Info: Manz-KSchG-Kommentar
Wer mit Verbrauchern zu tun hat, kommt am KSchG nicht vorbei. Darüber hinaus gelten zahlreiche Bestimmungen nicht nur bei Verbrauchergeschäften: Insbesondere die Geltungs- und Inhaltskontrolle von AGB hat Bedeutung für Verträge zwischen Unternehmern.