollständig ersetzen zu können. Tatsächlich haben viele lebensnotwendige Stoffe in diesem Pulvermix gefehlt.
Die Beschwerden von Verbrauchern über irreführende Gewinnzusagen nehmen zu. Der VKI warnt vor Mehrwertnummern und geht mit Klagen gegen die Veranstalter vor.
Jet2web bewarb im Rahmen einer Weihnachtsaktion das Produkt Aon-Speed - einen ADSL Internetzugang - damit, dass dieser Zugang nur (ab) 199 Schilling (14,46 Euro) pro Monat koste und sowohl ein "unbeschränktes Surfvergnügen" als auch "kein Downloadlimit" biete.
Nach VKI-Sieg im Musterprozess zahlen Wiener Linien allen betroffenen Kunden Entgelterhöhung zurück. Rund 125.000 Betroffene bekommen ca. 30 Millionen Schilling (2,18 Millionen Euro).
Der VKI geht im Rahmen eines EU-Projektes gegen irreführende Werbung im Bereich von Lebensmitteln vor. Interspar wurde abgemahnt und hat einen Unterlassungsvergleich geschlossen.
Jet2web bewirbt mit Aonspeed 30 einen besonders günstigen ADSL-Zugang, der monatlich nur 199 Schilling (14,46 Euro) koste und unbeschränktes Downloadvolumen biete. Der VKI meint, diese Werbung ist irreführend und hat - im Auftrag des BMJ - auf Unterlassung geklagt.
Im Rahmen eines EU Projektes führt der VKI eine Schwerpunktaktion gegen irreführende Werbung im Lebensmittelbereich durch. Nunmehr wurden - auch mit Unterstützung des BMJ - die ersten Klagen eingebracht.
Der VKI geht nunmehr - im Auftrag des BMJ - auch gegen einige lokale Raiffeisenbanken wegen zuviel verrechneter Kreditzinsen in Kreditverträgen aus den Jahren vor 1997 mit Musterprozessen vor.
Der VKI hat die BAWAG wegen zuviel kassierter Zinsen aus Krediten vor 1997 mit einer Sammelklage geklagt. Diese Sammelklage wird nunmehr von 2 auf über 8 Millionen Schilling (€ 581.382,67) aufgestockt.
Der EuGH befasst sich in einem Vorabentscheidungsverfahren mit der Ersatzfähigkeit von entgangener Urlaubsfreude. Der Generalanwalt leitet Schadenersatzansprüche aus der Richtlinie ab.
Die Rechtsabteilung befindet sich nun in der VKI-Zentrale am Wiener Naschmarkt
Im Sommer 2000 waren im Magic Life Club in Bodrum viele Reisende an einer Explosiv-Epidemie von Brech-Durchfall erkrankt. Der Reiseveranstalter Gulet Touropa Touristik lehnte bis zuletzt jede Verantwortung ab. In außergerichtlichen Vergleichen hatte Gulet aber bereits über 300 Personen abgefunden.
Zinssätze wurden nicht den Schwankungen der Geld- und Kapitalmärkte angepasst
Seit 01.01.2001 kann der VKI auch bei irreführender Werbung klagen. Bisher wurde dem VKI als Verbraucherorganisation vom Gesetzgeber die Kompetenz eingeräumt, für Konsumenten Musterprozesse zu führen und Verbandsklagen gegen unfaire Allgemeine Geschäftsbedingungen zu erheben.
Seit 1.3.1997 verwenden die Banken nachvollziehbare Zinsgleitklauseln. Doch viele dieser Klauseln haben dennoch einen Haken: Die Banken - nicht alle, aber viele - sehen in der Klausel vor, bei jeder Zinsänderung regelmäßig auf den nächsten Achtel-Prozentpunkt aufzurunden - zu Lasten der Konsumenten.
Immobilienbeteiligungen an der KRECO Realitäten AG wurden nicht korrekt abgeschichtet. Ein Musterprozess der Bundesarbeitskammer (BAK) endete mit Submissionsvergleich.
Handybenützer waren überrascht und zum Teil wenig erfreut: Mit unverlangten SMS machte die Firma IBC Werbung für Sex-Hotlines (Mehrwertnummern) gemacht.
Seit Ende Jänner ist die Sammelklage des VKI (in Zusammenarbeit mit der AK Kärnten, AK Vorarlberg und AK Tirol) gegen die BAWAG um Rückzahlungen von zuviel verrechneten Zinsen aus Verbraucherkrediten aus der Zeit vor 1997 bei Gericht anhängig.
"Kollektiver Rechtsschutz im Zivilprozessrecht"
In der Sammelklage des VKI gegen GTT wegen der Massenerkrankungen von Urlaubern im Magic Life Club in Bodrum Ende Mai/Anfang Juni 2000 hat nun die erste Verhandlung bei Gericht stattgefunden.
Die Banken tauschen - im Lichte von Verbandsklagen des VKI (im Auftrag des BMJ) - die alten AGBKU aus dem Jahre 1979 (mit 55 gesetzwidrigen Klauseln) gegen neue AGB aus.
Die BAWAG hat am 26.4.2001 mitgeteilt, sie habe ein Verfahren um die Zinsabrechnung aus "Altverträgen" gewonnen.
Wer eine Wohnung sucht, hat viele Fragen. In Kürze erscheint das Buch "Orientierung am Wohnungsmarkt" - ein Werk des VKI in Zusammenarbeit mit dem ÖGB-Verlag.
Die von den Banken seit 1.3.1997 verwendeten Zinsgleitklauseln bauen auf klaren Parametern (SMR-VIBOR) auf. Sie sind erheblich klarer gestaltet, als dies vor 1997 der Fall war. Dennoch gibt es Klauseln, bei denen "der Teufel im Detail steckt".
Die Schweiz will den Konsumentenschutz verbessern
Prof. Wilhelm greift in ecolex 3/2001 das heiße Thema "Zinsgleitklauseln" noch einmal auf (siehe auch Informationen zum Verbraucherrecht 3/2001 zu ecolex 2/2001).
Vor mehr als einem Jahr hatten Konsumenten über die Handelskette Niedermeyer und über ein News-, TV-Media oder Format-Abo einen Gratis-PC samt Internetzugang erhalten. Jetzt fordert die Yline Service AG von einigen Kunden den PC zurück. Begründung: Sie hätten zu wenig gesurft.
Es häufen sich Beschwerden von Autofahrern, die auf frei zufahrbaren Parkplätzen auf der Wiener Donauinsel geparkt haben, ohne zu bemerken, dass es sich um reservierte Parkplätze der Firma APCOA handelte.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat gegen die BAWAG die erste Sammelklage wegen unfairer Verrechnung von Kreditzinsen eingebracht. Weitere Klagen werden folgen. Beteiligung an Sammelklagen noch bis 15.3.2001 möglich.
Die Verbandsklagen des VKI wegen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der österr. Kreditunternehmungen sind abgeschlossen. Nun beginnen die Kreditinstitute neue AGB mit Ihren Kunden zu vereinbaren.
Der VKI kann nun auch gegen irreführende Werbung vorgehen
Im November 2001 hat der VKI für 110 Geschädigte Ansprüche aus Gewährleistung und Schadenersatz im Umfang von 2,4 Millionen Schilling wegen einer Explosivepidemie mit Magen-Darm-Erkrankungen im Magic Life Club Bodrum eingeklagt.
Der VKI mahnt die BAWAG ab und klagt mangels Unterlassungserklärung
In den Informationen zum Verbraucherrecht 12/2000 wurde über ein erfreuliches Urteil in einem Musterprozess des VKI gegen IBC berichtet. Dieses Urteil erster Instanz wurde - IBC ergriff kein Rechtsmittel - nunmehr rechtskräftig.
Die Ankündigung von Sammelklagen durch den VKI (Informationen zum Verbraucherrecht 11/2000) hat viel Aufsehen und Resonanz von seiten der Verbraucher gefunden.
Die Banken (vor allem ERSTE BANK und CA) beginnen gesetzwidrige Klauseln aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu entrümpeln. Die neuen AGB enthalten aber neue konsumentenfeindliche Bestimmungen, die noch vor Gericht zu prüfen sein werden.
Im Magic Life Club Bodrum sind Ende Mai/Anfang Juni 2000 hunderte Reisende innerhalb weniger Tage an Durchfall und Erbrechen erkrankt. Der VKI hat die Geschädigten gesammelt, mit Gulet Touropa Touristik verhandelt und nun eine Sammelklage jener Geschädigten vorbereitet, die sich nicht mit der "Kulanz-Lösung" von GTT zufrieden geben wollen.
Die Banken haben in Kreditverträgen aus der Zeit vor 1.3.1997 auf der Basis gesetzwidriger Klauseln zuviel Zinsen verrechnet. Jenen Banken, die entweder nichts oder nicht ausreichend zurückzahlen, drohen nun Sammelklagen des VKI.
Der VKI geht mit dem Modell "Sammelklage" nach österreichischem Recht einen neuen Weg in der Durchsetzung von Rechtsansprüchen von Verbrauchern.
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