Info: Unterlassungserklärung von Wolford ("Bio-Strümpfe")
Wolford hat Damenstrümpfe mit Begriffen wie "Bio-Faser" beworben. Der VKI hat diese irreführende Werbung mit "bio" abgemahnt. Das Unternehmen hat eine Unterlassungserklärung abgegeben.
Wolford hat Damenstrümpfe mit Begriffen wie "Bio-Faser" beworben. Der VKI hat diese irreführende Werbung mit "bio" abgemahnt. Das Unternehmen hat eine Unterlassungserklärung abgegeben.
Rund um - als irreführend empfundene - Gewinnzusagen der Firma EVD ist beim LG für Strafsachen Wien ein Strafverfahren anhängig.
Der Czernin-Verlag und der VKI haben einen brandneuen Bankenratgeber für mündige Bankkunden herausgegeben.
Irreführende Werbung bei Bodenhaltungseiern durch Landschaftsabbildungen unter freiem Himmel.
Die AK Salzburg war von MAS auf Unterlassung von bestimmten kritischen Aussagen zu MAS geklagt worden. Die Klage wurde abgewiesen.
Immer wieder langen beim VKI Anfragen aus dem In- und Ausland ein: Wer ist "Friedrich Müller"?
Der VKI ist seit geraumer Zeit mit einer steigenden Anzahl von Verbraucherbeschwerden konfrontiert (siehe VR Info 10/2002) , wonach nach Diebstahl der Bankomatkarte unbekannte Täter die Bankkonten Ihrer Opfer abräumen und den Bankkunden von der Bank Beträge im Ausmaß von Monatsgehältern in Rechnung gestellt werden. Die von den Banken vereinbarten Geschäftsbedingungen lassen dies zu, sind aber - aus Sicht des VKI - in einigen Punkten kundenfeindlich und gesetzwidrig. Nun hat der VKI - im Auftrag des BMJ - Verbandsklage eingebracht.
Prince of Wales bewirbt geänderte Konfektionsware als "Maßanzug". Der VKI klagte auf Unterlassung Eine einstweilige Verfügung des HG Wien wurde inzwischen erlassen.
Martini-Gänse bei Merkur waren statt - wie beworben - aus Österreich aus Ungarn. Der VKI ging dagegen mit Verbandsklage nach dem UWG vor. Unterlassungsvergleich erzielt
Die steirische Firma MAS Future Medical Medizintechnik GmbH vertrieb und vertreibt - mit viel Werbeaufwand - Magnetfeldtherapiegeräte. Der VKI vertritt nun 17 VerbraucherInnen, die sich durch die Werbung getäuscht und durch den Ankauf der - in ihrem Fall weitgehend wirkungslosen - Geräte geschädigt fühlen. Die Sammelklage über rund 40.000 Euro ist bei Gericht anhängig.
Der VKI hat im VR-Info 10/2002 über zunehmende Fälle des Bankomatmissbrauchs durch Dritte und hohe Schäden bei den Bankkunden berichtet. Nun hat der VKI - im Auftrag des BMJ - die Kundenrichtlinien für Bankomatkarte abgemahnt. Kommt es zu keiner Unterlassungserklärung wird eine gerichtliche Klärung über eine Verbandsklage betrieben.
Die EU-Kommission hat dem VKI - bei Prüfung von Schadenersatzansprüchen österreichischer Verbraucher/innen - (vorerst) die Akteneinsicht verweigert.
Der Missbrauch von Bankomatkarten nimmt zu. Die Geschädigten sind über die hohen Schäden entsetzt. Die Banken klären über das Risiko zuwenig auf. Die Bankomatbedingungen erweisen sich als kundenfeindlich.
Die BA-CA hat nach der Fusion von BA und CA ihre Geschäftsbedingungen geändert und ihre Kunden darüber mittels Info am Kontoauszug hingewiesen.
Der OGH hat dem EuGH zur Frage der Verbrauchereigenschaft im Sinn des § 13 EuGVÜ einige Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt.
Der VKI begrüßt den Entwurf des BMJ zur Regelung von Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude, weist aber darauf hin, dass - auch ohne Gesetzesänderung - bereits heute Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude verlangt werden kann. Der VKI gibt daher Tipps zur Durchsetzung solcher Ansprüche.
Der VKI prüft Schadenersatzansprüche von Bankkunden gegen Banken wegen gesetzwidriger Absprachen im Lombardclub-Kartell und verlangt dazu Akteneinsicht bei der EU Kommission.
Der VKI prüft Musterprozesse und hat bei der Europäischen Kommission um Akteneinsicht angesucht.
EVD hat im Verfahren gegen den Rechtsanwaltsverein eine Unterlassungserklärung abgegeben.
Versicherung kapituliert bei Streit um Rückforderung des Dauerrabattes.
Eine zehnbändige Enzyklopädie ist eine unteilbare Leistung.
Im Rechtspanorama der PRESSE vom 22.4.2002 erschien ein Artikel mit der Überschrift: "Enttäuschung für enttäuschte Urlauber: Schadenersatz erst nach Gesetzesänderung".
Im Zusammenhang mit Gewinnversprechen erhalten Konsumenten auch Tonbandanrufe, in denen auf Gewinnzusagen hingewiesen wird. Der VKI geht dagegen vor.
Die Fa. Goldadler hat nach einer Abmahnung von 54 Klauseln eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben.
Die CA zahlt erhöhte Kontogebühr zurück, um einen Musterprozess zu vermeiden.
Der Rechtsanwaltsverein hat eine Unterlassungsklage gegen EVD eingebracht, da in den Gewinnzusagen ein Rechtsanwalt aufscheint, der in Österreich nicht eingetragen ist.
Die Fa. Odyssee Reisen hat nach einer Abmahnung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben.
Die Firma Prantl will eine OGH-Entscheidung in einem Musterprozess des VKI außergerichtlich nicht akzeptieren. Klagt man, dann wird gezahlt.
Aktion gegen mangelnde Informationen bei "Mehrwertdiensten".
Optische Verbilligung ohne echte Preisreduktion bei Elektrogeräten.
Angebliche Gewichtsreduktion trotz unveränderter Ernährungsgewohnheiten.
Einspruch eines Unternehmers gegen eine Musterklage (in Form eines Zahlungsbefehles) des VKI:
Ybbstaler zieht irreführend gestaltetes Kindergetränke-Packung aus dem Verkehr
Abbildungen auf Verpackungen von Eiern aus Bodenhaltung suggerieren eine ländliche Idylle, die mit der Realität nichts zu tun hat. Der VKI hat zwei Anbieter erfolgreich abgemahnt. Die Unternehmer haben strafbewehrte Unterlassungserklärungen abgegeben.
Der VKI geht auch - erfolgreich - gegen irreführende Verwendungen von Gütezeichen vor.
Die Media Märkte haben Logo und Namen des VKI ohne Zustimmung verwendet. Wir wehren uns mit Erfolg.
Bereits in den Informationen zum Verbraucherrecht 11/2001 LINK haben wir über das Wundermittel "Power Flash" berichtet, das sich damit gebrüstet hat, Gemüse und Obst vollständig ersetzen zu können. Tatsächlich haben viele lebensnotwendige Stoffe in diesem Pulvermix gefehlt.
Die Beschwerden von Verbrauchern über irreführende Gewinnzusagen nehmen zu. Der VKI warnt vor Mehrwertnummern und geht mit Klagen gegen die Veranstalter vor.
Jet2web bewarb im Rahmen einer Weihnachtsaktion das Produkt Aon-Speed - einen ADSL Internetzugang - damit, dass dieser Zugang nur (ab) 199 Schilling (14,46 Euro) pro Monat koste und sowohl ein "unbeschränktes Surfvergnügen" als auch "kein Downloadlimit" biete.
Nach VKI-Sieg im Musterprozess zahlen Wiener Linien allen betroffenen Kunden Entgelterhöhung zurück. Rund 125.000 Betroffene bekommen ca. 30 Millionen Schilling (2,18 Millionen Euro).
Der VKI geht im Rahmen eines EU-Projektes gegen irreführende Werbung im Bereich von Lebensmitteln vor. Interspar wurde abgemahnt und hat einen Unterlassungsvergleich geschlossen.
Jet2web bewirbt mit Aonspeed 30 einen besonders günstigen ADSL-Zugang, der monatlich nur 199 Schilling (14,46 Euro) koste und unbeschränktes Downloadvolumen biete. Der VKI meint, diese Werbung ist irreführend und hat - im Auftrag des BMJ - auf Unterlassung geklagt.
Im Rahmen eines EU Projektes führt der VKI eine Schwerpunktaktion gegen irreführende Werbung im Lebensmittelbereich durch. Nunmehr wurden - auch mit Unterstützung des BMJ - die ersten Klagen eingebracht.
Der VKI geht nunmehr - im Auftrag des BMJ - auch gegen einige lokale Raiffeisenbanken wegen zuviel verrechneter Kreditzinsen in Kreditverträgen aus den Jahren vor 1997 mit Musterprozessen vor.
Der VKI hat die BAWAG wegen zuviel kassierter Zinsen aus Krediten vor 1997 mit einer Sammelklage geklagt. Diese Sammelklage wird nunmehr von 2 auf über 8 Millionen Schilling (€ 581.382,67) aufgestockt.
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